Unitymedia Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug

Diskutiere Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo Kabel Internet User, ich habe aufgrund eines baldigen Umzuges meinen Unitymedia Vertrag fristgerecht gekündigt und wurde heute von einer...
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #1

unitystar

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Hallo Kabel Internet User,

ich habe aufgrund eines baldigen Umzuges meinen Unitymedia Vertrag fristgerecht gekündigt und wurde heute von einer netten Dame angerufen, welche ich kurz mit dem Thema Umzug und Vertragserfüllung konfrontiert habe. Das schlimme war, sie gab mir sogar Recht. Hat sich im Vertragsrecht dort nun was geändert?

Laut der Info der Hotline ist es nicht mehr möglich aus dem Internet Vertrag rauszukommen, selbst dann nicht, wenn der neue Wohnort kein Kabel hat und der Vermieter keines legen lassen möchte. Ist sowas immer noch kulanz? Ich find es unverantwortlich, dass es offenbar nirgens mal schwarz auf weiss geschrieben steht.

Vielleicht kann jemand von euch sagen, wie es nun wirklich ist, ich habe halt echt keine Lust 11 Monate Uniymedia für NIX zu bezahlen... :wein:

Danke fürs Lesen und fürs Antworten... :D

Und ja, die Suchfunktion hab ich benutzt, aber das Thema bleibt wohl immer aktuell :smile:
 
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #2
Rein rechtlich ist das wohl so.
Wobei sich UM da eigentlich in den letzten Jahren kulant gezeigt hat und den Vertrag aufgehoben hat.
Warum da nun weniger kulant gehandelt wird ist mir schleierhaft.
 
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #3
Ich hatte eigentlich sowas

http://www.vzb.de/UNIQ134825961628178/neue-rechte-fuer-telefon-und-internetkunden-umzug-kann-zur-kuendigung-berechtigen-3

bzw. sowas (eigentlich das gleiche nur in anderen Worten)

http://www.pressebox.de/pressemeldungen/umzug-ag/boxid/511724

in Erinerung.

Halt mit dem neuen Gesetz: Drei Monate.

KEINE RECHTSBERATUNG. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.
 
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #4
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."

Das ist ein Auszug aus diesem neuen Tele-Gesetz und steht da doch dass man berechtigt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Da würde ich mir mal eine schrifttliche Begründung einholen, warum das Gesetz nicht greift :kratz:
 
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #5
Das Gesetz ist eindeutig, man muss halt nur 3 Monate vor dem Umzug kündigen.
 
  • Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug Beitrag #6
Andere Frage zum Thema ... wenn ich sagen wir mal zum 1. November umziehe, kann ich dann meinen Vertrag, der hier noch einige Monate läuft, an der neuen Adresse nicht einfach weiter führen?
 
Thema:

Aktuelle Kündigungsbedingungen bei Umzug

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