Um eine rechtswirksame Kündigung auszusprechen muss man die Gegenpartei erst einmal in Verzug setzen.
1. Ist der Mangel an Unitymedia gemeldet?
-> Anscheinend, denn sonst würde kein Techniker kommen.
2. Ist Unitymedia durch Dich schriftlich eine finale Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden?
-> Anscheinend nicht, sonst würden nicht dauernd Techniker kommen.
Also:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Vorschlag !!!! :streber: :streber:
1.) UM anschreiben, (Höflich und sachlich bleiben!)
-> Fehler mit genauer Fehlerbeschreibung melden, darauf hinweisen, das dieser Produktmangel trotz mehrfacher vorangegangener Technikereinsätze weiterhin im gleichen Umfang wie zuvor besteht (oder schlimmer geworden ist) und Du Ihn nicht weiter hinnehmen willst
-> letztmalige Frist bis zum (festes Datum nennen) zur finalen Entstörung setzen. (2Wochen ab Zustellung der Meldung sollten als Angemessen gelten).
-> Das ganze per Einschreiben mit Rückschein an UM.
(Nein es reicht nicht ein Telefonat zu führen, den Facebook Support zu nutzen oder ein Fax oder eine E-Mail zu schicken....)
(Es ist durchaus denkbar bereits hier die Einzugsermächtigung zu entziehen und eine Kürzung des monatlichen Rechnungsbetrages im angemessenen Rahmen anzudrohen. Von einer vollständigen Zurückhaltung des Rechnungsbetrages sollte man allerdings absehen. Unter Umständen kann man sich hier selbst Ersatzpflichtig machen.)
2.) Frist Abwarten und Tee trinken....
3.) Wenn die Störung zum genannten Termin nicht endgültig behoben wurde kann man sich auf vorangegangene Korrespondenz berufen und eine Kündigung aussprechen.
-> Diese Kündigung muss begründet sein (Beispielsweise durch die nicht behobenen schwerwiegenden technischen Produktmängel).
-> Fordere im Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung der Kündigung aus vorgenanntem Grund.
-> Entzug der Einzugsermächtigung (falls vorhanden) nicht vergessen.
-> Das ganze wieder per Einschreiben mit Rückschein an UM
(Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, so sollte das Produkt ab dem Datum der Kündigung nicht mehr genutzt werden! Die Argumentation: "Wenn man nicht will, das ich es nutze muss man eben abschalten zieht nicht!")
4.) Sollte weder eine Mängelbeseitigung erfolgen, noch die Kündigung akzeptiert werden empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, dieser kann dann eine umfassende Rechtsberatung liefern und gegebenenfalls prüfen ob Dir ein Schaden entstanden ist, welcher gegebenenfalls zu ersetzen ist.
Der Rechtsweg sollte jedoch immer der letzte Weg sein, da er unter Umständen recht teuer werden kann.