- Fehler in Einzugsermächtigung Beitrag #1
double7
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Hallo,
um euch vor einer Mahnung zu bewahren, möchte ich hier auf einen Fehler in dem Formular für die Einzugsermächtigung hinweisen.
Dort steht bei mir über der rechten Unterschriftzeile der Hinweis:
"Bitte Sie bitte, daß alle offenen Rechnungen abgebucht werden!"
Diese Aussage ist falsch!!!
Bei mir wurde meine bei der Erstbestellung erteilte Einzugsermächtigung nicht beachtet. Ich bekam die ersten zwei Rechnungen relativ spät und sollte manuell überweisen. Ich habe darauf hin nochmals eine Einzugsermächtigung mit diesem der Rechnung beiliegendem Formular erteilt - auf diesem steht der oben zitierte Satz.
Ich habe mich leider darauf verlassen, daß dort stimmt was dort steht, daher habe ich die Zahlungserinnerug ignoriert (weil die offene Rechnung ja eingezogen wird).
Die nächste Rechnung wurde korrekt eingezogen. Über die zwei ersten Rechnungen folgte dann die Zahlungserinnerung mit Androhung der Übergabe der offenen Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen.
Bei telefonischer Rückfrage wurde mir gesagt, daß die Einzugsermächtigung nicht rückwirkend erteilt werden kann und ich doch bitte den Betrag überweisen möchte.
Und es klang nicht so, als würde man dieses Formular in nächster Zeit auf den aktuellen Stand bringen.
um euch vor einer Mahnung zu bewahren, möchte ich hier auf einen Fehler in dem Formular für die Einzugsermächtigung hinweisen.
Dort steht bei mir über der rechten Unterschriftzeile der Hinweis:
"Bitte Sie bitte, daß alle offenen Rechnungen abgebucht werden!"
Diese Aussage ist falsch!!!
Bei mir wurde meine bei der Erstbestellung erteilte Einzugsermächtigung nicht beachtet. Ich bekam die ersten zwei Rechnungen relativ spät und sollte manuell überweisen. Ich habe darauf hin nochmals eine Einzugsermächtigung mit diesem der Rechnung beiliegendem Formular erteilt - auf diesem steht der oben zitierte Satz.
Ich habe mich leider darauf verlassen, daß dort stimmt was dort steht, daher habe ich die Zahlungserinnerug ignoriert (weil die offene Rechnung ja eingezogen wird).
Die nächste Rechnung wurde korrekt eingezogen. Über die zwei ersten Rechnungen folgte dann die Zahlungserinnerung mit Androhung der Übergabe der offenen Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen.
Bei telefonischer Rückfrage wurde mir gesagt, daß die Einzugsermächtigung nicht rückwirkend erteilt werden kann und ich doch bitte den Betrag überweisen möchte.
Und es klang nicht so, als würde man dieses Formular in nächster Zeit auf den aktuellen Stand bringen.