Unitymedia Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich

Diskutiere Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli <r>Mit Anwallt erreicht man hier mal überhaupt nichts außer Schlafende Hunde zu...
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #26
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r>Mit Anwallt erreicht man hier mal überhaupt nichts außer Schlafende Hunde zu wecken. Allenfalls kann man so versuchen die momentanen Nutzer des Anschluss zur Herausgabe der Hardware zu bewegen. Allerdings dürfte hier der Anwallt teurer sein als die Hardware.<br/>
<br/>
Einzige Möglichkeit ist, sofort zum nächsten Termin zu kündigen und weiterhin mit UM in Kontakt treten und Lösungen suchen wie eine Sofortige Sperre des Anschluss und vielleicht eine Vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag oder Umzug zur neuen Wohnung. Was möglich ist, bleibt allein UM überlassen.<br/>
<br/>
Warum ich hier nicht mit einem Anwallt einsetzen würde? Weil schon gegen den Vertrag verstoßen wurde.
<QUOTE><s>
</s>4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus sachlichen Gründen<br/>
verweigern darf, die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde<br/>
wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der<br/>
Produkte durch Dritte entstehen.<e>
</e></QUOTE>
<URL url="https://www5.unitymedia.de/content/dam/unitymedia-de/assets-de/extern/documents/ume/agb-unitymedia.pdf"><LINK_TEXT text="https://www5.unitymedia.de/content/dam/ ... ymedia.pdf">https://www5.unitymedia.de/content/dam/unitymedia-de/assets-de/extern/documents/ume/agb-unitymedia.pdf</LINK_TEXT></URL><br/>
<br/>
Lieber freundlich den Fehler einsehen und um Hilfe bitten ist Zielführender als mit Anwallt um die Ecke zu kommen.</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #27
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>Dass der Anschluss "Dritten" überlassen wurde, ist eh nicht mehr zu verheimlichen.<br/>
Solange nichts schlimmes (Filesharing o.ä.) passiert, wird UM m.E. deswegen keinen Stress machen - denen geht es ums Geld verdienen und das bekommen sie ja.<br/>
<br/>
Den Anwalt würde ich auch nicht deshalb beauftragen, um gegen UM vorzugehen, sondern um alles weitere in die richtigen Bahnen zu lenken und vor allem den "Nachbewohnern" auf den Pelz zu rücken.<br/>
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich diesen Luxus durchaus gönnen.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #28
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<t>Der Anwalt soll doch nicht gegen UM eingesetzt werden, sondern gegen die, die das Modem nicht raus rücken.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #29
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>Und das soll was bringen? Modem nicht zurück geben kostet bei Um 50€, dafür wird kein Anwallt tätig und auch eine Rechtschutzversicherung übernimmt nicht jeden Scheiß, schon gar nicht wenn selbst verschuldet.<br/>
<br/>
Da wäre es noch besser den Hauptmieter zu fragen ob er den Vertrag übernehmen will da ansonsten gekündigt und Sperre beantragt wird. Dafür brauch man jedoch keinen Anwallt.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #30
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<t>Es sind doch nur Ansätze, was man in diesem Fall machen könnte. Man könnte auch Anzeige erstatten wegen Unterschlagung. <br/>
Ich persönlich würde UM solange kontaktieren, bis sie das Modem sperren. Die Kohle für das Modem würde ich UM auch zahlen. <br/>
Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir uns mehr Kopf machen, als der TE</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #31
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r>Jetzt wird es ganz lustig. Unterschlagung <E>:D</E> <br/>
<URL url="http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html">http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html</URL><br/>
<br/>
Klar, das man andere Wegen Unterschlagung anzeigt, die man selbst begangen hat <E>;)</E><br/>
Die Freundin des TE hat schließlich das Modem freiwillig zurückgelassen. <br/>
<br/>
Wie ich schon sagte, Anwallt wäre nur Teuer und würde zu keinem Ergebnis führen, das auch ohne erreicht werden könnte. <br/>
Sage es gerne nochmal, Kündigen und UM um Hilfe bitten was man machen kann, ob nur Sperre, Umzug oder Früher aus dem Vertrag... bleibt Entscheidung von UM. <br/>
Kein Anwallt notwendig.</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #32
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<t>Unterschlagung trifft schon zu. Denn sie hat das Modem nicht den aktuellen Bewohnern überlassen, sondern den alten. Außerdem hat sie wohl schon versucht das Modem zurück zu verlangen und es wurde ihr nicht ausgehändigt. <br/>
Somit haben sich die aktuellen Bewohner etwas angeeignet, was ihnen nicht gehört und selbst bei Aufforderung nicht raus gerückt.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #33
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r>hallo<br/>
<br/>
Alles Gute Tips und vil wissen jetzt die Neuen Bewohner auch das,das alles nicht so einfach ist.<br/>
Und reiben sich weiterhin die Hände,mit Kostenlosem Internet. <E>:brüll:</E> <br/>
<br/>
Ich Persaönlich würde mal den Vermieter Informieren,mit dem Hinweis das Ich auch Rusikaler vorgehen kann.<br/>
Wie zbs mal so einen Neuen Mieter dezent an Sprechen,vor dem Haus.<br/>
<br/>
Kann man nur hoffen das die Neuen Bewohner oder Freunde,keine Verwandschaft im Ausland haben.<br/>
Um mit ihnen zu Telefonieren. <E>:cool:</E> <br/>
<br/>
gruss kalle</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #34
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<r><QUOTE author="Toxic"><s>
</s>Unterschlagung trifft schon zu. Denn sie hat das Modem nicht den aktuellen Bewohnern überlassen, sondern den alten. Außerdem hat sie wohl schon versucht das Modem zurück zu verlangen und es wurde ihr nicht ausgehändigt. <br/>
Somit haben sich die aktuellen Bewohner etwas angeeignet, was ihnen nicht gehört und selbst bei Aufforderung nicht raus gerückt.<e>
</e></QUOTE>

Ist zwar alles OT, jedoch hat sie die Unterschlagung begangen, da sie unberechtigt das ihr überlassene Modem ihren Mitbewohnern überlassen hat.<br/>
Also kann sie es auch nur von denen zurückfordern. <br/>
Die neune unbekannten Bewohner der Wohnung haben es nicht von ihr, somit müssen sie es auch nicht ihr übergeben und begehen keine Unterschlagung, da es nicht ihr Eigentum ist.<br/>
Du siehst wie verzwickt die Sache aus rechtlicher Sicht werden kann?<br/>
Klagen mit geringer Aussicht auf Erfolg. Der einzige der Erfolg haben dürfte ist UM, da Eigentümer des Modems. Da UM jedoch einen Haftbaren Ansprechpartner (Vertragsinhaber) hat, besteht keine Veranlassung zur Klage gegen.... ja wem denn? <br/>
Sollte sie weder Modem Zurückgeben noch Abstandszahlung leisten wird UM sie verklagen und erst dann kann sie als Geschädigte weiter gegen andere versuchen zu klagen. Jedoch erst gegen ihre alten Mitbewohner und die wiederum gegen die Neuen..... <br/>
und das alles wegen eines Restwert von 50€ <br/>
Das macht kein Gericht mit.</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #35
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<t>Du hast ja im Grunde recht. Ich möchte ja auch keine Diskussion hier lostreten. <br/>
<br/>
Das beste ist, UM solange nerven, bis sie das Modem sperren und danach das Modem lieb bezahlen und das ganze als Lehrgeld verbuchen. <br/>
Wer Unsinn macht, muss halt ab und an dafür bluten.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #36
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r>Vielleicht ist es keine Straftat wie z.B. Unterschlagung, aber unberechtigt erlangte Vermögensgegenstände müssen zur Abholung bereit gehalten werden:<br/>

<QUOTE><s>
</s>§ 812 BGB<br/>
Herausgabeanspruch<br/>
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.<e>
</e></QUOTE>

Bei Anzeigen prüft ohnehin die Staatsanwaltschaft, ob sie berechtigt sind.</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #37
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>Da bin ich ja bei dir und die Bewohner müssen das Modem herausrücken, da sie nicht Eigentümer der Sache sind.<br/>
Eigentümer ist die Vertragsinhaberin auch nicht, das ist UM. Also hat nur UM das Recht auf Herausgabe des Modems, nicht die Vertragsinhaberin. <br/>
<br/>
Man könnte sogar sagen, das die Vertragsinhaberin das Modem gar nicht entfernen darf, da es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Und in diesem Vertrag ist der Erfüllungsort die Wohnung der WG. <br/>
<br/>
Klagen und Recht sind so zum Teil verworrene Geschichten, das man es lassen sollte drüber nachzudenken. Selbst Anwälte wissen nicht alle Möglichkeiten, deswegen Spezialisieren sie sich auch in einem max zwei Bereichen.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #38
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r><QUOTE author="mernas"><s>
</s>Vielleicht ist es keine Straftat wie z.B. Unterschlagung, aber unberechtigt erlangte Vermögensgegenstände müssen zur Abholung bereit gehalten werden:<br/>

<QUOTE><s>
</s>§ 812 BGB<br/>
Herausgabeanspruch<br/>
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.<e>
</e></QUOTE>

Bei Anzeigen prüft ohnehin die Staatsanwaltschaft, ob sie berechtigt sind.<e>
</e></QUOTE>
Nur mal als einwand, die Staatsanwaltschaft prüft nur Straftaten bzw. Strafanzeigen (StGB). BGB regelt nur das miteinander der Bürger, bedeutet, selber zum Anwalt und danach zum Gericht ( Privatrecht).<br/>
Kurz gesagt und abgekürzt, StGB Staat (bei Vergehen durch Kenntniserlangung, bei Verbrechen immer), BGB Bürger ( Privatrecht). <br/>
<br/>
Die beiden Gesetzbücher und die Zuständigkeiten sollte man nicht durcheinander bringen.</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #39
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>hallo<br/>
<br/>
Hätte da nicht der Vermieter vil ein möglichkeit,wenn man Sagt die Freundin hätte einfach das Modem vergessen .Das Sie aber jetzt zurückgeben muss an UM,und vil nichts vom Freiwilligen Überlassen Erzählen.<br/>
<br/>
gruss kalle</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #40
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>Ein Anwalt setzt erstmal nur ein Schreiben auf und stellt das zu. Das kostet nicht die Welt und ich denke das lohnt sich.<br/>
Normalerweise sollte das durchaus reichen, die aktuellen Nutzer der Hardware dazu zu bewegen, die Hardware herauszurücken.<br/>
<br/>
Das hat mit dem Vertrag erstmal nichts zu tun, der läuft natürlich unbeeindruckt weiter und ist eine komplett andere Geschichte.<br/>
Von UM den Anschluss sperren zu lassen ist allerdings vernünftig und sollte sofort veranlasst werden.<br/>
<br/>
Sollten sich die aktuellen Nutzer wirklich weigern die Hardware herauszugeben, kann man immer noch den weiteren Rechtsweg beschreiten. Wenn dazu das eigene Geld nicht ausreicht, kann man problemlos beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Das AG prüft den Fall und gewährt die Hilfe bei ausreichender Aussicht auf Erfolg.<br/>
Und natürlich ist es Unterschlagung wenn jemand trotz Aufforderung eine temporär überlassene Sache nicht an den Eigentümer zurückgibt.</t>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #41
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<r><QUOTE author="kalle62"><s>
</s>hallo<br/>
<br/>
Hätte da nicht der Vermieter vil ein möglichkeit,wenn man Sagt die Freundin hätte einfach das Modem vergessen .Das Sie aber jetzt zurückgeben muss an UM,und vil nichts vom Freiwilligen Überlassen Erzählen.<br/>
<br/>
gruss kalle<e>
</e></QUOTE>
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt , aber das reicht glaube ich nicht als Begründung bzw Anliegen aus, damit man dem Vermieter als Mieter Zutritt zur Wohnung gewähren muss. Diese Einschätzung beruht aber nur auf den rechtlichen Grundlagen</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #42
Re: AW: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ä

<r><QUOTE author="Toxic"><s>
</s>Unterschlagung trifft schon zu. Denn sie hat das Modem nicht den aktuellen Bewohnern überlassen, sondern den alten. Außerdem hat sie wohl schon versucht das Modem zurück zu verlangen und es wurde ihr nicht ausgehändigt. <br/>
Somit haben sich die aktuellen Bewohner etwas angeeignet, was ihnen nicht gehört und selbst bei Aufforderung nicht raus gerückt.<e>
</e></QUOTE>

Das sehe ich genauso</r>
 
  • Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnlich Beitrag #43
Re: Anschluss "gekapert", Router unterschlagen oder so ähnli

<t>Ich würde das Modem sofort sperren lassen, da können wegen der Telefonie erheblich zusätzliche Kosten enstehen</t>
 
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