- Für dieselbe Wohnung 2x bezahlen? Beitrag #1
BonbonKatze
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Hallo,
Wegen unzumutbarkeit (gesundheitl. Gründe, ärztlich nachweisbar) zog ich mittels außerordentlicher Kündigung (dh ohne 3-Monatige Frist) Ende letzten Jahres aus meiner Mietwohnung (Unitymedia Kabelanlage) aus.
Zuvor hatte ich mehrere Wohnungen besichtigt, (auch welche mit Unitymedia Kabelanschluss) bekam 2 Wochen vor Auszug die (einzige) Zusage für eine Wohnung ohne Kabelanschluss.
Sofort als ich die Wohnungszusage hatte, kündigte ich bei Unitymedia (Internet+Telefon) da ich erst kündigen konnte, als ich wusste ob ich die Zusage für eine Wohnung mit- oder ohne Kabelanschluss bekomme.
Bei der Übergabe der alten Wohnung am Ende des Monats wurde am selben Tag der neue Mietvertrag für meine Nachmieter geschlossen, dessen Mietvertrag einen Tag nach der Wohnungsübergabe begann.
Gemäß TMG würde mich Unitymedia korrekt mit einer 3-Monatigen Frist aus dem Vertrag entlassen.
Nun meine Frage (die Unitymedia seit 4 Monaten ignoriert) was ist wenn der Nachmieter seit Einzug selbst Unitymedia Kunde für die besagte Wohnung ist? Dann würde durch meinen Beitrag 3 Monate lang doppelt für 1 Wohnung bezahlt werden?
Eine Vertragsübername durch den Nachmieter sei laut Unitymedia nur möglich, wenn es sich um Familie/Verwandte handelt.
Unitymedia habe ich zusammen mit der Kündigung die Gründe des fristlosen Auszugs erläutert und belegt, sowie mitgeteilt ab wann die Wohnung neu vermietet ist. Sowie seit Anfang des Jahres fast wöchentlich Unitymedia kontaktiert um das zu klären.
Genau das Thema mit dem Nachmieter und eventuellen doppelt bezahlen für dieselbe Wohnung wird jedoch konstant ignoriert.
Ich habe kein Problem die 3 Monate gemäß Gesetzeslage zu bezahlen, darum geht es nicht. Sondern ich möchte diese Unklarheit geklärt haben, da ich nicht weiß, wie es ist wenn bereits der Anschluss für besagte Wohnung bezahlt würde.
Selbstverständlich bat ich Unitymedia auch darum, mir mitzuteilen ob für besagte Wohnung bereits für einen Anschluss bezahlt würde. Falls nein (angenommen der Nachmieter hätte weder Telefon, noch Internet noch Fernsehen) hätte ich ebenso direkt beglichen.
Leider wurde auch diese Anfrage ebenso bis heute komplett ignoriert.
Gleichzeitig versucht Unitymedia mich via Mahnung nun zur Bezahlung des noch ungeklärten Beitrags zu zwingen. Aber weder im Geschäft direkt, noch via Hotline oder E-Mail will man mir bisher zu dieser Sache weiterhelfen.
Weiß jemand von euch zufällig, wie es sich verhält wenn für besagte Wohnung bereits für einen Anschluss bezahlt würde? Müsste ich dann dennoch gemäß TMG-Frist meine 3 Monate paralell für denselben Anschluss bezahlen?
Mehr als eine einfache Antwort (Ja/Nein) zu dieser Frage möchte ich eigentlich seit Monaten von Unitymedia nicht.
Lg BonbonKatze.
Wegen unzumutbarkeit (gesundheitl. Gründe, ärztlich nachweisbar) zog ich mittels außerordentlicher Kündigung (dh ohne 3-Monatige Frist) Ende letzten Jahres aus meiner Mietwohnung (Unitymedia Kabelanlage) aus.
Zuvor hatte ich mehrere Wohnungen besichtigt, (auch welche mit Unitymedia Kabelanschluss) bekam 2 Wochen vor Auszug die (einzige) Zusage für eine Wohnung ohne Kabelanschluss.
Sofort als ich die Wohnungszusage hatte, kündigte ich bei Unitymedia (Internet+Telefon) da ich erst kündigen konnte, als ich wusste ob ich die Zusage für eine Wohnung mit- oder ohne Kabelanschluss bekomme.
Bei der Übergabe der alten Wohnung am Ende des Monats wurde am selben Tag der neue Mietvertrag für meine Nachmieter geschlossen, dessen Mietvertrag einen Tag nach der Wohnungsübergabe begann.
Gemäß TMG würde mich Unitymedia korrekt mit einer 3-Monatigen Frist aus dem Vertrag entlassen.
Nun meine Frage (die Unitymedia seit 4 Monaten ignoriert) was ist wenn der Nachmieter seit Einzug selbst Unitymedia Kunde für die besagte Wohnung ist? Dann würde durch meinen Beitrag 3 Monate lang doppelt für 1 Wohnung bezahlt werden?
Eine Vertragsübername durch den Nachmieter sei laut Unitymedia nur möglich, wenn es sich um Familie/Verwandte handelt.
Unitymedia habe ich zusammen mit der Kündigung die Gründe des fristlosen Auszugs erläutert und belegt, sowie mitgeteilt ab wann die Wohnung neu vermietet ist. Sowie seit Anfang des Jahres fast wöchentlich Unitymedia kontaktiert um das zu klären.
Genau das Thema mit dem Nachmieter und eventuellen doppelt bezahlen für dieselbe Wohnung wird jedoch konstant ignoriert.
Ich habe kein Problem die 3 Monate gemäß Gesetzeslage zu bezahlen, darum geht es nicht. Sondern ich möchte diese Unklarheit geklärt haben, da ich nicht weiß, wie es ist wenn bereits der Anschluss für besagte Wohnung bezahlt würde.
Selbstverständlich bat ich Unitymedia auch darum, mir mitzuteilen ob für besagte Wohnung bereits für einen Anschluss bezahlt würde. Falls nein (angenommen der Nachmieter hätte weder Telefon, noch Internet noch Fernsehen) hätte ich ebenso direkt beglichen.
Leider wurde auch diese Anfrage ebenso bis heute komplett ignoriert.
Gleichzeitig versucht Unitymedia mich via Mahnung nun zur Bezahlung des noch ungeklärten Beitrags zu zwingen. Aber weder im Geschäft direkt, noch via Hotline oder E-Mail will man mir bisher zu dieser Sache weiterhelfen.
Weiß jemand von euch zufällig, wie es sich verhält wenn für besagte Wohnung bereits für einen Anschluss bezahlt würde? Müsste ich dann dennoch gemäß TMG-Frist meine 3 Monate paralell für denselben Anschluss bezahlen?
Mehr als eine einfache Antwort (Ja/Nein) zu dieser Frage möchte ich eigentlich seit Monaten von Unitymedia nicht.
Lg BonbonKatze.