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Unitymedia Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung

Diskutiere Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, aufgrund eines Projekts für die Firma ziehe ich für 6 Monate in eine andere Stadt. In der Mietwohnung ist Kabel TV über KabelBW vorhanden...
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #1

Illiminator31

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Hallo,
aufgrund eines Projekts für die Firma ziehe ich für 6 Monate in eine andere Stadt. In der Mietwohnung ist Kabel TV über KabelBW vorhanden, jedoch kein Internet.
Ich hatte eigentlich geplant, das ich einfach bei 1&1 einen DSL Vertrag ohne Mindestlaufzeit mache und diesen dann halt Benutze.

Der Vermieter hat mich dann aber über folgendes Informiert: Wenn ich bei Kabel BW einen Vertrag für Internet Abschließe, dann läuft der ja 2 Jahre, so weit so schlecht (zumindest in meiner Situation). Wenn ich aber nach den 6 Monaten wieder zurückziehe in mein Altes Wohnhaus, dann würde ich den Vertrag mitnehmen Da aber bei mir im alten Haus kein Kabel BW verfügbar ist, könnte ich den Vertrag Kündigen.
Diese Aussage hat mich etwas Stutzig gemacht, da ich mir nicht vorstellen kann, das ich den Vertrag nach 6 Monaten einfach Kündigen kann, nur weil mein altes Haus keinen Anschluss für Kabel BW hat (Hausanschluss ist auch nicht möglich, wohne im Hinterletzten Dorf xD).

Doch dann bin ich darauf gestoßen: "
Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen."

Ist das auch bei KabelBW der Fall?. Denn laut AGBs:
Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das
Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind
in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht
an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.


Also ist das so möglich?, denn ein neuer Telefonanschluss+Internet würde im günstigesten Fall ca. 115€ Kosten (1. Rechnung + Router + Porto)

Mfg
Illiminator31
 
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #2
warum sollte es nicht gehen, wenn nach dem Umzug die Leitung nicht verfügbar ist, kannst du doch keine Gegenleistung bekommen, somit wird der Vertrag ungültig. Dabei ist es egal für wie lange du unterschrieben hast.
Das geht sogar beim Vodafone & Co. (hat mir ein Mitarbeiter von Vodafone verraten als ich frühzeitig raus wollte.)

Es sei denn, die können dir nachweisen, dass du die absicht hattest nach x Monaten sowieso umzuziehen. Aber darum wird sich keiner kümmern, so viel Personal hat kein Unternehmen. Die werden dich nach dem Umzug aus dem Vertrag schmeißen und gut ist es.

Das einzige was logisch wäre ist, wenn die sagen, die Freimonate müssen nachgezahlt werden, da diese nur in Verbindung mit einem vollständigen Vertrag in Verbindung stehen. Und wenn der Vertrag nicht zustande kommt, da du frühzeitig raus bist, können die Freimonate eventuell nachträglich verlangt werden. (reine Spekulation)
 
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #3
Hy,
das ist mir leider doch alles etwas zu Unsicher, eben deswegen, das ich 6 Monate nur bleibe.
Geh ich als zu 1&1 und zahl 115 €, bin dafür aber 100% Abgesichert,

Mfg
Illiminator31
 
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #4
Ziehst du denn wirklich um, also richtiger Wohnungswechsel oder hast du eine Zweitwohnung?
 
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #5
Hallo,
genau genommen habe ich 3 Wohnungen. Mein erst Wohnsitz wäre die neue Wohnung (Da ich mich 2012 bisher 50/50 unter den beiden anderen Wohnungen aufgehalten habe und in der neuen dann den rest vom Jahr verbringe, wodurch dann die Verteilung 50/25/25 da wäre).
Die 2. Wohnung ist dann mein Elternhaus die 3. Wohnung die Wohnung im Süd-Schwarzwald die ich nutze, wenn ich dort bin (ca. 3-4 Monate im Jahr).


Prolem hat sich aber erledigt, da ich die Wohnung nun doch nicht nehme und statdessen 1 Monat Pendele und mir eine komplette Wohnung suche
 
  • Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #6
Doch dann bin ich darauf gestoßen: "
Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen."

Cool :) Als Kölner auf Assignment in BaWü gefällt mir das. Und solange UM und KabelBW nicht zusammengehen werden die in NRW wohl keine Leistung erbringen können. Interessant wäre es aber auch wenn die mal richtig zusammen gehen würden, dann wäre ich Doppel-Kunde. Auch interessant wie die das dann regeln wollen. kann ja nur einen Kabelanschluss haben und im direkten Vergleich ist KabelBW einfach nur schlecht.

(bin von UM ehrlich positiv überrascht)
 
Thema:

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