Unitymedia Hausverkauf

Diskutiere Hausverkauf im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Guten Morgen. Und zwar habe ich gestern erfahren das mein aktueller Vermieter das Haus verkaufen möchte. Aktuell bezahle ich den Kabelanschluss...
  • Hausverkauf Beitrag #1

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Guten Morgen.

Und zwar habe ich gestern erfahren das mein aktueller Vermieter das Haus verkaufen möchte.
Aktuell bezahle ich den Kabelanschluss über die Nebenkosten (15€)



Nun würde ich gerne wissen falls der neue Vermieter den Vertrag mit Unitymedia kündigt.
Kann ich dann Weiterhin Unitymedia nutzen indem ich die Kabel Gebühren selber trage?
Oder kann der neue "Vermieter" mit verbieten das ich weiterhin Unitymedia nutze und alternativ auf SAT umsteigen muss?


Die Anlage selber ist von Unitymedia
 
  • Hausverkauf Beitrag #2
Guten Morgen,

meiner Auffassung nach kannst du das natürlich!
Ich habe es damals sogar extra aus den Nebenkosten rausnehmen lassen und direkt an UM KabelBW bezahlt.


Gruß
Mike
 
  • Hausverkauf Beitrag #3
bei 15 € Nebenkosten, gehe ich davon aus, dass es ein MFH ist, 5-6 Parteien (Anzahl spielt keine Rolle).
Grundsätzlich hat der neue Eigentümer sämtliche Optionen offen, von UM kündigen und Vermarktungsverbot erteilen, über Mehrnutzervertrag kündigen und es jedem Mieter selbst überlassen, oder alles bleibt so, wie es ist, bis zur Intensivierung des Vertragsverhältnisses, bsw. Abschluss eines Multimediavertrages.
Du siehst, möglich ist vieles.
 
  • Hausverkauf Beitrag #4
Dann hoffe ich mal das alles so bleibt wie es ist.
Er macht ja im Prinzip keinen Verlust damit.
 
  • Hausverkauf Beitrag #5
Generell musst dir erst mal keine Sorgen machen, denn in deinem Mietvertrag ist der TV-Anschluss enthalten und kann nicht so einfach herausgenommen werden vom neuen Eigentümer.
Dieser muss ja die Verträge mit dem Gebäude übernehmen.
Will er also UM nicht mehr haben, muss er Änderungsverträge mit allen Mietern abschließen. Ist nur einer dabei, der es nicht will, kann er UM nicht aussperren.
Wüsste auch keinen Grund, warum der neue Eigentümer dies tun sollte, es enstehen ihm ja keine Kosten.
Dazu eine interessante Lektüre: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm
 
  • Hausverkauf Beitrag #6
Generell musst dir erst mal keine Sorgen machen, denn in deinem Mietvertrag ist der TV-Anschluss enthalten und kann nicht so einfach herausgenommen werden vom neuen Eigentümer.
Ich halte das für ein Gerücht.
Allein in den letzten 1-2 Jahren haben mehrere Wohnungsgesellschaften ihre Verträge mit UMKBW gekündigt und sind zu anderen Anbietern gewechselt. Hierzu gab es auch hier entsprechende Threads, z.B. "FLÜWO".
Allerdings hatte das nichts mit Eigentümerwechsel und schon gar nichts mit kurzfristig zu tun.

Was hat der Eigentümer von einem Objektvertrag (in den Nebenkosten enthalten) ?
Zunächst mal gar nichts. Der Mieter spart ein paar Euro das er vielleicht gar nicht oder sogar negativ bemerkt (So hohe Nebenkosten).
Er geht sogar ein Risiko ein: Wenn eine Wohnung leer steht oder der Mieter nicht zahlt, muss er trotzdem die Gebühren für die X Objekte bezahlen.
 
  • Hausverkauf Beitrag #7
Also aktuell sind alle 6-8 Wohnungen vermietet.

Und ich als Mieter spare ja 4€.

Und da soweit ich weiß alle Mieter den Kabelanschluss "nutzen" wird hoffentlich alles beim alten bleibt.
Es muss ja ein Grund gegeben haben wieso ein kabelanschluss verlegt wurde (der ist noch recht neu)
Und ich im Notfall den Kabelanschluss selber "bezahlen" kann und hoffen das er kein Vermarktungsverbot ausspricht bzw die Kabelanlage durch eine SAT Anlage ersetzt
 
  • Hausverkauf Beitrag #8
Generell musst dir erst mal keine Sorgen machen, denn in deinem Mietvertrag ist der TV-Anschluss enthalten und kann nicht so einfach herausgenommen werden vom neuen Eigentümer.
Ich halte das für ein Gerücht.
Allein in den letzten 1-2 Jahren haben mehrere Wohnungsgesellschaften ihre Verträge mit UMKBW gekündigt und sind zu anderen Anbietern gewechselt. Hierzu gab es auch hier entsprechende Threads, z.B. "FLÜWO".
Allerdings hatte das nichts mit Eigentümerwechsel und schon gar nichts mit kurzfristig zu tun.

Ob das Rechtens war steht dann auf einem anderen Blatt.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vertsaend.htm
Ist der Kabelanschluss Vertragsbestandteil des Mietvertrages kann er nicht einfach einseitig gestrichen werden. Das ist Vertragsrecht.
 
  • Hausverkauf Beitrag #9
Ist der Kabelanschluss Vertragsbestandteil des Mietvertrages kann er nicht einfach einseitig gestrichen werden. Das ist Vertragsrecht.
Und da Du nicht weißt welche rechtswirksamen Formulierungen und Bestandteile der jeweilige Mietvertrag im Einzelfall hat, ist das zwar eine grundsätzlich richtige Aussage, hilft aber nicht viel weiter.
 
  • Hausverkauf Beitrag #10
Und im Zweifel wird immer zugunsten des Mieters entschieden, besonders wenn von der Grundversorgung noch Folgeverträge abhängig sind.
Heißt, im schlimmsten anzunehmenden Fall müsste er auch noch den Anschluss selbst übernehmen. UM im Haus zu verbieten kann der Vermieter in der Konstellation niemals Durchsetzten.
 
  • Hausverkauf Beitrag #11
hallo

Ich Frage mich eher was passiert wenn zbs der Neue Besitzer auf Sat umsteigen will,weil er Persönlich zbs Sky über Sat möchte.
Und dazu die Alten Hausverkabelung benutzen möchte,die ja in der Regel nicht UM gehört.

Ich werde wohl auch mal vor dem Problem stehen,wenn bei mir mal die Kinder das Haus Erben.
Unser Kabelanschluss ist auch in der Miete mit drin,ob du ihn nutzt oder auch nicht.(Warmmiete).

gruss kalle
 
  • Hausverkauf Beitrag #12
Na das hört sich doch gut an im notfall werde ich einfach den anschluss selbst zahlen


Danke für eure hilfe :)



@ Kalle
Der Vermieter wohnt nicht mit im Haus.
Also fällt das schon weg das er für sich selbst z.b Sky möchte

Für die anderen Mieter macht das in meinen augen kein sinn weil sie alle den Kabelanschluss nutzen sowie extra Pakete wie Digital haben
 
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