- Internet via Kabel BW in Temponärer Wohnung Beitrag #1
Illiminator31
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Hallo,
aufgrund eines Projekts für die Firma ziehe ich für 6 Monate in eine andere Stadt. In der Mietwohnung ist Kabel TV über KabelBW vorhanden, jedoch kein Internet.
Ich hatte eigentlich geplant, das ich einfach bei 1&1 einen DSL Vertrag ohne Mindestlaufzeit mache und diesen dann halt Benutze.
Der Vermieter hat mich dann aber über folgendes Informiert: Wenn ich bei Kabel BW einen Vertrag für Internet Abschließe, dann läuft der ja 2 Jahre, so weit so schlecht (zumindest in meiner Situation). Wenn ich aber nach den 6 Monaten wieder zurückziehe in mein Altes Wohnhaus, dann würde ich den Vertrag mitnehmen Da aber bei mir im alten Haus kein Kabel BW verfügbar ist, könnte ich den Vertrag Kündigen.
Diese Aussage hat mich etwas Stutzig gemacht, da ich mir nicht vorstellen kann, das ich den Vertrag nach 6 Monaten einfach Kündigen kann, nur weil mein altes Haus keinen Anschluss für Kabel BW hat (Hausanschluss ist auch nicht möglich, wohne im Hinterletzten Dorf xD).
Doch dann bin ich darauf gestoßen: "
Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen."
Ist das auch bei KabelBW der Fall?. Denn laut AGBs:
Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das
Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind
in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht
an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
Also ist das so möglich?, denn ein neuer Telefonanschluss+Internet würde im günstigesten Fall ca. 115€ Kosten (1. Rechnung + Router + Porto)
Mfg
Illiminator31
aufgrund eines Projekts für die Firma ziehe ich für 6 Monate in eine andere Stadt. In der Mietwohnung ist Kabel TV über KabelBW vorhanden, jedoch kein Internet.
Ich hatte eigentlich geplant, das ich einfach bei 1&1 einen DSL Vertrag ohne Mindestlaufzeit mache und diesen dann halt Benutze.
Der Vermieter hat mich dann aber über folgendes Informiert: Wenn ich bei Kabel BW einen Vertrag für Internet Abschließe, dann läuft der ja 2 Jahre, so weit so schlecht (zumindest in meiner Situation). Wenn ich aber nach den 6 Monaten wieder zurückziehe in mein Altes Wohnhaus, dann würde ich den Vertrag mitnehmen Da aber bei mir im alten Haus kein Kabel BW verfügbar ist, könnte ich den Vertrag Kündigen.
Diese Aussage hat mich etwas Stutzig gemacht, da ich mir nicht vorstellen kann, das ich den Vertrag nach 6 Monaten einfach Kündigen kann, nur weil mein altes Haus keinen Anschluss für Kabel BW hat (Hausanschluss ist auch nicht möglich, wohne im Hinterletzten Dorf xD).
Doch dann bin ich darauf gestoßen: "
Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen."
Ist das auch bei KabelBW der Fall?. Denn laut AGBs:
Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das
Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind
in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht
an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
Also ist das so möglich?, denn ein neuer Telefonanschluss+Internet würde im günstigesten Fall ca. 115€ Kosten (1. Rechnung + Router + Porto)
Mfg
Illiminator31