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Unitymedia Ist das eigentlich erlaubt??

Diskutiere Ist das eigentlich erlaubt?? im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Mahlzeit. Hab ma bisschen bei ebay geschnüffelt und habe diese hier entdeckt ist das erlaubt...
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #1

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Mahlzeit.

Hab ma bisschen bei ebay geschnüffelt und habe diese hier entdeckt ist das erlaubt???

http://cgi.ebay.de/Kabelmodem-Unitymedia-SBV5121E-mit-Telefoniefunktion_W0QQitemZ140216689927QQihZ004QQcategoryZ132076QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

So weit ich weiss sind doch die modems auf die kunden regt oder nicht.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #2
Was soll denn verboten sein? Sollte der Einsteller das Modem nicht zurück gegeben haben wird ihm das sicher in Rechnung gestellt. Und mit dem Ding kann niemand etwas anfangen.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #3
wenn du allgemein mal bei ebay kabelmodem eingibst, gibt es manche anbieter die in ihrer produktbeschreibung sagen````einstöbseln und losgehts```:D LOOOOOL
so oder so werden die daten ja gelöscht und sind nicht mehr in betrieb dann
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #4
Versuchen kann man es ja. Es gibt auch Leute die versteigern erfolgreich eine Rolle WLAN-Kabel. :smile:
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #5
loool oja das hab ich auchmal entdeckt.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #6
Es gibt schliesslich auch WLAN Kabel .. das ist dier Verlängerung zwischen Router <-> Antenne.
Laut AGBs gehört modem nach Ablauf der MVLZ dem Kunden - MTA wird allerdings gesperrt und ist damit nicht mehr nutzbar.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #7
Laut AGBs gehört modem nach Ablauf der MVLZ dem Kunden - MTA wird allerdings gesperrt und ist damit nicht mehr nutzbar.

Im Ernst? Das wäre mir ganz neu. Das würde aber auch bedeuten wenn das Modem nach der MVLZ (bzw. Garantie) den Geist aufgibt das mir ein neues in Rechnung gestellt wird?
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #8
Unter Abschnitt C, Ziffer 4:
Hardware, die dem Kunden für die Dauer
des Vertrages über die Internet- und/oder Telefoniedienste zur Nutzung (insbesondere das Zugangsendgerät) zur Verfügung gestellt
wird, verbleibt im Eigentum des Kabelnetzbetreibers.

Das Zugangsendgerät wird in Ziffer 1 definiert:
1.5 Der physikalische und logische Netzabschlusspunkt des Internet- bzw. Telefonanschlusses wird durch ein Zugangsendgerät
(z. B. Kabelmodem bzw. Multi Terminal Adapter) gebildet, das dem Kunden durch den Kabelnetzbetreiber für die Dauer des
Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird,...

Also das hört sich für mich ganz klar so an, als ob das Modem nicht in den Besitz des Kunden übergeht, im Gegensatz zum kostenlos gelieferten Router. Zitiert aus den aktuellen AGB für Internet+Telefon in NRW.

PS: Hat denn von euch auch schonmal jemand den "Neuer Ordner" ersteigert? Ohne den kann man gar keine neuen Ordner anlegen... oder die "Luftgitarre"? :)
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #9
Also das hört sich für mich ganz klar so an, als ob das Modem nicht in den Besitz des Kunden übergeht, im Gegensatz zum kostenlos gelieferten Router. Zitiert aus den aktuellen AGB für Internet+Telefon in NRW.
Sehe ich genauso: den Netzabschluß bildet das Modem. Damit ist es Teil des UM-Netzes.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #10
Das Kabelmodem (MTA) ist und bleibt Eigentum der UM und geht nicht in das Eigentum des Kunden über.
Wenn der Kunde kündigt, dann wird das Kabelmodem bei UM zum Kündigungsdatum deaktiviert und ist damit nicht mehr brauchbar für andere Kunden. Der Kunde bekommt dann ein Schreiben, dass er bitte das Kabelmodem z.B. nach Euskirchen schicken soll. Dort wird es dann verschrottet, oder woanders.
Schickt er es nicht zurück, wird ihm das Kabelmodem in Rechnung gestellt.

Aber UM vergisst es gerne mal den Kunden darauf hinzuweisen das Kabelmodem bitte zurück zuschicken und vergisst es auch mal gerne dem Kunden das Kabelmodem in Rechnung zu stellen.

Ein Kabelmodem bei eBay zu ersteigern ist schwachsinnig, da es nicht online gehen würde, da die MAC-ID deaktiviert ist, ausser er verkauft es wobei sein MM-As noch aktiv ist. Dazu kommt auch noch das der Käufer eine MM-Dose brauch, falls noch keine vorhanden, und er muss den MM-As einpegeln. Dazu müsste der Käufer unter anderem z.B. ein Radio- und Fernsehtechniker sein um sich damit eventuell auszukennen und über das nötige Messgerät verfügen.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #11
HM ich mein ich hätte letztes Mal was anderes gelesen - naja egal.

Als mir mal der Firmenwagen aufgebrochen wurde, haben die auch 2 Motorolamodems mitgehen lassen.
Dachten sich wohl .. ui Motorola .. bestimmt was teures drin :brüll:
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #12
Oh man, wie kann man etwas klauen womit man gar nichts anfangen kann. :brüll:
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #13
zu deren Verteidigung muss ich noch sagen: Sie haben eine im Schrank versteckte Bohrmaschine mitgehen lassen
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #14
Oh, das net gut.
 
  • Ist das eigentlich erlaubt?? Beitrag #15
Das war damals ne wilde Zeit .. da war ich noch HSI Installateur in Düssedorf.

1. Schlagen mir in DD die kleine Eckscheibe ein und KURBELN das grossen Fenster runter anstatt die Tür aufzumachen und klauen ein Billigmistnavi (hätten sie vorher gefragt hätt ich die Scheibe einfach unten gelassen :glück: )

2. Schlagen mir die Heckscheibe ein und KLETTERN rein anstatt die Tür aufzumachen und klauen eine versteckte Bohrmaschine .. woher die das wussten: kA
 
Thema:

Ist das eigentlich erlaubt??

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