- Von der Telekom zu UnityMedia Beitrag #26
hendrik_1
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Na denn, viel Erfolg! :super:
Gruß
Hendrik
Gruß
Hendrik
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Wenn das nicht klar ist, kann es gut sein, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder weg fährt.
Ich hatte das auch schon einmal und es hat erst dann geklappt, als ich den Technikern den Kabelweg im Detail beschrieben hatte und sichergestellt war, dass überall Leerrohre liegen, bzw. die Löcher schon vorhanden sind. Wenn es kompliziert wird, sollte man sich nicht auf Unitymedia und die Techniker verlassen.
Wenn baulich was geändert werden muss, brauchst Du auch die schriftliche Zustimmung Deines Vermieters (bzw. Hausverwaltung - was in Deinem Fall wohl nicht der Fall sein dürfte - brauchte ich z.B. auch). Du müsstest das also auch mit deinem Vermieter klären. Es sollte auch im Interesse des Vermieters sein, dass alle seine Objekte vernünftig mit Internet versorgt sind (Werterhalt).
Na denn, viel Erfolg! :super:
Gruß
Hendrik
Wenn das nicht klar ist, kann es gut sein, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder weg fährt.
Dann sollte er zumindest eine Auskundung vornehmen, damit der Umfang der Arbeiten bekannt ist und ein entsprechender Folgetermin ausgemacht werden kann.
Den Portierungsauftrag würde ich aber erst abschicken, wenn deine UM-Leitung steht. Nicht dass UM den Telekom-Vertrag kündigt und dann aber sich herausstellt, dass UM die Leitung aus irgendwelchen Gründen nicht liefern kann...
Nach Aussage des Fragenstellers hat er noch viel Zeit, daher kann er in Ruhe den Anschluss testen, bevor er den Portierungsauftrag an UM verschickt. Ich würde nicht das Risiko eingehen, schon jetzt den Auftrag zu erteilen, weil man möglicherweise damit in das Problem läuft, gar keinen Anschluss mehr zu haben, nämlich dann, wenn der Anschluss von UM doch nicht bereitgestellt werden konnte, aber auf der anderen Seite (und damit auch sicherlich eine andere Abteilung innerhalb UMs) die Portierung voreilig an die Telekom gesendet hatte. Dann steht man selbst plötzlich zwischen allen Stühlen... Murphy's Gesetz: was schiefgehen kann, geht auch schief!Den Portierungsauftrag würde ich aber erst abschicken, wenn deine UM-Leitung steht. Nicht dass UM den Telekom-Vertrag kündigt und dann aber sich herausstellt, dass UM die Leitung aus irgendwelchen Gründen nicht liefern kann...
Gut gemeinter, aber durchaus gefährlicher Tipp - wenn er eine Frist versäumt, hat er 2 Anschlüsse und zahlt doppelt
:winken:
und UM wartet auch nicht ewig, ob sie nun kassieren dürfen oder nicht.Natürlich muss man die Kündigungsfristen beachten!
Das ist die neuere und bessere VarianteEmail: https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Mail-Center/E-mail-Adresse-auf-Freemail-Account-umstellen/td-p/669849
Hallo,
funktioniert seit gestern abend, kurz nachdem der Techniker weg war.![]()
Gruß Herbert
...
Dann hab ich mit der Hotline am Ohr versucht ein Emailkonto einzurichten. Das hat nicht geklappt oder noch nicht, ich weiß es nicht.
Ich kann alles eingeben, aber dann geht es nicht weiter. Hat da jemand eine Idee ? ...
Weshalb sollte das anders sein. Dein T-Vertrag läuft vertragsgemäß bis zu dem Datum, an dem du den Vertrag vor 2 Jahren (=Neuvertrag, oder vor 1 Jahr, wenn es eine Verlängerung war) gemacht hast. Hattest du z.B. den Vertag am 15. Mai 2014 gemacht, läuft der Vertrag genau 2 Jahre bis zum 14. Mai 2016. Erst dann wird dir auch die Telefonnummer freigegeben und an UM portiert.PS: Hmmmmm, Telekomanschluß funktioniert immer noch..... ?
Und genau das ist falsch. (Es geht mir nicht um die x Monate)Und UM bietet dir zur leichteren Entscheidungen an, dass du parallel zur alten DSL-Leitung schon - und sogar kostenlos - die neue Leitung über Kabel (wenn ich richtig im Kopf habe) bis zu 6 Monaten nutzen und vergleichen kannst. Daher ist es auch nicht nötig, sofort den alten Anschluss zu kündigen bzw. einen Portierungsauftrag zu erteilen.
Der Nachweis ist eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters oder einfach ein Portierungsauftrag.Kunden, die von einem anderen Anbieter zu Unitymedia wechseln, wird die monatliche Grundgebühr für 2play bzw. 3play (nicht aber für den etwaig erforderlichen Kabelanschluss) bis zum Ende der Laufzeit des bisherigen Festnetztelefonanschlussvertrages (Nachweis erforderlich), max. insgesamt 12 Monate erlassen.