</s>Bitte nicht persönlich nehmen, aber diese Problematik ist jetzt schon mehrmal in den Threads zur Aufhebung der Grundverschlüsselung behandelt worden! <E>

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Antwort:<br/>
Nein! Die 15,04 netto (entspricht 17,90 Euro Brutto) ist die Grundgebühr für den Unitymedia-Kabelanschluß und das wird sie auch bleiben. Bisher war es ja ein "analoger" Kabelanschluß. Nun ist es ein "digitaler Kabelanschluß", was die Grundversorgung für die 17,90 Euro angeht. <E>

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Als Eigentümer zahlt man diese Gebühr logischer Weise generell selbst. Bei Mietern in Mehrfamilienhäusern ist die Grundgebühr für den Kabelanschluß meistens in den Miet-Nebenkosten enthalten, so zum Beispiel auch aktuell bei mir.<br/>
Hinzu kam bisher für Kunden, die den "digitalen Kabelanschluß" (DigitalTV Basic) haben wollten, eine Gebühr von 3,90 Euro (für Smartcard und Digital-Receiver auf Leihbasis). Diese fällt nun weg, sofern es sich um einen reinen, bzw. gesonderten DigitalTV Basic Vertrag handelt und man zudem auch auf die Hardware (Digital-Receiver) verzichten kann, weil der eigene TV einen DVB-C Tuner hat. Benötigt man die Hardware weiterhin, fallen eigentlich widerum von den 3,90 Euro nur 2,00 Euro weg, weil die restlichen 1,90 Euro die Leihgebühr für den Digital-Receiver sind. So müsste es eigentlich sein.<br/>
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Kunden die z.B. einen 3-Play-Vertrag haben, zahlen ja einen Komplettpreis für den Tarif von beispielsweise 33,- Euro monatlich oder mehr, indem dann ja bereits alle Gebühren enthalten sind, die ZUSÄTZLICH zur Grundgebühr für den Kabelanschluß anfallen (Receivermiete, Telefon, Internetflat, ggf. kostenpflichtige TV-Pakete usw.). Hier sind bzw. waren somit auch die 3,90 Euro bereits enthalten und wurden daher nicht separat aufgeführt.<br/>
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Theoretisch müsste jetzt jeder 3-Play-Vertrag angepasst werden, weil ja quasi die o.g. 2 Euro für den "digitalen Kabelanschluß" aus den Gesamtkosten des Vertrages wegfallen. Aber eben auch nur theoretisch.<e>