- UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze Beitrag #1
Pohl55
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Hallo ,
unter ,,Meckerecke" habe ich schon meinen privaten Fall geschildert
-- verquere , verkorkste Unterverteilung ( Verstärker , UV , weit weg vom Einspeisungspunkt , Blockade einer Steckdose , Verletzungsgefahr bei Schalterbetätigung uisw ) ; hier wurde mir auch schon TEILWEISE geholfen durch dies Forum ( nicht praktisch durch UM ) .
DOCH INZWISCHEN HABE ICH DEN GANZ STARKEN VERDACHT , DASS mein Fall kein Einzelfall ist , sondern ein evtl. GENERELLES PROBLEM , wie folgt =
Es ist klar, dass Hausbewohner eine Art ,,Grundrecht" haben auf Installation z.B. des Einspeisungspunktes v.S. e. Kommunitions-Firma , wie Telekom , unitymedia usw. , auch dass hierfür Allgemeinstrom ,,abgezwackt" werden darf .
Meine Frage geht in Richtung der rechtlichen Grundlagen hierfür , was Details angeht / die Abstimmung mit den Eigentümern usw usw
In intensiven Gesprächen und Prüfungen in Verwandtschaft / mit Bekannten / Hausverwaltungen stellt sich nun das Folgende heraus
-- in allen Häusern in unterschiedlichen Städten in NRW wurde wie folgt installiert
01.- Post / Telekom hat im Keller einen Einspeisungspunkt und Unterverteilung installiert , diese Anlagen mit Verstärker usw erhielten eine Stromversorgung über 2-adrigen Stecker und nehmen eine Steckdose im Keller in Beschlag . Die Telekom-Anlagen sind alle vorschriftsmäßig geerdet in der bestehenden Potentialschiene des Hauses.
02.- unitymedia hat an anderer Stelle ebenso einen zweiten Einspeisungspunkt. Merkwürdigerweise werden etliche Unterverteilungsplatten ( mit Verstärker ) aber total verquer und umständlich woandershin verlegt , obwohl in der Nähe des Einspeisungspunktes Strom und Erdung vorhanden sind . UND in allen Fällen wurde nicht nur die Unterverteilung NICHT geerdet , sondern es hängt dort EIN ROTER ZETTEL MIT EINER AUFFORDERUNG AN DEN HAUS-EIGENTÜMER, dass dieser die Anlage erden solle ( obwohl in allen Fällen ein Erdungskabel in direkter Nähe liegt !!!! ) . IN ALLEN FÄLLEN !!!! Weiterhin wird wieder im Keller nun eine zweite Steckdose in einem anderen Raum blockiert durch eine 2-adrigen Verstärker-Stecker der Unterverteilunbgsplatte .
So , JETZT MEINE GRUNDSÄTZLICHEN RECHTLICHEN FRAGEN
-- in unserm Altbau-Keller gibt es nur 3 Kellersteckdosen , davon sind nun zwei durch Kommunikationsanlagen blockiert . Darf ein Kommunikationsunternehmen einfach eine Steckdose ,,blockieren" oder wäre nicht zu fordern, dass es dann eine eigene Doppelsteckdose einbaut , um nicht zu blockieren ( denn wenn im Keller z.B. eine PÜutzfrau mit Strom arbeiten will , muss sie sich hier ein 25 m Kabel legen bis zum Heizungskeller )
-- die Telekom hat vorschriftsmäßig und vorbildlich ihre Anlage geerdet , in die Erdungsanlage des Hauses eingebunden , die unitymedia verweigert dies offensichtlich grundsätzlich ( auf Telefonate treagiert unitymedia nicht , zwei mails zum Kundendienst sind bis heute nicht beantwortet , selbst eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung bis heute OHNE REAKTION . Für mich bedeutet das , dass hier etwas im Argen liegt , hier wird gemauert , man will diese Fragen von unitymedia offensichtlich auf keinen fall beantworten.
BITTE nicht einfach Meinungen mitteilen, sondern , wenn möglich Hinweise auf
-- Grundsätze, Rechtsgrundsätze
-- Vorschriften
unter ,,Meckerecke" habe ich schon meinen privaten Fall geschildert
-- verquere , verkorkste Unterverteilung ( Verstärker , UV , weit weg vom Einspeisungspunkt , Blockade einer Steckdose , Verletzungsgefahr bei Schalterbetätigung uisw ) ; hier wurde mir auch schon TEILWEISE geholfen durch dies Forum ( nicht praktisch durch UM ) .
DOCH INZWISCHEN HABE ICH DEN GANZ STARKEN VERDACHT , DASS mein Fall kein Einzelfall ist , sondern ein evtl. GENERELLES PROBLEM , wie folgt =
Es ist klar, dass Hausbewohner eine Art ,,Grundrecht" haben auf Installation z.B. des Einspeisungspunktes v.S. e. Kommunitions-Firma , wie Telekom , unitymedia usw. , auch dass hierfür Allgemeinstrom ,,abgezwackt" werden darf .
Meine Frage geht in Richtung der rechtlichen Grundlagen hierfür , was Details angeht / die Abstimmung mit den Eigentümern usw usw
In intensiven Gesprächen und Prüfungen in Verwandtschaft / mit Bekannten / Hausverwaltungen stellt sich nun das Folgende heraus
-- in allen Häusern in unterschiedlichen Städten in NRW wurde wie folgt installiert
01.- Post / Telekom hat im Keller einen Einspeisungspunkt und Unterverteilung installiert , diese Anlagen mit Verstärker usw erhielten eine Stromversorgung über 2-adrigen Stecker und nehmen eine Steckdose im Keller in Beschlag . Die Telekom-Anlagen sind alle vorschriftsmäßig geerdet in der bestehenden Potentialschiene des Hauses.
02.- unitymedia hat an anderer Stelle ebenso einen zweiten Einspeisungspunkt. Merkwürdigerweise werden etliche Unterverteilungsplatten ( mit Verstärker ) aber total verquer und umständlich woandershin verlegt , obwohl in der Nähe des Einspeisungspunktes Strom und Erdung vorhanden sind . UND in allen Fällen wurde nicht nur die Unterverteilung NICHT geerdet , sondern es hängt dort EIN ROTER ZETTEL MIT EINER AUFFORDERUNG AN DEN HAUS-EIGENTÜMER, dass dieser die Anlage erden solle ( obwohl in allen Fällen ein Erdungskabel in direkter Nähe liegt !!!! ) . IN ALLEN FÄLLEN !!!! Weiterhin wird wieder im Keller nun eine zweite Steckdose in einem anderen Raum blockiert durch eine 2-adrigen Verstärker-Stecker der Unterverteilunbgsplatte .
So , JETZT MEINE GRUNDSÄTZLICHEN RECHTLICHEN FRAGEN
-- in unserm Altbau-Keller gibt es nur 3 Kellersteckdosen , davon sind nun zwei durch Kommunikationsanlagen blockiert . Darf ein Kommunikationsunternehmen einfach eine Steckdose ,,blockieren" oder wäre nicht zu fordern, dass es dann eine eigene Doppelsteckdose einbaut , um nicht zu blockieren ( denn wenn im Keller z.B. eine PÜutzfrau mit Strom arbeiten will , muss sie sich hier ein 25 m Kabel legen bis zum Heizungskeller )
-- die Telekom hat vorschriftsmäßig und vorbildlich ihre Anlage geerdet , in die Erdungsanlage des Hauses eingebunden , die unitymedia verweigert dies offensichtlich grundsätzlich ( auf Telefonate treagiert unitymedia nicht , zwei mails zum Kundendienst sind bis heute nicht beantwortet , selbst eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung bis heute OHNE REAKTION . Für mich bedeutet das , dass hier etwas im Argen liegt , hier wird gemauert , man will diese Fragen von unitymedia offensichtlich auf keinen fall beantworten.
BITTE nicht einfach Meinungen mitteilen, sondern , wenn möglich Hinweise auf
-- Grundsätze, Rechtsgrundsätze
-- Vorschriften