- Umzug von Hessen nach NRW - Fragen! Beitrag #1
Johnny
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Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation:
Ich habe in Hessen einen UnityMedia Vertrag der mich bisher 25 Euro gekostet hat. Nach einem Jahr wurde der Betrag auf 33 Euro erhöht. Daraufhin habe ich gekündigt. Die Kündigung wurde mir zum Januar 2015 bestätigt.
Soweit so gut ...
Ich ziehe zum 01.09.2014 nach NRW um - und möchte deshalb vorzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (also zum 31.08.2014 kündigen.)
Bei einem Anruf bei der Hotline wurde mir damals gesagt, dass Hessen und NRW völlig unterschiedlich behandelt wird - sprich, wenn ich in Hessen vor Ablauf der regulären Kündigung nach NRW ziehe erhalte ich das Sonderkündigungsrecht zum 31.08.14 und müsste dann (wenn ich wieder UM Kunde werden möchte) einen komplett neuen Vertrag machen.
Auch gut ...
Heute wollte ich nochmal nachfragen wie es mit der Rücksendung der Hardware aussieht - da meinte der Hotline Mitarbeiter, dass der Vertrag (sofern Anschluss vorhanden an der neuen Adresse in NRW) mitgenommen werden muss und KEIN Sonderkündigungsrecht entsteht.
Ja, was denn nun ? Kann mir hier jemand mal eine qualifizierte Aussage diesbezüglich treffen?
Danke und viele Grüße!
bei mir ist folgende Situation:
Ich habe in Hessen einen UnityMedia Vertrag der mich bisher 25 Euro gekostet hat. Nach einem Jahr wurde der Betrag auf 33 Euro erhöht. Daraufhin habe ich gekündigt. Die Kündigung wurde mir zum Januar 2015 bestätigt.
Soweit so gut ...
Ich ziehe zum 01.09.2014 nach NRW um - und möchte deshalb vorzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (also zum 31.08.2014 kündigen.)
Bei einem Anruf bei der Hotline wurde mir damals gesagt, dass Hessen und NRW völlig unterschiedlich behandelt wird - sprich, wenn ich in Hessen vor Ablauf der regulären Kündigung nach NRW ziehe erhalte ich das Sonderkündigungsrecht zum 31.08.14 und müsste dann (wenn ich wieder UM Kunde werden möchte) einen komplett neuen Vertrag machen.
Auch gut ...
Heute wollte ich nochmal nachfragen wie es mit der Rücksendung der Hardware aussieht - da meinte der Hotline Mitarbeiter, dass der Vertrag (sofern Anschluss vorhanden an der neuen Adresse in NRW) mitgenommen werden muss und KEIN Sonderkündigungsrecht entsteht.
Ja, was denn nun ? Kann mir hier jemand mal eine qualifizierte Aussage diesbezüglich treffen?
Danke und viele Grüße!