- Selber Kündigen wegen Ablauf der Kündigungsfrist Beitrag #1
ElvisP
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Hallo,
ich beschäftige mich gerade für eine Bekannte mit dem Thema Portierung zu Unitymedia. Jene Bekannte würde gerne mit ihrem Telefon- und Internet-Anschluss von der Telekom zu Unitymedia wechseln, allerdings verlängert sich ihr Telekom-Vertrag in wenigen Tagen automatisch um ein weiteres Jahr. Aus Sicherheitsgründen würde meine Bekannte daher ihren Vertrag mit der Telekom gerne so schnell wie möglich selbst kündigen.
Ist meine Idee, dass die Kündigung durch Unitymedia der Telekom am schnellsten zugestellt wird, wenn man in einem Unitymedia Store direkt das Vertragsformular unterschreibt, richtig?
Wie lange würde es ab Unterschrift des Vertragsformulars(z.B. heute am Samstag gegen Mittag) wohl maximal dauern, bis Unitymedia der Telekom die Kündigung zustellt?
In ihrer Portierungs-Anleitung(PDF) schreibt Unitymedia bezüglich der Kündigung folgendes:
„Bitte kündigen Sie nicht selbst, da Sie sonst ggf. Ihre Rufnummer(n) nicht zu Unitymedia mitnehmen können“
Ich habe gelesen, dass der neue Anbieter bei der Portierungsanfrage angeblich oft nicht die Möglichkeit vorsieht, dass der Anschluss vom Kunden selbst gekündigt wurde und daher eine "falsche" Anfrage(inklusive einer fatalen erneuten Kündigung des Kunden) an den alten Anbieter stellt. Angeblich soll eine "nachträgliche Portierung" problemlos möglich sein, auch wenn der Kunde selber kündigt. Sollte also alles an einem unflexiblen Vertrags-Formular liegen, welches einfach nicht den Fall vorsieht, dass der Kunde selbt kündigt?
Wobei der Begriff "nachträgliche Portierung" bei mir sofort die Alarmglocken schrillen lässt, weil ich dann instinktiv an Nicht-Erreichbarkeit unter der alten Rufnummer denke. Ich kann mir gerade nur nicht so recht vorstellen, dass man bei eigener Kündigung sämtliche Rechte auf eine "normale" Portierung verliert(mit "normal" meine ich die Portierung, die normal verläuft, weil man den neuen Anbieter für sich kündigen lässt). Wer bekommt da im Portierungs-Ablauf jetzt was genau nicht auf die Reihe?
Kann meine Bekannte bei eigener Kündigung die Telekom nicht darauf hinweisen, dass sie ihre Rufnummer zu Unitymedia portieren möchte und das entsprechende Portierungsanträge von Unitymedia - selbst wenn sie eine erneute Kündigung enthalten - nicht abgelehnt werden sollen?
Bekommt man bei einem Wechsel zu Unitymedia in jedem Fall am Anschlusstag Internet und Telefon(z.B. eine vorübergehende Ersatzrufnummer) und hat dann 3 Monate lang zeit, um sich in Ruhe um die Portierung zu kümmern?
Und gibt es bezüglich der Dauer einer Portierung Fristen, welche die am Wechsel beteiligten Provider einhalten müssen(z.B. Portierung der Rufnummer innerhalb x Tagen)?
Ich selbst bin übrigens zufriedener Kunde bei Unitymedia, allerdings hing ich damals auch nicht an meiner Rufnummer und habe den Wechsel ausreichend früh in die Wege geleitet, was das Ganze vermutlich stark vereinfacht hat. In diesem Fall hatte ich nur während des Gesprächst mit meiner Bekannten so etwas wie ein Déjà-vu, da ich schon vor vielen Jahren immer wieder gehört habe, dass man blos nicht selbst kündigen soll, um die "komplizierten" Portierungs-Prozesse nicht zu "stören". :zerstör:
Hat sich nach all den Jahren im Festnetz immer noch nichts am Portierungs-Wahnsinn geändert?
Bei einem Mobilfunk-Anbieter habe ich selbst schon einige negative Erfahrungen bezüglich fehlerhafter interner Portierungs-Prozesse gemacht(hinter vorgehaltener Hand haben mir Ende letzten Jahres erfahrene Hotline-Mitarbeiter meines neuen Mobilfunk-Anbieters bestätigt, dass es genau daran gelegen hat). Beim Mobilfunk soll es aber angeblich wohl inzwischen besser geworden sein, ich bin damals wohl noch das Opfer eines sogenannten "Interims-Verfahrens" geworden.
Ich bitte um Entschuldigung für die vielen Fragen, aber das Thema ist für einen Otto-Normal-Verbraucher einfach zu komplex.
Viele Grüße,
Elvis
ich beschäftige mich gerade für eine Bekannte mit dem Thema Portierung zu Unitymedia. Jene Bekannte würde gerne mit ihrem Telefon- und Internet-Anschluss von der Telekom zu Unitymedia wechseln, allerdings verlängert sich ihr Telekom-Vertrag in wenigen Tagen automatisch um ein weiteres Jahr. Aus Sicherheitsgründen würde meine Bekannte daher ihren Vertrag mit der Telekom gerne so schnell wie möglich selbst kündigen.
Ist meine Idee, dass die Kündigung durch Unitymedia der Telekom am schnellsten zugestellt wird, wenn man in einem Unitymedia Store direkt das Vertragsformular unterschreibt, richtig?
Wie lange würde es ab Unterschrift des Vertragsformulars(z.B. heute am Samstag gegen Mittag) wohl maximal dauern, bis Unitymedia der Telekom die Kündigung zustellt?
In ihrer Portierungs-Anleitung(PDF) schreibt Unitymedia bezüglich der Kündigung folgendes:
„Bitte kündigen Sie nicht selbst, da Sie sonst ggf. Ihre Rufnummer(n) nicht zu Unitymedia mitnehmen können“
Ich habe gelesen, dass der neue Anbieter bei der Portierungsanfrage angeblich oft nicht die Möglichkeit vorsieht, dass der Anschluss vom Kunden selbst gekündigt wurde und daher eine "falsche" Anfrage(inklusive einer fatalen erneuten Kündigung des Kunden) an den alten Anbieter stellt. Angeblich soll eine "nachträgliche Portierung" problemlos möglich sein, auch wenn der Kunde selber kündigt. Sollte also alles an einem unflexiblen Vertrags-Formular liegen, welches einfach nicht den Fall vorsieht, dass der Kunde selbt kündigt?
Wobei der Begriff "nachträgliche Portierung" bei mir sofort die Alarmglocken schrillen lässt, weil ich dann instinktiv an Nicht-Erreichbarkeit unter der alten Rufnummer denke. Ich kann mir gerade nur nicht so recht vorstellen, dass man bei eigener Kündigung sämtliche Rechte auf eine "normale" Portierung verliert(mit "normal" meine ich die Portierung, die normal verläuft, weil man den neuen Anbieter für sich kündigen lässt). Wer bekommt da im Portierungs-Ablauf jetzt was genau nicht auf die Reihe?
Kann meine Bekannte bei eigener Kündigung die Telekom nicht darauf hinweisen, dass sie ihre Rufnummer zu Unitymedia portieren möchte und das entsprechende Portierungsanträge von Unitymedia - selbst wenn sie eine erneute Kündigung enthalten - nicht abgelehnt werden sollen?
Bekommt man bei einem Wechsel zu Unitymedia in jedem Fall am Anschlusstag Internet und Telefon(z.B. eine vorübergehende Ersatzrufnummer) und hat dann 3 Monate lang zeit, um sich in Ruhe um die Portierung zu kümmern?
Und gibt es bezüglich der Dauer einer Portierung Fristen, welche die am Wechsel beteiligten Provider einhalten müssen(z.B. Portierung der Rufnummer innerhalb x Tagen)?
Ich selbst bin übrigens zufriedener Kunde bei Unitymedia, allerdings hing ich damals auch nicht an meiner Rufnummer und habe den Wechsel ausreichend früh in die Wege geleitet, was das Ganze vermutlich stark vereinfacht hat. In diesem Fall hatte ich nur während des Gesprächst mit meiner Bekannten so etwas wie ein Déjà-vu, da ich schon vor vielen Jahren immer wieder gehört habe, dass man blos nicht selbst kündigen soll, um die "komplizierten" Portierungs-Prozesse nicht zu "stören". :zerstör:
Hat sich nach all den Jahren im Festnetz immer noch nichts am Portierungs-Wahnsinn geändert?
Bei einem Mobilfunk-Anbieter habe ich selbst schon einige negative Erfahrungen bezüglich fehlerhafter interner Portierungs-Prozesse gemacht(hinter vorgehaltener Hand haben mir Ende letzten Jahres erfahrene Hotline-Mitarbeiter meines neuen Mobilfunk-Anbieters bestätigt, dass es genau daran gelegen hat). Beim Mobilfunk soll es aber angeblich wohl inzwischen besser geworden sein, ich bin damals wohl noch das Opfer eines sogenannten "Interims-Verfahrens" geworden.
Ich bitte um Entschuldigung für die vielen Fragen, aber das Thema ist für einen Otto-Normal-Verbraucher einfach zu komplex.
Viele Grüße,
Elvis