Unitymedia Sonderkündigungsrecht bei Störung

Diskutiere Sonderkündigungsrecht bei Störung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, bei mir geht seit dem 03.08.2013 kein Telefon mehr, in der Hotline versprechen Sie einem was man hören will. Aber es tut sich nichts, kein...
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #1

tonsteine

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Hallo,
bei mir geht seit dem 03.08.2013 kein Telefon mehr, in der Hotline versprechen Sie einem was man hören will. Aber es tut sich nichts, kein Techniker kommt oder die Störung wird anderweitig behoben.
Nun meine Frage, gibt es wenn man eine bestimmete Jahresleistung des Produktes nich bekommt ein Sonderkündigunsrecht??
Wenn ja, wie hoch ist diese Ausfallzeit? Und weiß jemand wie lang die Frist ist die man denen Stellen muß?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #2
Für so etwas gibt es AGB´s. Diese sind auf der UM-Seite frei zugänglich.

Darin heisst es:
1.7 Die Leistungsmerkmale des Internet- und/oder Telefondienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet- und/oder Telefondienstes liegt im Jahresdurchschnitt bei mindestens 97,5 % (bzw. bei einem ausdrücklich als „Business“ bezeichneten Dienst bei 99,5 %) und ergibt sich aus der tatsächlichen Verfügbarkeitszeit des Anschlusses in Stunden in Relation zu der theoretisch möglichen Anschlussverfügbarkeit der letzten zwölf Monate. Bei der Berechnung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit bleiben Zeiten derNichtverfügbarkeit unberücksichtigt, deren Ursache der Kunde selbst zu vertreten hat oder die auf Änderungswünschen des Kunden beruhen. Ebenso unberücksichtigt bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von unvermeidbaren Unterbrechungen (z.B. höhere Gewalt) oder Störungen im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Kabelnetzbetreibers, sofern diese nicht vom Kabelnetzbetreiber zu vertreten sind.

Das heisst auf gut deutsch, das an 356 von 365 Tagen das Internet Verfügbar sein soll. Allerdings sind hier wahrscheinlich die Worte "mittlere Verfügbarkeit" und "Jahresdurchschnitt", die ein Sonderkündigungsrecht so gut wie ausschliessen dürfte, es sei denn, du hast regelmäßig solche Ausfälle (die du natürlich auch nicht selber verschuldet haben darfst).

Schicke doch einfach eine ausserordentliche Kündigung aufgrund des Fehlers. Dann siehst du ja, wie die reagieren. Falls du denen eien Frist zur Beseitigung des Problems setzt, dann muss diese "angemessen" sein. Grundsätzlich würde ich hier von ca. 14 Tagen ausgehen, allerdings könnte man bei so etwas wichtigem, wie einem Telefonanschluss, die Frist ggf. auch auf 1 Woche verkürzen. Ich bin aber kein Jurist, das ist also nur meine persönliche Meinung. Ich würd an deiner Stelle zumindest auf eine kurzfristige Beseitigung der Störung und eine entsprechende Gutschrift der anteiligen Grundgebühren bestehen.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #3
Das heisst auf gut deutsch, das an 356 von 365 Tagen das Internet Verfügbar sein soll.
97% von 356 sind bei mir 347.1 Tage ...
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #4
Klar, wenn och 97% von 356 Tagen errechne, dann komme ich auch darauf.

Aber zumindest bei mir haben die Jahre üblicherweise 365 Tage. Und 97,5% von 365 Tagen (=1 Jahr) sind 356 Tage.
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #5
Jo, jetzt hab ich's dann auch mal richtig gelesen :D . Ich sollte vielleicht doch mit dem Posten abwarten, bis der Restalkohol komplett abgebaut ist :zwinker: .
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Störung Beitrag #6
Hallo tonsteine,

ich verweise an dieser Stelle mal auf mein Posting im , dann muss ich nicht alles kopieren :)

Beste Grüße,
PatZy
 
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