Unitymedia UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze

Diskutiere UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; @ BASTLER u.a. Na ja , ZUM ABREIßEN der ANLAGE ich glaube ( als Laie ) , so ganz einfach ist das nicht , einfach den Mist abreissen und dem...
  • UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze Beitrag #26
@ BASTLER u.a.

Na ja ,

ZUM ABREIßEN der ANLAGE
ich glaube ( als Laie ) , so ganz einfach ist das nicht , einfach den Mist abreissen und dem UM-Techniker in die Hand drücken , denn ich vermute
-- dass man dann erst einmal zu Recht Ärger mit der Mieterin bekommt
-- dass dies evtl. sogar den Umstand einer Straftat erfüllet ( Grundrecht auf den Anschluss , Sachbeschädigung )

ZUM ROTEN ZETTEL an der UV
Das versteh ich nicht so ganz , denn
An den Haus-Eigentümer
ACHTUNG
nach VDE 100 ....540 .... ist die Antennenanlage und der Kabelanschluss in den vorhandenen Potentialausgleich einzubinden .
Bitte setzten SIE sich mit dem Elektriker-Betrieb in Verbindung .
= Ich denke doch wohl, dass damit gemeint ist, dass der Hauseigentümer die Erdung auf seine Kosten erledigen soll ( s.o. ein Beitrag, der schrieb, dass Erdung und Stromanschluss Sache des Hauseigentümers sei )

KLEINE ANMERKUNG
Es wäre evtl. besser gewesen, wenn die kenntlich gemacht hättest , von wem die obigen Zitate waren , denn diese sind ja fast alle NICHT von mir , sondern von anderen .

FÜR MICH ERGEBNIS
Der UM-Presse-Stelle werde ich nur kurz diese Verweise schicken , eine kurze Frist setzen , dann gehts ab in die Presse mit namentlichen Nennungen ; das zieht meistens immer , wenn UM finanziellen Schaden größerer Art befürchtet und der Sub-Unternehmer dann doch einen riesen-Ärger von UM bekommt .
Die e-mail Adressen sind ja bekannt

[email protected]
[email protected]
 
  • UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze Beitrag #27
ACHTUNG
nach VDE 100 ....540 .... ist die Antennenanlage und der Kabelanschluss in den vorhandenen Potentialausgleich einzubinden .
Bitte setzten SIE sich mit dem Elektriker-Betrieb in Verbindung .
= Ich denke doch wohl, dass damit gemeint ist, dass der Hauseigentümer die Erdung auf seine Kosten erledigen soll ( s.o. ein Beitrag, der schrieb, dass Erdung und Stromanschluss Sache des Hauseigentümers sei )
OK, es ist vielleicht doch missverständlich und geht daraus nicht ganz eindeutig hervor, ich hatte den Text etwas anders in Erinnerung.
Daher noch ein mal:
Diese roten Karten dürfen ausnahmslos nur dann an der Kabelanlage angebracht werden, wenn es in dem Gebäude keinen Potentialausgleich gibt (solche Gebäude gibt es nach wie vor). Und selbst dann ist vor Anbringung der Karte Rücksprache mit dem Hauseigentümer zu halten und dieser ist darüber zu informieren (schriftlich, wobei manche Firmen das Schreiben wohl auch verschicken), dass er einen Potentialausgleich nachrüsten muss. Ist natürlich Doof, wenn ein Hauseigentümer auf ein mal so ein Schreiben zugeschickt bekommt, obwohl er noch nicht mal wusste, dass UM die Anlage umgebaut hat, da er vorher gar nicht informiert / gefragt wurde...

Ich hatte es so in Erinnerung, dass auf den roten Karten ausdrücklich steht, dass in dem Haus kein Potentialausgleich vorhanden ist, kann mich aber getäuscht haben bzw. werden vielleicht auch Karten mit unterschiedlichen Texten, je nach Firma, verwendet? Genau so wie die Karte bei manchen Firmen auch nicht rot ist, sondern orange oder gelb :zwinker: .
ZUM ABREIßEN der ANLAGE
ich glaube ( als Laie ) , so ganz einfach ist das nicht , einfach den Mist abreissen und dem UM-Techniker in die Hand drücken , denn ich vermute
-- dass man dann erst einmal zu Recht Ärger mit der Mieterin bekommt
-- dass dies evtl. sogar den Umstand einer Straftat erfüllet ( Grundrecht auf den Anschluss , Sachbeschädigung )
Hast du eine Zustimmung zum Umbau der Anlage gegeben? So wie ich das hier bisher gelesen habe hast du das nicht, also darfst du die Anlage abreißen oder auch einen Rückbau der Anlage verlangen (sowas musste ich auch schon manchmal machen).
Den Umstand einer Straftat hätte hier sogar eher UM erfüllt, in dem sie einfach so die Sachen ohne dein Einverständnis eingebaut haben, wenn man es ganz genau nimmt.

Und wegen dem blockieren der letzten Steckdose:
Es wird dafür einfach keine klare rechtliche Aussage geben.
Wenn ein Hauseigentümer zu so einer Installation zustimmt, dann sollte dieser im Idealfall bei dem Umbau dabei sein (klar, ist nicht immer machbar), wenn Techniker und Hauseigentümer dabei den Umbau der Anlage miteinander absprechen würden, würde es dieses Problem mit der Steckdose gar nicht geben.

Da viele Techniker aber oft einfach so hereinspazieren und mit der Installation anfangen, unabhängig davon ob sie nun die Erlaubnis haben oder nicht, dann passiert sowas eben.

Eigentlich ist es doch so: Wenn der Techniker gar keine Erlaubnis für die Installation hatte, dann hat er doch erst recht keine Erlaubnis dazu, eine vorhandene Steckdose (die offensichtlich nicht speziell zum Betrieb eines Kabelfernsehverstärkers montiert wurde), einfach so zu belegen, und Aus.
 
  • UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze Beitrag #28
@ BASTLER und auch die vielen anderen

Hi Ihr Fachleute ,

erst einmal VIELEN DANK für die Mühe , die ihr euch macht und für die teils profunden Aussagen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Für mich ergibt sich trotzdem die Schwierigkeit
-- irgendwann einmal -- auf dubiose Weise / ohne mein Einverständnis -- wurde im Zeitraum vor 10 bis 20 Jahren zuvor ( vermutlich ) ein Einspeisungspunkt Kabel an der unteren Kellertreppe errichtet . Das Kabel-Unternehmen bzw sein Nachfolger unitymedia wird natürlich behaupten, dass diese ERST-INSTALLATION mit Einverständnis erfolgte, damit auch Einverständnis herrscht zu ALLEN NACHFOLGE-MASSNAHMEN .
-- von den über 20 anderen Hauseigentümern ( aus unterschiedlichen Orten ) in NRW habe ich inzwischen etliche Fotos vom ,,roten Zettel" und der Unterverteilung mit danebenliegender Potential-Ausgleichsschiene ( ÜBERALL hängt der IDENTISCHE ROTE ZETTEL ) , d.h. unitymedia-Techniker ( warum auch immer ) VERWEIGERN OFFENSICHTLICH VOM PRINZIG die Anbindung an die Potential-Ausgleichsschiene . Oben las man auch = könnte auch Inkompetenz , Faulheit , Finanzielle Bereicherung usw sein ....
-- die erste Neu-Mieterin hat ja einen Antrag gestellt auf Anschluss in die Wohnung , dann ist Sie ja eigentlich die Auftraggeberin .

INSGESAMT
was mich erstaunt
-- die Mieterin hat sich angeblich 2 x beschwert ( UM und Elektro-Betrieb direkt )
-- Haus-Eigentümer hat sich beschwert ( Kundenservice 2 x e-mail usw / Geschäftsleitung direkt / inzwischen auch bei der Presse-Abteilung usw per mail )
REAKTION der UM = NULL REAKTION

Nur meldete sich der Elektriker ( wie schon beschrieben ) bei der Neu-Mieterin , soll laut Aussage von der Mieterin von ca 8.20 Uhr bis 11 Uhr im Keller gewesen sein , ABER es wurde definitiv NICHTS ABGEÄNDERT !!!! Die Mieterin will dem El-Techniker auch alle Probleme gezeigt haben , aber der hatte wohl nur Ausflüchte , z.B. das mit dem Potentialausgleich hätte er nicht ahnen können , die Elektrodose wäre nicht erreichbar ( natürlich alles ,,schräge" Ausreden ).

Ich habe den EINDRUCK ,
dass hier UM ein GRUNDSÄTZLICHES PROBLEM hat bzw UM-Techniker .

In diesem Zusammenhang noch einmal meine Frage=
-- wie wird die Unterverteilung abgerechnet gegenüber UM
---------- bekommt ein Sub-Unternehmer mehr Geld , wenn er mehr geleistete Stunden aufschreibt, z.B. wegen besonderer Schwierigkeiten , erhöhtem
Arbeitsaufwand , Verlegung der UV in andere Kellerräume aus bes. Gründen usw usw ., denn bei unseren Vor-Installierungen hätte er ja in max 45
Min eigentlich fertig sein müssen ( Platte neben den Einspeisungspunkt befestigen , vorb. Potentialausgleichskabel daneben nur anschliessen ,
2 m Kabel zur freien Steckdose , durchmessen / einstellen - fertig )
 
  • UNTERVERTEILUNG - Erdung + Strom - rechtliche Grundsätze Beitrag #29
Das Kabel-Unternehmen bzw sein Nachfolger unitymedia wird natürlich behaupten, dass diese ERST-INSTALLATION mit Einverständnis erfolgte, damit auch Einverständnis herrscht zu ALLEN NACHFOLGE-MASSNAHMEN .
Nein., das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. UM darf in Häuser, in die sie einen NE3 ÜP gelegt haben noch längst nicht einfach so an der NE4 (Verkabelung im Haus, Verstärker usw.) rumbasteln. Im Gegenteil, die NE4 ist in der Regel Sache des Hauseigetümers.'
-- wie wird die Unterverteilung abgerechnet gegenüber UM
---------- bekommt ein Sub-Unternehmer mehr Geld , wenn er mehr geleistete Stunden aufschreibt, z.B. wegen besonderer Schwierigkeiten , erhöhtem
Arbeitsaufwand , Verlegung der UV in andere Kellerräume aus bes. Gründen usw usw ., denn bei unseren Vor-Installierungen hätte er ja in max 45
Min eigentlich fertig sein müssen ( Platte neben den Einspeisungspunkt befestigen , vorb. Potentialausgleichskabel daneben nur anschliessen ,
2 m Kabel zur freien Steckdose , durchmessen / einstellen - fertig )
Um nicht zu viel dazu zu sagen:
Es gibt Pauschalen für bestimmte Abrechnungspositionen, z.B. Tausch des ÜP, Einbau des Verstärkers, Erdung der Anlage usw. .
Bei besonderem Aufwand, der länger als die vorgegebenen 2,5 Stunden dauert, kann die zusätzliche Arbeitszeit über UM abgerechnet werden, dieses muss sich die Firma / der Techniker jedoch zunächst von UM genehmigen lassen, und die genehmigen dir nicht "jeden Furz". Ein halb wegs fitter Techniker sollte allerdings nach 2 Stunden spätestens fertig sein mit einer Installation, meine Meinung.
Ich habe den EINDRUCK ,
dass hier UM ein GRUNDSÄTZLICHES PROBLEM hat bzw UM-Techniker .
Auch wenn du es immer noch nicht glauben willst: Nein! Jeder Techniker ist ausnahmslos verpflichtet, eine HVA mit dem PA zu verbinden, wenn das nicht geht, dürfte er theoretisch noch nicht mal den Anschluss in Betrieb nehmen.
Beispielsweise müsste auch jeder Techniker, der einen weiteren Kunden z.B. in deinem Haus installiert, die Anlage im Keller entsprechend nacharbeiten, sprich zumindest die Anlage mit dem Potentialausgleich verbinden...
 
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