- Sonderkündigungsrecht bei Umzug Beitrag #1
UmzugKabelBW
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Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW.
Ich plane einen Umzug in ein von Kabel BW nicht versorgtes Gebiet zum 01.11.2012. Hier ist auch keine Möglichkeit einen Anschluss zu legen, da es sich um einen kleinen ländlichen Ort handelt, wo es nicht mal DSL gibt. Gott sei Dank gibt es seit kurzem dort LTE. Deshalb habe ich Ende vergangenen Monats meinen Kabelanschluss und mein Internet/Telefon/TV-Abo(HD-Sender), gemäß der Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.
Diese Woche habe ich einen Brief von Kabel BW erhalten in dem stand, dass eine Kündigung erst ab dem Zeitpunkt des Umzuges mit Frist von 3 Monate möglich sei. Mein Kabelanschluss (16,95€) brauche ich ab Zeitpunkt des Umzuges nicht mehr bezahlen. Was nach dem Umzug noch 3 Monate weiterläuft, sind die Kosten für Internet/Telefon/HD-Kanäle (3 x 39,30€).
Habe kurzerhand die Hotline angerufen und mir wurde mitgeteilt, das dies an der Gesetzesänderung (TKG) läge. Das ersetzte die Abschlagszahlung (von damals 49€) hieß es. In meiner Kündigung hatte ich extra formuliert, dass ich die Ummeldebescheinigung nachreiche, sobald ich diese habe. Ich dachte innerhalb der Frist zu sein und nach dem Umzug keine Kosten mehr haben.
Kann das nicht ganz nachvollziehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße von einem etwas verärgerten Kabelkunden :kratz: :nein:
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW.
Ich plane einen Umzug in ein von Kabel BW nicht versorgtes Gebiet zum 01.11.2012. Hier ist auch keine Möglichkeit einen Anschluss zu legen, da es sich um einen kleinen ländlichen Ort handelt, wo es nicht mal DSL gibt. Gott sei Dank gibt es seit kurzem dort LTE. Deshalb habe ich Ende vergangenen Monats meinen Kabelanschluss und mein Internet/Telefon/TV-Abo(HD-Sender), gemäß der Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.
Diese Woche habe ich einen Brief von Kabel BW erhalten in dem stand, dass eine Kündigung erst ab dem Zeitpunkt des Umzuges mit Frist von 3 Monate möglich sei. Mein Kabelanschluss (16,95€) brauche ich ab Zeitpunkt des Umzuges nicht mehr bezahlen. Was nach dem Umzug noch 3 Monate weiterläuft, sind die Kosten für Internet/Telefon/HD-Kanäle (3 x 39,30€).
Habe kurzerhand die Hotline angerufen und mir wurde mitgeteilt, das dies an der Gesetzesänderung (TKG) läge. Das ersetzte die Abschlagszahlung (von damals 49€) hieß es. In meiner Kündigung hatte ich extra formuliert, dass ich die Ummeldebescheinigung nachreiche, sobald ich diese habe. Ich dachte innerhalb der Frist zu sein und nach dem Umzug keine Kosten mehr haben.
Kann das nicht ganz nachvollziehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße von einem etwas verärgerten Kabelkunden :kratz: :nein: