- Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Kosten nach Umzug Beitrag #1
Madoulin
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Hallo 
Ich ziehe innerhalb des Versorgungsgebiets von Unitymedia um. Am neuen Wohnort ist mein Paket laut Verfügbarkeitsprüfung der unitymedia Website grundsätzlich verfügbar, aber im Gegensatz zu meinem jetzigen Mietverhältnis sind die Kosten für den Kabelanschluss nicht in den Mietnebenkosten enthalten. Ich müsste also mit einem Einzelnutzervertrag einen neuen Kabelanschluss bezahlen, was mit monatlich 18,90€ zu Buche schlägt. Hinzu käme vermutlich noch eine einmalige Gebühr für die Neuaktivierung in Höhe von 30 €. Laut meiner letzten Nebenkostenabrechnung zahle ich derzeit 10,49 € für den Kabelanschluss. Ich hätte demnach mindestens 8,41 € Mehrkosten im Monat. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich gemäß 7.8 AGB ein Sonderkündigungsrecht habe.
Vielen Dank
Ich ziehe innerhalb des Versorgungsgebiets von Unitymedia um. Am neuen Wohnort ist mein Paket laut Verfügbarkeitsprüfung der unitymedia Website grundsätzlich verfügbar, aber im Gegensatz zu meinem jetzigen Mietverhältnis sind die Kosten für den Kabelanschluss nicht in den Mietnebenkosten enthalten. Ich müsste also mit einem Einzelnutzervertrag einen neuen Kabelanschluss bezahlen, was mit monatlich 18,90€ zu Buche schlägt. Hinzu käme vermutlich noch eine einmalige Gebühr für die Neuaktivierung in Höhe von 30 €. Laut meiner letzten Nebenkostenabrechnung zahle ich derzeit 10,49 € für den Kabelanschluss. Ich hätte demnach mindestens 8,41 € Mehrkosten im Monat. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich gemäß 7.8 AGB ein Sonderkündigungsrecht habe.
7.8 Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist,
gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er
während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar
ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen
Objekt weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches Entgelt
entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der
Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grund gebühren aus dem Internet- und/oder
Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet
Vielen Dank