Unitymedia Rückgabe Zubehör

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  • Rückgabe Zubehör Beitrag #1

Frankie72IEC

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Einen Tag vor Heiligabend bekam ich Post von Unitymedia. Nicht, dass man sich schon als langjähriger und treuer Kunde wegen Problemen bei einem Umzug und Neuanschluß eines Hauses, sowie der aktuellen Preiserhöhung über UM "aufregen" muß, nein, dieser Brief schlägt dem Faß den Boden aus, auch wenn ich an der Situation vielleicht nicht ganz unbeteiligt bin:

Da wird in dem Schreiben die Rückgabe eines "Technotrend TT-Micro" und einer "UM01-Schmartcard" gefordert. Dieses Gerät samt Karte lagerten jahrelang im Keller und im Zuge eines Umzuges Anfang Oktober diesen Jahres in ein Eigenheim (auch wieder mit UM versorgt), wurde diese Hardware entsorgt. Ich hatte nach diesem Gerät noch einen normalen "Samsung-Receiver" und danach den damaligen "Festplattenrecorder" von Samsung im Einsatz. Dieser wurde dann irgendwann vom "HD-Recorder" (der heute noch im Einsatz ist) abgelöst. Ich fragte den damaligen Techniker, was eigentlich mit der ganzen alten Hardware ist, die ich noch habe. Er meinte sinngemäß: "Sie werden von Unitymedia schriftlich aufgefordert, das Zeug zurück zu schicken, wenn die es zurück haben wollen. Ansonsten entsorgen Sie es irgendwann. Der alte Technotrend Receiver, der ja nichtmal HD kann, würde eh nicht mehr von Unitymedia verwendet."

Soweit so gut. Für alle damaligen zu der Zeit noch "aktuellen" Geräte kam dann auch immer nach ca. 2-3 Wochen nach einer Umstellung die schriftliche Aufforderung, doch bitte dieses und jenes zurückzusenden, was dann auch immer sofort gemacht wurde. Lediglich dieser eine o.g. Technotrend Receiver und ein Smartcard verstaubten mehrere Jahre im Keller und wurden nie zurückgefordert. Bei Keller "ausmisten" vor dem Umzug wurden sie dann mit weiterem Elektoschrott entsorgt, denn UM interessierte sich ja seit Jahren nicht mehr dafür und auch ich brauchte diese Hardware nicht mehr.

Nun habe ich noch am 23.12.14 beim Kundenservice angerufen, um den Sachverhalt zu klären. Der Kundenberater mußte sich dann erstmal "erkundigen", kam nach 2-4 Minuten wirder zurück in die "Leitung" und erzählte mir, ich müsse den Schadensersatz von EUR 59,- für den Technotrend-TT Micro und die 35 EUR für eine Plasikkarte in jedem Fall bezahlen, wenn ich die Geräte nicht mehr hätte. Es würde auch gar nicht interessiren, dass ich die Geräte schon so lange hätte im Keller liegen gehabt und einem Techniker dürfe man erst recht nicht glauben, die hätten eh keine Ahnung. Es würde ja alles in den AGB stehen.

Ich glaube, UM versucht sich gerade mit aller Macht, bei treuen Kunden sehr unbeliebt zu machen!
Die Sache wird definitiv öffnetlich gemacht und zur Not auch beim Rechtsanwalt landen!
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #2
Hi,
bin kein Anwalt, deswegen keine Garantie das es stimmt.
Wenn der Austausch der Receivers über 3 Jahre zurückliegt, dürftest du nichts Zahlen müssen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__604.html und http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Sind die 3 Jahre noch nicht verstrichen, wirst Schadenersatz leisten müssen.

Bin mir jedoch nicht sicher, ob es Dinge gibt, die a) die Fristen verlängern, z.B. mögliche Pflicht UM zur Rücknahme auf zu fordern oder B) das in den Verträgen anders festgehalten sein darf.

Würde an deiner Stelle schon aus Trotz die Beratungsgebühr für einen Anwalt investieren um Sicherheit zu erlangen und denen einen Schuss vor den Bug setzten.
Wobei ich auch immer nach einer gewissen Zeit nachgehakt habe was mit dem alten Schrott geschehen soll ;)
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #3
Würde an deiner Stelle schon aus Trotz die Beratungsgebühr für einen Anwalt investieren um Sicherheit zu erlangen ...
Ich würde UM schriftlich vorschlagen bzw. mit UM schriftlich vereinbaren, den Sachverhalt von einer neutralen Stelle (Anwalt, Sachverständiger, etc.) klären zu lassen und, dass die Kosten die Partei zu tragen hat, zu deren Ungunsten die Klärung ausfällt. Die Auswahl des Anwaltes bzw. der Auftrag an den Anwalt, soll durch den Kunden erfolgen.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #4
Ich habe gerade mal in meinen Rechnungen nachgesehen. Gut, dass man sowas noch aufbewahrt.
Der "Samsung Video-Recorder" (also der Vorgänger vom HD-Recorder) taucht bereits mit der Aktivierungsgebühr in der August-Rechnung von 2009 (!) auf.
D.h. spätestens seitdem habe ich keinen Technotrend-Receiver mehr genutzt und seitdem lagerte das Gerät bei mir und wurde nie zurückgefordert.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #5
hallo

Steht er den in deinen Kundenkonto unter Hardware noch drin.bei mir steht der Humax Fox noch drin.
Von vermutlich 2007 den ich aber noch habe.

gruss kalle
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #6
Eine Frage die mir bei solchen Sachverhalten immer auf den Nägeln brennt:

Warum schickt man solche Sachen eigentlich nicht zurück?
Werde nie verstehen, warum ich mir den Keller mit alter Hardware vollstelle, wenn ich sie doch so bequem loswerden kann?
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #7
hallo

Steht er den in deinen Kundenkonto unter Hardware noch drin.bei mir steht der Humax Fox noch drin.
Von vermutlich 2007 den ich aber noch habe.

gruss kalle

Nein, der steht schon lange nicht mehr drin. Der stand schon nicht mehr drin, als seinerzeit der Vertrag umgestellt wurde.

Eine Frage die mir bei solchen Sachverhalten immer auf den Nägeln brennt:

Warum schickt man solche Sachen eigentlich nicht zurück?
Werde nie verstehen, warum ich mir den Keller mit alter Hardware vollstelle, wenn ich sie doch so bequem loswerden kann?

Ganz einfach Erklärung:
Wenn mir ein Techniker sinngemäß sagt:"Warten Sie mit Rücksendungen, bis sie von Unitymedia dazu aufgefordert werden.", dann sollte ich als Laie doch davon ausgehen können, wenn nicht sogar müssen, dass dieser Mensch, der von Unitymedia beauftragt wird, Ahnung davon hat. Warum also sollte ich dann etwas zurückschicken, was nicht angefordert wird? Weiß ich, ob diese Rücksendung dann auch registriert wird und ich nicht auch mit einer selbstständigen Rücksendung irgendwann "der Dumme" bin, weil die meinen, ich müssen noch etwas zurückschicken, was ich ggf. schon längst zurückgeschickt habe? Man sieht es doch, dass man sich irgendwie auch nichts verlassen kann.

Ich habe heute bei Facebook gelesen, dass eine andere Kundin ein gleiches Schreiben bekommen hat mit exakt dem selben Datum, allerdings erst einen Tag später (Heiligabend) im Briefkasten. Bei ihr wird auch ein Technotrend TT-Micro zurückgefordert, den sie aber wohl bei einer Umstellung mal bei einem UM-Vertriebspartner abgegeben hat. Zufall?
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #8
Weiß ich, ob diese Rücksendung dann auch registriert wird und ich nicht auch mit einer selbstständigen Rücksendung irgendwann "der Dumme" bin, weil die meinen, ich müssen noch etwas zurückschicken, was ich ggf. schon längst zurückgeschickt habe? Man sieht es doch, dass man sich irgendwie auch nichts verlassen kann.
das widerspricht sich jetzt ja irgendwie selbst, wo das Ding nun auf dem Müll liegt :)
aber OK, solange keiner Geld von mir sehen will, bin ich da genauso faul *g* also wäre mir wahrscheinlich nicht anders ergangen

Also wenn du wirklich ganz ganz sicher bist, dass das Gerät spätestens seit August 2009 nicht mehr im Einsatz ist (und nicht eventuell noch offiziell als Zweitgerät genutzt wurde bzw dafür noch angemeldet war), dann würde ich einfach behaupten, dass das Teil selbstverständlich per Post zurückgegangen ist. Hängt natürlich auch etwas von dem ab, was man den Unitymedia-Mitarbeitern schon erzählt, oder gar gemailt hat. Und wenn dann allen ernstes tatsächlich jemand noch nach dem Paketschein fragen sollte, so nach 5 Jahren, dann würde ich glaub ich einfach nur lachen :)
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #9
hallo

Da könnte er auch Sagen er hat es dem Techniker mit gegeben,wäre auch eine Notlüge.
So wie er ja Schreibt hätte ja auch der Techniker Grünes Licht gegeben,für die Entsorgung der Box.

gruss kalle
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #10
Die rechtliche Situation ist eindeutig. Das Gerät wurde dir zur Miete während der Vertragslaufzeit überlassen. Wie bereits von der Hotline gesagt, ist ein Techniker (sowieso ein Sub.) nicht berechtigt über den Verbleib der Geräte zu entscheiden. Du hast auch keinen Nachweis, dass du den Receiver hättest entsorgen sollen oder einen Versandnachweis falls du ihn zurückgesendet hast. Auf was willst du deine Argumentation aufbauen? Auf einem Gespräch mit einem Techniker vor einigen Jahren dessen Namen wahrscheinlich noch unbekannt ist und der sich sowieso nicht erinnern wird und auch garnicht befugt ist über den Verbleib der Geräte zu entscheiden.
Mein Ratschlag: zahl den geforderten Betrag und du sparst dir Ärger und weitere Kosten. Ich sehe hier nicht den kleinsten Ansatzpunkt wo man hier etwas erreichen könnte (zu deinen Gunsten).
Mit gesundem Menschenverstand fragt man sich natürlich was UM mit diesem Steinzeit-Receiver will, der sowieso bei denen in die Tonne wandert. Der Hintergrund wird wohl sein, dass zunehmend mit den Mietgeräten Handel getrieben wird. Man braucht nur mal bei ebay schauen: HD-Recorder, FB 6360 ...
Die Höhe des Schadenersatz ist natürlich unangemessen hoch aus heutiger Sicht.
Grundsätzlich scheint es aber bei der Verwaltung der Hardware ziemlich chaotisch zu zu gehen. Dazu gab es ja schon einige Posts hier. Ich habe das auch schon erlebt: nach einem Wechsel von unserem alten 3play 32 Tarif zu 3play smart 50 blieb der alter SD-Receiver obwohl zum neuen Tarif ein HD-Receiver gehört. Aussage der Hotline: das sei nicht möglich da Tarifwechsel, wir sollten kündigen und einen Neuvertrag machen. :hirnbump:
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #11
So eindeutig ist die rechtlich Situation durchaus nicht.
Wie ich oben schon erwähnt habe gibt es bei Geschäftsverträgen für Leihgeräte Fristen für die Rückvorderung.
Bei so langer Zeit könnte man vielleicht sogar Lagerkosten geltend machen, hätte UM die Rückholung nach Aufforderung versäumt.

Einzig das er nicht nachgefragt hat oder UM aufgefordert hat das Gerät zurück zu nehmen könnte man ihm Vorwerfen.
Das es wegen Handel mit den Geräten ist, gerade bei dem Uraltteil sehe ich hier nicht. Wäre es ein Aktueller HD-Receiver, dann vielleicht.

Den Tipp mit dem Lügen ist genauso daneben und zeigt mir nur, das ich recht damit habe, nur Katzen zu verleihen, die kommen von alleine wieder :cool:
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #12
Ich hab auf dem Handy die AGBs nicht parat.
Dort steht glaubig auch das die Geräte ohne Aufforderung zurückzuführen sind.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #13
Habe damals bei Vertragsänderung von UM eine Rücksendefrist bekommen, danach währe es teuer geworden. Wollte das Zeug aber eh nicht Bunkern, also weg damit
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #14
Wer hier als nächstes eine Aufforderung zu einer Straftat postet (Lügen um einen Vorteil zu erreichen), bekommt eine Verwarnung.
Da kann man als Forenbetreiber nämlich schnell mal eine Abmahnung für kassieren.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #15
Zitat AGB UM NRW:
"4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die
Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 4.15 nicht nach,
so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste
berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist."

Auf den letzen Satz kommt es an.
Ich bezweifle, dass die alte gebrauchte UM01 Karte an einen anderen Kunden vergeben werden kann -> Schaden 0 €.
Bezüglich des Receivers würde ich Gebrauchtpreise recherchieren und einen solchen Betrag anbieten. 59 € sind völlig unrealistisch.

Die Entschädigungen sind eine schicke Einnahmequelle.
Man muss sich aber nicht alles gefallen lassen.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #16
Wie ich oben schon Postete, bei Leihverträgen im Gewerbe gibt es auch Fristen, wo die Hardware zurückgefordert werden muss.
Deswegen ja mein Rat, eine Beratung bei einem Anwalt, der sich auskennt. Dann ist man auch sicherer.

Generell ist es immer dumm fremdes Eigentum ohne Rückfrage zu entsorgen. Besonders wo UM auch noch freiwillig die Versandkosten übernimmt.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #17
hallo

Ich würde eine Kündigung zum nächst Möglichen Termin Schreiben,mit der Begründung das dir UM.
Den Receiver nach 5-6 Jahren in Rechnung stellt usw,den man wird ja in der Regel dann Angerufen.
Vor Einer Höheren Instanz die mehr Befugnisse habwn.
Bei mir würden zbs 1Jahr UM um die 960 Euro geben den Betrag des Receiver Plus SC stehen.

gruss kalle
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #18
5.7 Der Kunde ist verpfl ichtet, ihm von dem Kabelnetzbetreiber während der Vertragslaufzeit zur
Nutzung zur Verfügung gestellte Hardware (z.B. das Zugangsendgerät) innerhalb von zehn Tagen
nach Vertragsbeendigung auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden.
Ziff er A 4 b) gilt entsprechend.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #19
5.7 Der Kunde ist verpfl ichtet, ihm von dem Kabelnetzbetreiber während der Vertragslaufzeit zur
Nutzung zur Verfügung gestellte Hardware (z.B. das Zugangsendgerät) innerhalb von zehn Tagen
nach Vertragsbeendigung auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden.
Ziff er A 4 b) gilt entsprechend.


Wobei das auch eine der AGB's sein könnte, die die Stiftung Warentest gerade erst bemängelt hat.
Kabel BW (Note 3,4) wirbt zwar mit Internetzugängen von 100 Mbit/s, allerdings ermittelten die Tester Durchschnitts-Bandbreiten von lediglich enttäuschenden 15 Mbit/s. Außerdem fanden sich auch bei dem wie die Schwestermarke Unitymedia zum Kölner Anbieter Unitymedia KabelBW gehörenden Kabelnetzbetreiber "etliche juristisch nicht wirksame Klauseln, die den Verbraucher deutlich benachteiligen".

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/60660/0/Stiftung-Warentest-Zehn-Internet-Provider-im-Test-Kabel-Deutschland-bester-Internetanbieter
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #20
Aber jetzt mal wirklich, so ganz ohne AGB usw. Einfach mit reinem Menschenverstand:
Was mir nicht gehört und was ich mir nur geliehen habe, muss ich auch zurückgeben.

Oder habt Ihr früher auch nie die Filme zurück in die Videothek gebracht oder jetzt die Bücher in die Stadtbücherei?
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #21
Ich hätte das schon längst zurück geschickt und nicht Jahre gehortet....so rein vom Menschenverstand her. ;-)

Wobei es da aber auch schon öfters Probleme gab, von angeblich nicht angekommen. Da ist der Beleg mehr als wichtig, selbst nach Jahren. Mir stellt sich dabei aber die Frage, wie das ist wenn der Techniker es mitnimmt. Bekommt man da auch einen Beleg? Weil mitnehmen ist ja anscheinend auch nicht immer Standard.

Und wegen der AGB. Ging mir nur darum, dass sie nicht immer bindend sind, auch wenn man sie unterschrieben und akzeptiert hat.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #22
Der Techniker nimmt nur die Geräte mit die er getauscht hat.
Diese werden vom System automatisch ausgetragen.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #23
Ich hätte das schon längst zurück geschickt und nicht Jahre gehortet....so rein vom Menschenverstand her. ;-)
Es gibt auch Leute, die die geliehenen Geräte bei Ebay verticken.
Soviel zum Thema Menschenverstand.
 
  • Rückgabe Zubehör Beitrag #25
Gibt's eigentlich schon Neuigkeiten?
 
Thema:

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