Unitymedia Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug

Diskutiere Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo :) Ich ziehe innerhalb des Versorgungsgebiets von Unitymedia um. Am neuen Wohnort ist mein Paket laut Verfügbarkeitsprüfung der unitymedia...
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #1

Madoulin

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Hallo :)

Ich ziehe innerhalb des Versorgungsgebiets von Unitymedia um. Am neuen Wohnort ist mein Paket laut Verfügbarkeitsprüfung der unitymedia Website grundsätzlich verfügbar, aber im Gegensatz zu meinem jetzigen Mietverhältnis sind die Kosten für den Kabelanschluss nicht in den Mietnebenkosten enthalten. Ich müsste also mit einem Einzelnutzervertrag einen neuen Kabelanschluss bezahlen, was mit monatlich 18,90€ zu Buche schlägt. Hinzu käme vermutlich noch eine einmalige Gebühr für die Neuaktivierung in Höhe von 30 €. Laut meiner letzten Nebenkostenabrechnung zahle ich derzeit 10,49 € für den Kabelanschluss. Ich hätte demnach mindestens 8,41 € Mehrkosten im Monat. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich gemäß 7.8 AGB ein Sonderkündigungsrecht habe.
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist,
gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er
während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar
ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen
Objekt weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches Entgelt
entstünde.
Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der
Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grund gebühren aus dem Internet- und/oder
Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet

Vielen Dank :)
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #2
hallo

Es ist doch so das UM nicht weis das du vorher nur 10,49 Euro für den Kabelanschluss bezahlt hast über die Nebenkosten.
In deiner Neuem Wohnung ist das nicht mehr so,also muss du den Kabelanschluss Direkt an UM Zahlen.
Und das das etwa 8 Euro mehr sind das interessiert doch UM nicht,den die UM Produkte stehen dir ja zurverfügung.
Mein Kabelschluss ist zbs komplett in der Warmmiete mit drin,und wenn mein Vermieter das mal nicht mehr macht.Müsste Ich zbs direkt 18,90 Euro an UM bezahlen.

Nach meiner Auffassung hast du kein Sonderkündigungsrecht.

gruss kalle
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #3
Hallo,
ich nehme mal an, du hast einen 3-play-Vertrag.
Ein Rechtsanwalt bin ich auch nicht.

Die Einmalkosten sind wohl unbestritten.
Nach dem gesunden Menschenverstand ist das TKG hier nicht anwendbar, da es sich um TV-Kosten und nicht um Internet-Kosten handelt.
Bei einem 2-play-Vertrag musst du die 18,90 gar nicht zu zahlen, darfst dann aber auch nicht über Kabel TV schauen.

Anwendbar ist das TKG z.B. bei 1und1. Diese verlangen bei einigen Orten einen Aufpreis. Ob das auch andere DSL-Anbieter so machen, weiss ich nicht.
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #4
Ausserdem ziehst du ja um .. und ich denke mal freiwillig - von Seiten der Unitymedia gab es keine Erhöhung.
Das du jetzt einen ENV nehmen musst, hat UM nicht zu verschulden.

Rechtsberatung solltest du dir aber bei einem Fachmann holen.
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #5
Denke mal, dieser Fall ist wieder so ein Grauzone.
Ohne Kabelbasisanschluß kein 3-Play. UM kann und darf den Verbraucher jedoch nicht zwingen einen zusätzlich Vertrag zur Erfüllung abzuschließen.
Von meinem Gerechtigkeitsempfinden her, könnte der TE höchstens auf Herunterstufung auf 2-Play ein Recht haben, denn das ist ohne Anschlussvertrag machbar.
Oder UM erlässt die Monatliche Anschlussgebühr die über die 10,xx€ gehen für die Restlaufzeit und verhandelt dann neu.
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #6
Hi Madoulin,

wenn Du nicht bereit bist, die anschließend höheren Kosten für den Kabelanschluss zu zahlen, greift hier die Selbe Regel (mit Bezug auf das Telekommunikationsgesetz), die Unitymedia anwendet, bei Umzug eines Kunden in "nicht versorgtes Gebiet".

Sprich: Sonderkündigungsrecht (3 Monate zum Monatsende).

Du kannst entweder alles mit dieser Frist kündigen oder downgraden auf "2Play".

Wäre natürlich schön, Dich nicht komplett zu verlieren ;-)

Gruß
Henrik
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #7
hallo

Verstehe ich das richtig.?

Das würde also heißen jeder Kunde der ob in den Nebenkosten oder wie bei mir mit der Warmmiete.
Weniger als die 18,90 Euro Kabelgebühr Bezahlt,kann vorzeitig Kündigen wenn man ich der Neuen Wohnung.
Den Kabelanschluss mit 18,90 Euro selbst Bezahlen muss,da er zbs nicht in den Nebenkosten mit bezahlt wird.

gruss kalle
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #8
Genaugenommen geht es noch weiter:
Wenn die anteiligen Nebenkosten höher werden, bin ich UM los. (z.B. Alt: 5 Euro Neu: 5,50 = Hurra)
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #9
Würde ich nicht meinen Arsch drauf verwetten.
Du bist nicht Vertragsinhaber und müsstes schon die Wohnung deswegen kündigen ;)
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #10
Rein hypothetisch könnte man das nutzen, wenn man zügig aus dem Vertrag raus will:
Kurz bevor der Umzug ansteht wechselt man auf 3play, wenn die obigen Rahmenbedingungen passen :glück:
 
  • Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #11
hallo

Für mich Persönlich wäre das vil mal Wichtig,wenn zbs der Vermieter (bsw Erben) Sagt es wird jetzt Miete bezahlt.
Mit extra Nebenkosten bsw Abrechnung,und es gibt keine Warmmiete mehr die alles abdeckt ausser Strom.

gruss kalle

PS was natürlich mit Kosten verbunden sind,wie Wasseruhr jeder Whg--Heizung Verbrauchsmessgerät.
 
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