Unitymedia Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! !

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  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #1

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Hallo zusammen,

ich habe bei Kleinanzeigen eine Fritzbox 6490 Cable gekauft.
Der Verkäufer hat mir versichert, dass er das Modem von UnityMedia gekauft hätte und sie sein Eigentum sei.
Dies hat er mich auch in einem Kaufvertrag schriftlich bestätigt.

UnityMedia jedoch verweigert das freischalten der Fritzbox und behauptet,
es sei ein Leihgerät und daher nicht im netz als freier Router registrierbar.

Hierzu habe ich den Verkäufer kontaktiert, welcher mir versuchert hat dass es sein Eigentum gewesen sei,
er mir aber den Kaufpreis zurücküberweisen werde, weil er kein Lust habe sich zu streiten.
Auf die Rücküberweisung warte ich selbstverständlich bis heute,
und werde daher morgen eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten.

Nun aber zu meiner eigentlich Frage.

Gibt es irgendeine Möglichkeit die Fritzbox zu hacken oder zu entbränden um sie doch im UM Netz nutzen zu können ?
Oder muss man tatsächlich einen freien Router kaufen ?

Unitymedias Umsetzung der Routerfreiheit ist alles andere als in Ordnung.
Sie machen es dem Kunden sowas von schwer, einen eigenen Router zu verwenden, dass das die meisten Kunden
einfach von der komplizieren Vorgehensweise abgeschreckt sind und es sein lassen.

Das kann unmöglich im Sinne des Gesetzgebers sein und noch weniger der Verbraucherschützer.

Würde mich über hilfreiche Tipps freuen


Lg
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #2
UM wird die MAC und/oder Seriennummer gespeichert haben, es kommt nicht aufs Branding an.

Du kannst die Box nicht im Unitymedia-Netz nutzen, ohne das ggf. gerichtlich zu erzwingen. Ob sich das lohnt, insb. wenn Du das Geld zurück hast, musst Du selbst entscheiden.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #3
Unitymedias Umsetzung der Routerfreiheit ist alles andere als in Ordnung.
Sie machen es dem Kunden sowas von schwer, einen eigenen Router zu verwenden, dass das die meisten Kunden
einfach von der komplizieren Vorgehensweise abgeschreckt sind und es sein lassen.

Das kann unmöglich im Sinne des Gesetzgebers sein und noch weniger der Verbraucherschützer.
Du erwartest ernsthaft, dass Unitymedia Dir eine illegal beschaffte Box freischaltet?

Dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Verbraucherschützer sein sollte, Hehlerware zu sanktionieren, entzieht sich meiner Vorstellung.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #4
Es ist keine Hehlerware, da kein Diebstahl vorliegt.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #5
Schwachsinn.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #6
Wenn eine Gemietete oder geliehene Sache nicht herausgegeben wird ist es zumindest eine Unterschlagung .
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #7
Es ist ganz sicher keine Hehlerware.
Ich habe Sie vollkommen legal vom Vorbesitzer gekauft.
Sogar mit Kaufvertrag indem bestätigt wurde, dass es sein Eigentum sei.

Wo soll hier also bitte das Problem liegen ?

Das Unitymedia die Router nur über den Weg der Mac-Adresse
freischaltet ist rechtlich gesehen sowieso nicht in Ordnung.

Denn über diesen Weg ist es keine Routerfreiheit, sondern eine vom
Porvider "kontrollierte" Routerfreiheit.

Der Kunde kann nicht wann immer er möchte ein Router seiner Wahl
anschließen und nutzen ohne diesen zuvor beim Provider registrieren bzw. aktivieren zu lassen.
Das ist eine Einschränkung der vom Gesetzgeber gegebenen Routerfreiheit.

Man soll bei Unitymedia anrufen und einen eigenen Router aktivieren lassen.
Nur wird bei dem Anruf schon gefragt, ob es sich um ein Router handelt,
der schonmal bei irgendeinem Anbieter genutzt wurde.
Ganz egal, ob nun bei Unitymedia, Kabeldeutschland, 1und1 oder Vodafone.

Diese Frage allein, lässt schon vermuten, dass die Provider sich unter einander abgesprochen haben
und es würde mich auch nicht wundern, wenn Sie unter einander Listen mit Mac-Adressen eigener
Router ausgetauscht haben.
Wie sonst kann man erklären, dass Vodafone Fritzboxen nicht im UM Netz aktivierbar sind.
Bei UM FritzBoxen, sagen die ja, dass die Mac-Adresse der Fritzbox bereits für einen anderen Kunden
im Netz registriert sei, und eine aktivierung aus diesem Grunde nicht möglich sei.

Und wie bitte, soll die Mac-Adresse einer Vodafonde-Fritzbox bereits im UM Netz registriert sein,
wenn nicht über illegale Absprachen und Datenaustausch unter den Providern.

Es ist daher vollkommen verständlich, wenn hier nun ProviderMitarbeiter
undercover in diesen Foren unterwegs sind und lauthals Hehlerware schreien.

Ich werde mich mit der ganzen Sache jedenfalls an den Verbraucherschutz wenden,
und diese Art und Weise der Umsetzung dieser Regelung prüfen lassen.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #8
Gehen wir mal zurück zur Praxis:
Eine UM-Fritzbox kann man bei Vodafone einsetzen und umgekehrt. Nur nicht im gleichen Netz. Und man muss sie natürlich jeweils noch "Adamisieren".
Ein Update kann jeweils durch erweiterte Bastelei funktionieren, muss aber nicht. Hierzu findet man inzwischen genügend Anleitungen. Ich verzichte deshalb auf einen Link.

Der entspechende Ebay-Käufer ficht einen technischen Kampf gegen die jeweiligen Provider und gegen AVM. Und das nur, um ein paar Euro einzusparen.

Die rechliche Situation ist anscheinend keinem so richtig klar. Zumindest die Provider haben bisher darauf verzichtet, die Geräte einzufordern.
Zumindest UM hat noch nie ihre Modems/Gateways im 2play-Bereich verkauft. Sie haben nur eine "Entschädigung" (von, ich glaube 120€) eingefordert, wenn das Gerät nicht zurückgeschickt wurde. Wie das auf der Rechnung formuliert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ebenfalls habe ich keine Ahnung, welches von den beiden Lagern recht hat.
Mir ist die Diskussion dazu zu blöd. Immerhin ist das der gefühlt tausendste Thread, bei dem das Thema immer mit den gleichen Argumenten geführt wird. Es hat sich bisher keiner als Rechtsanwalt geoutet.

Ich kann mich nur als Nicht-Jurist outen.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #9
hallo

Ich gehe mal da von aus das der Verkäufer auch keine Rechnung über den Kauf der FB hat.?
Das sind halt manchmal die Fehler wenn man etwas Sparen will,ohne sich vorab die Rechnung zeigen lässt.

gruss kalle
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #10
Der Verkäufer kann dir viel erzählen ,hat er dir eine Kaufquittung oder Rechnung vom kauf vorgelegt.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #11
Erschreckend, wer alles heutzutage Verträge unterschreiben darf. Wenn der Verkäufer sogar behauptet, die Box von UM gekauft zu haben (was UM bisher nicht getan hat), zeugt das, dass der Gute keinen Plan hat, was er abgeschlossen hat. Noch erschreckender ist, dass der dann die Box verkauft und behauptet, die hätte er von UM gekauft. Ich habe bisher, wenn ich was vom Anbieter gekauft hatte, immer eine Rechnung erhalten, auch wenn diese mit einem oder 0 EUR ausgestellt war
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #12
Ich habe den UM Mitarbeiter an der Hotline explizit gefragt ob man eine Vodafon Fritzbox im UnityMedia Netz aktivieren lassen kann.
Hierzu war seine Antwort unmißverständlich NEIN.

Hat schon irgendwer eine Vodafone Fritzbox im UM Netz aktivieren lassen können und nutzt diese ganz normal ???
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #13
Ich habe den UM Mitarbeiter an der Hotline explizit gefragt ob man eine Vodafon Fritzbox im UnityMedia Netz aktivieren lassen kann.
Hierzu war seine Antwort unmißverständlich NEIN.

Hat schon irgendwer eine Vodafone Fritzbox im UM Netz aktivieren lassen können und nutzt diese ganz normal ???
Schau einfach mal hier http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=90&t=33800 oder in einem anderen Thread des letzten Monats.
Da finden sich schon einige.

Mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem ein Vodafone-Fritzbox abgelehnt wurde. Ich bin allerdings als Kunde nicht bei den Gesprächen dabei.
Genau genommen hat der Mitarbeiter übrigens nicht gelogen. Eine Vodafone-gebrandete Fritzbox wird definitiv nicht funktionieren. Deshalb ja Adam2.

Vodafone hat übrigens mal gesagt, dass sie die Vodafone-Fritzboxen aus technischen Gründen nicht als freie Fritzboxen provisionieren können. Nein, ich habe dazu keinen Link. Die Aussage ist von 8/2016.

Was hast du eigentlich für die Fritzbox bezahlt?
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #14
100 Kröten hab ich für den Router hingelegt.
Aber nur, weil mir zugesichert wurde, dass sie sein eigentum ist und ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Daher werde ich ja auch morgen eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten, denn auch nach mehrmaliger Zusage mir
mein Geld zurück zu überweisen, habe ich bisher noch keinen Cent wiedergesehen.

Man muss also eine Vodafone Fritzbox nehmen und diese zunächst entbränden und kann sie dann anschliessend bei UM als eigenen Router aktivieren lassen.

Zufällig jemand hier, der eine UM Fritzbox gegen eine von Vodafone tauscht :D
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #15
Ich werde mich mit der ganzen Sache jedenfalls an den Verbraucherschutz wenden,
und diese Art und Weise der Umsetzung dieser Regelung prüfen lassen.

Leider weiß ich es nur aus zweiter Hand, aber irgendwer hat geschrieben, dass AVM auf der offiziellen Seite schreiben würde, dass die früher an die Provider gelieferten Boxen sich von den freien Boxen technisch unterscheiden würden und diese daher nicht als "eigene" Boxen verwendet werden können.

Auch diejenigen nicht, die von bestimmten, kleineren Kabelprovidern ganz offiziell an die Kunden verkauft worden sind.

Wenn selbst der Hersteller behauptet, dass "Altgeräte" aus technischen Gründen nicht als "eigene Boxen" verwendet werden können, wird man bei Verbraucherschutzverbänden, Gerichten, ... keine Chance haben:

Schließlich ist der Hersteller derjenige, der seine Geräte am besten kennt. Wenn selbst der sagt, es geht aus technischen Gründen nicht, wird man kaum einen Gutachter finden können, der das Gegenteil nachweisen kann.

AVM wäre übrigens schön blöd, wenn sie behaupten würden, man könne diese Boxen verwenden - egal, ob es stimmt oder nicht!

Dadurch würden sie ja weniger verkaufen!
Es ist keine Hehlerware, da kein Diebstahl vorliegt.
Der Verkäufer "versichert", dass UM das Gerät verkauft hat.

"Versichert" er das nur oder kann er das auch beweisen?
Das Unitymedia die Router nur über den Weg der Mac-Adresse freischaltet ist rechtlich gesehen sowieso nicht in Ordnung.
So, wie ich als Nichtjurist §5 Abs. 2 FTEG verstehe, wären weder DOCSIS noch EuroDOCSIS gesetzeskonform machbar.

Falls irgendwer auf die Idee käme zu klagen und die Gerichte das genau so sehen würden, müssten die deutschen Kabelprovider eine modifizierte DOCSIS-Variante einführen, die gesetzeskonform ist.

Im Endeffekt hätte das für den Kunden den massiven Nachteil, dass ALLE Geräte, die bisher verkauft wurden, nicht mehr verwendet werden könnten, da diese Router ja "nur" DOCSIS und EuroDOCSIS können, aber kein "GermanDOCSIS" (falls diese Norm so heißen würde).
Wie sonst kann man erklären, dass Vodafone Fritzboxen nicht im UM Netz aktivierbar sind.
und:
Ich habe den UM Mitarbeiter an der Hotline explizit gefragt ob man eine Vodafon Fritzbox im UnityMedia Netz aktivieren lassen kann.
Hierzu war seine Antwort unmißverständlich NEIN.
Soviel ich weiß verwenden einige Provider teilweise gepatchte Firmware auf den Routern.

Durchaus möglich, dass eine VF-Firmware nicht im UM-Netz läuft und umgekehrt und es somit tatsächlich technische Gründe gibt.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #16
Es ist ganz sicher keine Hehlerware.
Ich habe Sie vollkommen legal vom Vorbesitzer gekauft.
Sogar mit Kaufvertrag indem bestätigt wurde, dass es sein Eigentum sei.

Wo soll hier also bitte das Problem liegen ?

OK...
Ich klaue ein Fahrrad und verkaufe das anschließend. Im Kaufvertrag bestätige ich dann das das Radl mein Eigentum ist.
Du darfst jetzt mal raten was passiert wenn du in ne Kontrolle kommst und die Rahmennummer als gestohlen gemeldet ist.
Dann ist das Radl weg und du bekommst erst einmal Post von der Staatsanwaltschaft. Es ist zwar davon auszugehen das dir nichts nachkommt, soweit du unwissend bzgl. der wahren Herkunft warst, aber was bleibt ist halt - Geld weg + Radl weg - egal was da der "Vorbesitzer" auf den Kaufvertrag gemalt hat.

Aber wie hajodele auch schon geschrieben hat... Diese ewige Diskussion über "Aber ICH habe doch..." ist total :wand: und :schnarch:

Nimm einfach mal die ganzen Freds vor der "Routerfreiheit", wo sich Leute "günstig" ne Kabel-FB bei ebay "geschossen" haben weil Sie keine 5 Euro für die Plus Option (oder wie diese auch immer zum jeweiligen Zeitpunkt geheißen hat) pro Monat ausgeben wollten. Da wurde dann jedes mal aufs neue rumgeheult warum denn UM die "legal" bei ebay gekauften Fritzboxen nicht freischalten will.

Auch Infos bzgl. Besitz und Eigentum wurden dann gerne mit eben dem Argument "Aber ICH habe die doch legal bei ebay gekauft. Wo der Verkäufer die her hat ist doch nicht mein Problem, denn ICH habe die ja schließlich gekauft ohne das ich das gewußt habe also ist das auch alles legal".

Da wurden schon die Messer gegen UM gewetzt weil mal mit Verbraucherschutz, dem persönlichen Staranwalt UM diese miese Machenschaft austreiben und eine Präzedenz für alle weiteren "Geschädigten" schaffen wolle. Selbst bis zum BGH wolle man notfalls
Das Unitymedia die Router nur über den Weg der Mac-Adresse
freischaltet ist rechtlich gesehen sowieso nicht in Ordnung.

Diese Frage allein, lässt schon vermuten, dass die Provider sich unter einander abgesprochen haben
und es würde mich auch nicht wundern, wenn Sie unter einander Listen mit Mac-Adressen eigener
Router ausgetauscht haben.

Und wie bitte, soll die Mac-Adresse einer Vodafonde-Fritzbox bereits im UM Netz registriert sein,
wenn nicht über illegale Absprachen und Datenaustausch unter den Providern.

Rein informativ für mich... Gibt's da irgendwo ne Stelle wo beschrieben ist das die Freischaltung über die MAC-Adresse "rechtlich gesehen sowieso nicht in Ordnung ist".
Ist ja eigentlich die einzig sinnvolle verwertbare Identifikation des Endgerätes. Unabhängig davon das man die IMEI durch Hacks ändern / fälschen etc. kann.
Ggf. halt in Kombi mit ein paar anderen Geräteinformationen.

Ebenso wüßte ich gerne ob es ne beschriebene Stelle gibt die den Providern, wenn sie es denn machen, derart "illegale Absprachen" untersagt untereinander verwendete IMEI's auszutauschen um so über die möglichen EG's der anderen Provider im Bilde zu sein.
Es ist daher vollkommen verständlich, wenn hier nun ProviderMitarbeiter
undercover in diesen Foren unterwegs sind und lauthals Hehlerware schreien.

Das weißt du woher bzw. kannst du wodurch belegen?
Ich werde mich mit der ganzen Sache jedenfalls an den Verbraucherschutz wenden,
und diese Art und Weise der Umsetzung dieser Regelung prüfen lassen.

Bitte mach das und hier bitte dann unbedingt auf dem laufenden halten. Denn wie bereits o.a. haben dieses bereits viele viele lauthals angekündigt und versprochen aber bis dato ist da dann nie eine Rückmeldung gekommen.
Denn wenn endlich mal jemand das "bis zum Ende ausficht"
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #17
Trotzdem ist es immer noch ein Unterschied, ob man ein gestohlenes Fahrrad kauft oder aber, wie es in den meisten Fällen bei den Kabelboxen hier sein wird, ein Gerät, das der Verkäufer als Entleiher, Mieter oder was auch immer unberechtigt weiterveräußert.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #18
Ich klaue ein Fahrrad und verkaufe das anschließend. Im Kaufvertrag bestätige ich dann das das Radl mein Eigentum ist.
Du darfst jetzt mal raten was passiert wenn du in ne Kontrolle kommst und die Rahmennummer als gestohlen gemeldet ist.
Dann ist das Radl weg und du bekommst erst einmal Post von der Staatsanwaltschaft.
Nicht unbedingt:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-kauf-gestohlener-fahrzeuge-bleibt-gueltig-a-418869/

In diesem Fall hat jemand ein geklautes Wohnmobil gekauft. Der BGH hat bestätigt, dass der Käufer nun tatsächlich der Eigentümer ist.
Rein informativ für mich... Gibt's da irgendwo ne Stelle wo beschrieben ist das die Freischaltung über die MAC-Adresse "rechtlich gesehen sowieso nicht in Ordnung ist".
Das Gesetz ist recht schwammig formuliert.

Aus diesem Grund habe ich geschrieben, dass möglicherweise sogar DOCSIS als solches schon nicht gesetzeskonform ist.

Je nach dem, wie man das Gesetz versteht, könnte die Variante mit dem Anruf beim Provider nicht zulässig sein (und/oder auch das bei DOCSIS notwendige Signieren des Kabelmodems).
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #19
hallo

Wenn Ich mir zbs einen Router Privat kaufe,den auch noch UM freischalten oder einbinden muss.Was auch immer lasse Ich mir per Email ein Foto der Rechnung schicken fertig,oder vorab die Seriennummer weis aber nicht ob die UM vorab Überprüfen kann.

Und alles andere ist doch für die Füsse,ob das Hehlerware--Mietgerät--Geklaut oder Gefunden wurde.
Habe selbst eine FB aus einer Wohnung Auflösung Original verpackt hier irgendwo rum liegen,da ist der Besitzer/Besteller für 12 Jahre in die Kiste gegangen.

Und alles aber auch alles was Ich bis her hier an Drohungen gelesen habe,war einfach nur Läucherlich und wäre nicht die Tinte auf den Papier wert.

gruss kalle
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #20
Das Gesetz ist recht schwammig formuliert.

Aus diesem Grund habe ich geschrieben, dass möglicherweise sogar DOCSIS als solches schon nicht gesetzeskonform ist.

Je nach dem, wie man das Gesetz versteht, könnte die Variante mit dem Anruf beim Provider nicht zulässig sein (und/oder auch das bei DOCSIS notwendige Signieren des Kabelmodems).
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der Gesetzgeber hat die Eigenheiten von DOCSIS nicht beachtet.
Im äußersten Fall, wenn einer tatsächlich das Geld in die Hand nimmt, um sich bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen, wird wohl eine Nachbesserung moniert werden, ohne dass sich am Istzustand was ändert. (Wohlgemerkt ich spreche jetzt nur von Docsis, nicht von der Geschichte rund um die Ebay-Geräte).
Solche Fälle gibt es immer wieder. Aktuell war das was rund ums Erziehungsgeld.

Der Gesetzgeber hat auch nicht mit Typen wie dir gerechnet, die aus allem ein Problem machen wollen.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #21
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-kauf-gestohlener-fahrzeuge-bleibt-gueltig-a-418869/

In diesem Fall hat jemand ein geklautes Wohnmobil gekauft. Der BGH hat bestätigt, dass der Käufer nun tatsächlich der Eigentümer ist.

Der Fall beschreibt ja genau das Weiterverkaufen einer Mietsache. Daher ist die Überschrift des Artikels ("geklaut") leider mal völlig falsch. Bei geklauten Sachen ginge es ja gerade nicht.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #22
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der Gesetzgeber hat die Eigenheiten von DOCSIS nicht beachtet.
Wenn ich mich an bestimmte Artikel auf gewissen Internet-Seiten erinnere, haben UnityMedia und KabelDeutschland genau das bereits im Dezember der Bundesregierung gesagt.

Die Reaktion des entsprechenden Ministeriums war klar: Falls das Gesetz kommt, werden sich alle Provider daran zu halten haben - völlig egal, was es kostet. (... und wenn man EuroDOCSIS durch GermanDOCSIS ersetzen und sämtliche Modems austauschen muss.)
Im äußersten Fall, wenn einer tatsächlich das Geld in die Hand nimmt, um sich bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen, wird wohl eine Nachbesserung moniert werden, ohne dass sich am Istzustand was ändert.
Welches von beiden Gerichten meinst du mit "höchstes Gericht"? BVerfG oder BGH?

BVerfG:
Um dort eine Klage einreichen zu können, muss man einen oder mehrere Grundgesetz-Artikel nennen können, gegen die ein bestimmtes Gesetz verstößt.

Beispiel: Wenn ein Gesetz erlassen werden würde, das es vorschreibt, dass in Zukunft Internet nur noch per DSL zulässig ist, müsstest du einen Grundgesetz-Artikel finden, der besagt, dass dieses Gesetz nicht zulässig ist.

Wenn du diesen Grundgesetz-Artikel nicht finden kannst, kannst du erst gar keine Klage einreichen.

BGH:
Der BGH darf nicht überprüfen, ob ein Gesetz legal oder illegal ist.

Würde das Gesetz aus dem Beispiel ("DSL-Pflicht") erlassen werden und würde jemand gegen UnityMedia klagen, müsste der BGH entscheiden, dass Kabel-Internet illegal ist, weil es ja seit neustem ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Internet nur per DSL erlaubt ist.
Aktuell war das was rund ums Erziehungsgeld.
Die Klage vor dem BVerfG war genau deswegen möglich, weil die Kläger einen Grundgesetz-Artikel gefunden haben, aus dem gefolgt ist, dass das entsprechende Gesetz zum Erziehungsgeld nicht erlaubt ist.

Ich glaube nicht, dass man einen Grundgesetz-Artikel finden würde, aus dem hervorgeht, dass die Provider ein Recht darauf haben, weiterhin DOCSIS einsetzen dürfen.
Der Fall beschreibt ja genau das Weiterverkaufen einer Mietsache. Daher ist die Überschrift des Artikels ("geklaut") leider mal völlig falsch. Bei geklauten Sachen ginge es ja gerade nicht.
Das kommt darauf an, was man unter "geklaut" versteht. Das Wort "klauen" kommt im Gegensatz zu "stehlen" im Gesetz nicht vor.

Bei den FritzBoxen auf eBay handelt es sich ebenfalls nicht um Geräte, die dem Eigentümer entwendet worden sind, sondern um Geräte, die dem Verkäufer (allerdings nicht zur Miete sondern unentgeltlich) überlassen worden sind.

Außerdem ist in diesen Fällen im Gegensatz zum Wohnmobil der Verkäufer oft selbst der (falschen) Annahme, er sei der Eigentümer und UnityMedia hat bereits eine Entschädigungszahlung (in der von UM selbst festgelegten Höhe) bekommen.

Als Nichtjurist kann ich mir nicht vorstellen, warum beim Verkauf der FritzBox über eBay was anderes gelten sollte, als beim Kauf des Wohnmobils.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #23
Als Nichtjurist kann ich mir nicht vorstellen, warum beim Verkauf der FritzBox über eBay was anderes gelten sollte, als beim Kauf des Wohnmobils.
Es geht im Grunde immer um den Einzelfall - wie anders als im Einzelfall soll man denn den gutgläubigen Erwerb einer verliehenen Sache beurteilen.
Dass der Erwerb einer verliehenen/vermieteten Sache durch einen gutgläubigen Dritten legal ist und der Dritte rechtlich Eigentümer geworden ist, steht außer Frage.
Was im Einzelfall jedoch zu prüfen ist, ist die tatsächliche Gutgläubigkeit des Erwerbers.
Und wie eine solche Prüfung ausgeht, wenn sie denn mal beim Erwerb einer solchen Fritzbox tatsächlich in einem Rechtsstreit eine Rolle spielen würde (was kaum zu erwarten ist), hängt eben von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Verleiher könnte argumentieren, dass der Erwerber, da er auch Vertragspartner ist und daher die die Verträge und die AGB kennt, wissen müsste, dass er keine Fritzboxen verkauft.
Der Käufer könnte argumentieren, dass ihm vom Verkäufer glaubhaft versichert wurde, dass dieser rechtmäßig Eigentum an der Fritzbox erworben habe.

Und diese Fragen haben fast nichts damit zu tun, ob es tatsächlich zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. In der Praxis wird UM einen Teufel tun, sich auf einen solch unsicheren Ausgang einzulassen und begnügt sich mit seiner in den AGB formulierten Vertragsstrafe/Schadenersatz gegen den Entleiher. Dieses "Begnügen" ändert aber nichts am Rechtsverhalt und der Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb stattgefunden hat oder nicht.

Und so kann natürlich auch beim Verkauf einer Fritzbox was anderes gelten als beim Verkauf eines Wohnmobils, nicht weil es einmal um eine Fritzbox und ein anderes Mal um ein Wohnmobil geht, sondern weil die Umstände des Einzefalls ganz andere sein können.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #24
Der Verleiher könnte argumentieren, dass der Erwerber, da er auch Vertragspartner ist und daher die die Verträge und die AGB kennt, wissen müsste, dass er keine Fritzboxen verkauft.
Ich habe sehr, sehr häufig in Foren wie diesem hier gelesen, dass Kunden der vollen Überzeugung sind, dass nach der Zahlung des Schadensersatzes für einen verlorengegangenen Router dieser ins Eigentum des Kunden übergehen würde, wenn er wieder auftaucht.

Selbst wenn der Käufer weiß, dass der Provider die Router nicht verkauft, kann er ohne juristische Kenntnisse kaum wissen, ob der Router in diesem Fall tatsächlich ins Eigentum des Kunden übergeht oder nicht und somit auch nicht, ob der Router Eigentum des Verkäufers ist.

Wenn aus den Angaben bei eBay auch nicht ersichtlich war, von welchem Provider der Router stammt, wird es noch komplizierter: Es gab nämlich auch zuvor schon Provider, die Kabelrouter an die Kunden ganz offiziell verkauft haben.
Dieses "Begnügen" ändert aber nichts am Rechtsverhalt und der Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb stattgefunden hat oder nicht.
Interessant wird es dann, wenn ein Kunde fordert, dass ein so erworbener Router von UnityMedia "freigeschaltet" werden muss...

Sollte der Kunde nämlich Eigentümer des Routers sein UND es keine technischen Gründe geben (AVM behauptet ja, die "providereigenen" Geräte würden sich von den frei verkäuflichen technisch unterscheiden), wäre UM wohl verpflichtet, dem Kunden den Betrieb des so erworbenen Routers zu ermöglichen.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #25
Sollte der Kunde nämlich Eigentümer des Routers sein UND es keine technischen Gründe geben (AVM behauptet ja, die "providereigenen" Geräte würden sich von den frei verkäuflichen technisch unterscheiden), wäre UM wohl verpflichtet, dem Kunden den Betrieb des so erworbenen Routers zu ermöglichen.
Und damit kommen wir zum Ausgang des Threads zurück.
Jeder, der nicht direkt aus Eigennutz argumentiert,weil er einen solchen Router gekauft hat, sollte eigentlich unabhängig von technischen Fragen eine Reaktion seitens UM verstehen, die in etwa so lauten könnte:
"Die Box wurde an uns nicht zurückgegeben, wozu der Kunde rechtlich verpflichtet war. Einen Schadenersatz haben wir zwar erhalten (oder vielleicht auch nicht weil vom Kunden nichts zu holen ist), aber wir sehen es nicht ein, dass solch vertragswidriges Verhalten auch noch gefördert wird, und halten uns für berechtigt die auf diesem Wege auf den Markt gekommenen Geräte erst mal in unserem Netz zu sperren."

Ob sie damit letztendlich durchkommen, wenn tatsächlich ein gutgläubiger Erwerber die Registrierung rechtlich durchsetzen will, steht auf einem anderen Blatt. Ob ein solcher Erwerber gut beraten ist, eine solche Registrierung rechtlich in Angriff zu nehmen, steht ebenfalls einem anderen Blatt.

Die Entrüstung bzw. Blauäugigkeit aber, die sich in der Überschrift zu diesem Thread äußert, indem das zu einer Frage der "Routerfreiheit" hochstilisiert wird, ist eher schwer zu verdauen.
 
Thema:

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