Unitymedia außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

Diskutiere außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo Leute, ich habe ende letzten Jahres bei Unitymedia auf "Digital TV BASIC" umgestellt. Nun ziehe ich im Mai diesen Jahres in eine neue...
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #1

masche

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Hallo Leute,

ich habe ende letzten Jahres bei Unitymedia auf "Digital TV BASIC" umgestellt. Nun ziehe ich im Mai diesen Jahres in eine neue Wohnung, in der eine SAT Anlage installiert ist.
Unitymedia habe ich nun per Einschreiben zum 01.06.08 gekündigt. :pcfreak: In dem Schreiben bemerkte ich, dass ich umziehe und dort eine SAT Anlage installiert sei. Weiterhin fragte ich, ob noch weitere Angaben zum Umzug wie z.B. eine Umzugsmeldung von Unitymedia benötigt werden. Diese würde ich dann nachreichen.

Nun habe ich von Unitymedia eine Kündigungsbestätigung zum 29.12.2009 (24 Monate Laufzeit) erhalten, in der mit keinem Wort das außerordentliche Kündigungsrecht und der Umzug erwähnt wurde. Auch das zusenden einer Umzugsmeldung wird nicht verlangt. :shock2:

Wie soll ich mich weiter verhalten :confused: Es gibt doch ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug in ein Haus, welches nicht mit Kabelfernsehen versorgt wird. Wie kann ich dies Unitymedia verständlich machen? :streber:

Schon einmal DANKE für eure Hilfe.
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #2
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<r>Es gibt <B><s></s>kein <e></e></B>Sonderkuendigungsrecht, <B><s></s>wenn <e></e></B>man <B><s></s>aus <e></e></B>"freien Stuecken" umzieht und <B><s></s>so <e></e></B>dem Vertragspartner <B><s></s>die <e></e></B>Moeglichkeit nimmt, seinen Vertrag zu <B><s></s>erfuellen<e></e></B>. Da bist du wohl <B><s></s>auf <e></e></B>die Kulanz von UM <B><s></s>angewiesen.<e></e></B></r>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #3
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<r>1.Es muss heißen: außerordentliches Kündigungsrecht. <E>:zwinker:</E> <br/>
<br/>
2. Du musst belegen, dass Du in ein Gebiet gezogen bist, dass NICHT von UM versorgt werden kann. Dieses kannst Du belegen,indem Du Deiner Kündigung (z.B. per FAX mit Sendebericht oder Einschreiben mit Rückschein) eine Kopie der Meldebestätigung Deines neuen Ortsamtes (Einwohnermeldeamt) anhängst.</r>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #4
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<t>Hi,<br/>
<br/>
was heißt denn schon "aus freien Stücken" bzw wann bin ich denn dann gezwungen zum Umzzug? Berufliche Gründe? Familienzuwachs der die alte Wohnung zu klein macht?<br/>
<br/>
Wenn ich wo hin ziehe wo es kein Kabelanschluß gibt (auch wenn es das einzige haus in der Straße ist) dann kann ich ja wohl kündigen.<br/>
<br/>
Bie Fitnessclubs mit ihren langen Laufzeiten sah es ja ähnlich aus, und diese Fälle sind inzwischen oft zugunsten des Kunden entschieden worden</t>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #5
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<t>Wenn man umgezogen ist und UM kann die Leistung an dem neuen Ort nicht erbringen, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Lass Dich bitte nicht einschüchtern. <br/>
Du musst natürlich belegen, wohin Du gezogen bist, ein einfacher Brief oder ein Fax reicht da nicht (siehe oben).</t>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #6
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<r><QUOTE author="2bright4u"><s>
</s> 2. Du musst belegen, dass Du in ein Gebiet gezogen bist, dass NICHT von UM versorgt werden kann. Dieses kannst Du belegen,indem Du Deiner Kündigung (z.B. per FAX mit Sendebericht oder Einschreiben mit Rückschein) eine Kopie der Meldebestätigung Deines neuen Ortsamtes (Einwohnermeldeamt) anhängst.<e>
</e></QUOTE>

Danke für die schnellen Info´s<br/>
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ich weiß nicht, ob im ganzen Ort, oder der Straße Unitymedia verfügbar ist oder nicht. Es ist aber definitv so, dass das Haus in welches ich ziehe nicht ans Kabelnetz angeschlossen und eine SAT Anlage installiert ist. Diese möchte ich dann auch nutzen.<br/>
Wie kann ich denn herausfinden, ob in der Straße Unitymedia verfügbar ist, ohne bei denen anrufen zu müssen? <E>:zwinker:</E><br/>
<br/>
Wie stehen denn meine Chancen bei denen außerordentlich zu kündigen, wenn in der Straße Unitymedia verfügbar wäre?<br/>
<br/>

<QUOTE author="std"><s>
</s> was heißt denn schon "aus freien Stücken" bzw wann bin ich denn dann gezwungen zum Umzzug? Berufliche Gründe? Familienzuwachs der die alte Wohnung zu klein macht?<br/>
<br/>
Wenn ich wo hin ziehe wo es kein Kabelanschluß gibt (auch wenn es das einzige haus in der Straße ist) dann kann ich ja wohl kündigen. <e>
</e></QUOTE>

Das sehe ich auch so. Muss ich demnächst noch nachweisen, warum ich umziehe <E>:naughty:</E></r>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #7
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<t>Bevor Missverständnisse zum Thema Versorgung auftreten:<br/>
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Eine SAT Anlage bedeutet nicht das dich UM nicht versorgen kann.<br/>
Hier geht es darum ob es im Keller einen Übergabepunkt von UM gibt.<br/>
<br/>
Für weitere Rechtliche Fragen sollte das Forum jedoch nicht genutzt werden da es hier keine Juristen gibt</t>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #8
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<t>klar,<br/>
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wenn es heien HÜP gibt dann kann man ihn ja auch nutzen und wird es auch müssen<br/>
<br/>
Wenn es keinen gibt wird UM bestimmt keinen installieren, nur für einen Teilnehmer</t>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #9
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<t>Wenn an Deinem Haus UM möglich ist, hast Du ganz einfach KEIN außerordentliches Kündigungsrecht (höre BITTE auf es SONDERkündigungsrecht zu nennen, sowas gibt es gar nicht). Du bist somit zur Einhalting des Vetrages verpflichtet. Egal, ob Du nun eine SAT-Anlage hast oder nicht.<br/>
<br/>
Du solltest einfach die Verfügbarkeitsabfrage der UM-Seite nutzen.</t>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #10
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage?

<r><QUOTE author="2bright4u"><s>
</s>Wenn an Deinem Haus UM möglich ist, hast Du ganz einfach KEIN außerordentliches Kündigungsrecht (höre BITTE auf es SONDERkündigungsrecht zu nennen, sowas gibt es gar nicht). Du bist somit zur Einhalting des Vetrages verpflichtet. Egal, ob Du nun eine SAT-Anlage hast oder nicht.<br/>
<br/>
Du solltest einfach die Verfügbarkeitsabfrage der UM-Seite nutzen.<e>
</e></QUOTE>

Ich habe jetzt das Wort "Sonderkündigungsrecht" aus meinem eröffnungs Beitrag und der Überschrift ersetzt. So sollte es zu keinen Missverständnissen mehr kommen. <E>:smile:</E> <br/>
<br/>
In der <B><s></s>Verfügbarkeitsabfrage der Unitymedia Homepage <e></e></B>ist die Straße, in die ich ziehe, unter meiner neuen Postleitzahlt <B><s></s>nicht aufgelistet<e></e></B>. Ich gehe fest davon aus, dass es in diesem Haus <B><s></s>KEINEN HÜP <e></e></B>von Unitymedia gibt.<br/>
<br/>
Wenn ich euch richtig verstanden haben, kann ich in dieser Situation das <B><s></s>außerordentliche Kündigungsrecht <e></e></B>geltend machen. Wie sollte ich, nachdem mir Unitymedia die Kündigung nur unter Berücksichtigung der geltenden Mindestvertragslaufzeit bestätigt hat, vorgehen <E>:confused:</E></r>
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #11
Ich würde nochmals zum 31.4.2008 kündigen mit dem Hinweis darauf, dass im neuen Haus keine Verfügbarkeit besteht. Als Anhang dann die Meldebestätigung des neuen Wohnortes.
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #12
Jep, genau so würde ich es auch machen! Wichtig ist, nachzuweisen, dass dort kein UM verfügbar ist! Wenn es verfügbar ist, hast du "geloost"!

Generell ist festzuhalten, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht "einfach so" zu erreichen ist - da müssen schon bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Da ist man in der Tat auf die Kulanz des Providers angewiesen!
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #14
Den Tag gibts nicht! :D
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #16
Ich würde nochmals zum 31.4.2008 kündigen mit dem Hinweis darauf, dass im neuen Haus keine Verfügbarkeit besteht. Als Anhang dann die Meldebestätigung des neuen Wohnortes.

Danke, schon einmal, für die vielen hilfreichen Beiträge :super:
Ich muss aber noch einmal nachfragen. Hab halt schiß, dass ich noch bis 29.12.09 für Unitymedia bezahlen muss, obwohl ich es gar nicht nutzen kann :heul:

Ist es nicht so, dass ich die Meldebescheinigung erst erhalte, wenn ich wirklich in der neuen Wohnung wohne. Vorher kann ich mich doch nicht beim Einwohnermeldeamt ummelden, oder?

Die weitere Vorgehensweise wäre dann folgende:
- Umzug am 24.05.08
- Anschließend Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
- Kündigungs-Fax an Unitymedia mit neuer Meldebescheinigung als Anlage und Hinweis auf außerordentliches Kündigungsrecht, weil die neue Wohnort nicht versorgt wird. Kündigungszeitpunkt 01.06.08?

Ich befürchte ja, dass dies ein größeres Drama mit Unitymedia gibt :wand:

Wäre es jetzt auch ohne Meldebescheinigung noch einmal sinnvoll, ein Fax an Unitymedia zu schicken, mit dem Hinweis auf die außerordentlcihe Kündigung und dem nachreichen der Meldebescheinigung :confused: Sie sind ja darauf noch gar nicht eingegangen und haben mir die Kündigung nur unter Berücksichtigung der geltenden Mindestvertragslaufzeit (29.12.09) bestätigt.

Steht das mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht bei nicht versorgen Haushalten eigentlich irgendwo schriftlich. Das würde ich denen nämlich gerne noch mit beilegen :zwinker:
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #17
Hm, als ich mich das letzte mal umgemeldet hab, wurde ich nach einem Datum des Umzugs gefragt. Soweit ich das verstanden hab, hätte das auch in der Zukunft sein können. ggf. weiß das wer genauer?
 
  • außerordentliche Kündigung bei Umzug in Haus mit SAT-Anlage? Beitrag #18
Gehen wir jetzt mal davon aus in dem Haus in der er einzieht, befindet sich ein ÜP von UM.
Dieser ÜP wird von dem Haus gar nicht genutzt, da es mit SAT versorgt wird, weil der Vermieter dies so möchte und UM nicht in sein Haus lässt, oder gar Versorgen lassen will. Gehen wir mal davon aus.

Dann hat der Kunde gar keine Chance seinen Vertrag zu erfüllen, da ihm dieses durch den Hauseigentümer verweigert wird, was sein gutes Recht ist.
Der Kunde hat somit ein außerordentliches Kündigungsrecht bei UM und dieses wird ihm auch gewährt, da er nicht über die Gewalt vefügt seinen Vertrag zu erfüllen.
Kopie der Ummeldebescheinigung beilegen, Sachverhalt schilden (Name das Hauseigentümers angeben), Kündigungstermin und Telefonnumer für Rückfragen seitens UM angeben. Fertig!
 
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