Unitymedia Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist?
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ich ziehe aus NRW in ein Gebiet, welches nur von Kabeldeutschland versorgt wird. Laut Unitymedia Hotline sollte ich einfach per...
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #1
Hallo zusammen,
ich ziehe aus NRW in ein Gebiet, welches nur von Kabeldeutschland versorgt wird. Laut Unitymedia Hotline sollte ich einfach per Email kündigen und eine Kopie der Ummeldebestätigung nachreichen. Gesagt, getan. Jetzt habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten, allerdings mit einer Frist von 3 Monaten, davon war im Gespräch mit dem Kundenberater nie die Rede.
Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall? Sollte die Kündigung nicht zum Umzugstermin am Ende des Monats möglich sein?
Danke!
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #2
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #3
Vor der Änderung des TKG: Kein Recht auf außerordentliche Kündigung bei Umzug in ein Gebiet ohne Providerversorgung. Alles nur Kulanz. Siehe u.a. das einschläge Urteil vom BGH.
Nach der Änderung des TKG: 3 Monate Kündigungsfrist bei Umzug in ein Gebiet ohne Providerversorgung per Gesetz.
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #4
UM löst auf Kulanz auf. Habe es bis jetzt zweimal erlebt.
Vorausgesetzt ist, dass es keine Möglichkeit einer Versorgung von seitens UM besteht.
Wr mussten damals nur online die Adresse wechseln, wo man hingezogen ist. Je früher man weis, wann es wohin geht, sollte man es online einstellen.
Danach dauerte es etwas bis es bearbeitet wurde.
Nach der Ummeldung am neuen Wohnort mussten wir noch die Ummeldebescheinigung mit Angabe der Kundennummer von UM Faxen.
Kündigung vollzogen, Abschlussrechnung erhalten.
Alles problemlos.
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #5
sei Inkrafttreten des überarbeiteten TKG verhält sich UM gesetzeskonform und verzichtet auf Kulanz.
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- Kündigung wegen Umzug - 3 Monate Frist? Beitrag #6
Die Kulanzregelung war auf jeden Fall kundenfreundlicher. Ich ziehe im März 2013 in ein nicht versorgtes Gebiet und habe jetzt 2 Möglichkeiten zu kündigen.
1. Fristgerecht den Vertrag kündigen und bis Mai 2013 weiter zahlen.
2. Im März 2013 außerordentlich kündigen und bis Juli 2013 weiter zahlen. :wand:
Jetzt außerordentlich kündigen und die Ummeldebescheinigung im März nachreichen wurde von UM nicht akzeptiert.
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