Unitymedia Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! !

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  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #26
Drei ?, drei ! und stilvolles plenken machen den Startbeitrag grundsätzlich schon sehr wertvoll :smile:
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #27
Es ist keine Hehlerware, da kein Diebstahl vorliegt.

UM hat niemals FritzBoxen verkauft. Jedes UM-Gerät, welches auf irgendeinen Weg veräußert wird, ist Hehlerware und bleibt rechtlich Eigentum von UM. Logisch, das sie ihre eigenen FritzBoxen nicht als vermeintlich kundeneigene freischalten.

MfG
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #28
Äh nein. Hehlerware wäre nur gestohlene Ware. Das ist ja gerade hier in der Regel nicht der Fall. Es sind unberechtigte Verkäufer von Nicht-Eigentümern, jedoch rechtmäßigen Besitzern. Aber wir haben das ja nun hier schon oft genug durchgekaut. Prinzipiell ist gutgläubiger Erwerb möglich und dann wäre UM auch nicht mehr Eigentümer.

Das spielt aber alles nur eine untergeordnete Rolle, denn die Käufer wollen die Geräte ja benutzen und wenn UM sich quer stellt, dann ist halt schlecht.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #29
Man könnte sich natürlich noch die Frage stellen, ob UM nicht evtl. doch verpflichtet ist Geräte, welche zwar Mietgeräte waren, aber an denen
UM im Wege des gutgläubigen Erwerbs Eigentum verloren hat (nur wenn das tatsächlich der Fall ist!) freizuschalten, denn was unterscheidet die Box dann
noch von einer im Handel neu gekauften.
Das Eigentum ja sicher nicht mehr, denn es dürfte ja keine Rolle spielen, ob jemand vom berechtigten Eigentum erworben hat, oder von einem Nichtberechtigten im
Wege des gutgläubigen Erwerbs.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #30
denn was unterscheidet die Box dann noch von einer im Handel neu gekauften.
Wie gesagt:

AVM behauptet, die frei gekauften Boxen würden sich von denen, die an Provider geliefert wurden, unterscheiden.

... und das vor dem Hintergrund, dass einige Provider die Boxen den Kunden tatsächlich verkauft haben und es somit tatsächlich alte Boxen gibt, die unbestreitbar Privateigentum der Kunden sind.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #31
Äh nein. Hehlerware wäre nur gestohlene Ware.

Muss dich mal korrigieren.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Somit ist Ware die einem nicht gehört automatisch Hehlerware, egal auf welchem Weg man sie erhalten hat z.B. durch Unterschlagung (siehe §§ 248a StGB).

Da der Eigentümer immer Noch UM ist, kann UM auch den Betrieb dieser Ware untersagen und die Herausgabe des Gerätes verlangen.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #32
AVM behauptet, die frei gekauften Boxen würden sich von denen, die an Provider geliefert wurden, unterscheiden.
Diese Aussage habe ich in dieser Form von AVM nirgends gelesen.
In den FAQs von Vodafone wird begründet, warum sie keine Vodafone-Fritzboxen provisionieren können: "Die Mac/SN sind in einer Datenbank fest hinterlegt und können technisch nicht wieder freigegeben werden".
Der AVM-Teil bezüglich Adam2 und Modifizierung der Website wird selbstverständlich von AVM nicht genannt.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #33
Äh nein. Hehlerware wäre nur gestohlene Ware.

Muss dich mal korrigieren.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Somit ist Ware die einem nicht gehört automatisch Hehlerware, egal auf welchem Weg man sie erhalten hat z.B. durch Unterschlagung (siehe §§ 248a StGB).

Da der Eigentümer immer Noch UM ist, kann UM auch den Betrieb dieser Ware untersagen und die Herausgabe des Gerätes verlangen.

Sorry, aber das Zitat des Gesetzes untermauert ja meine Aussage. Jemand, der von UM eine Box im Rahmen seines Vertrages erhalten hat, hat diese weder gestohlen, noch "durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt". Unterschlagung kann es auch nicht sein. Das wäre ggfs. möglich, wenn man die Box nach Ende des Vertrages einfach behält und nicht mehr herausgibt. Hehlerei setzt einen rechtswidrigen Besitz voraus, der hier nicht vorliegt.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #34
Unterschlagung kann es auch nicht sein. Das wäre ggfs. möglich, wenn man die Box nach Ende des Vertrages einfach behält und nicht mehr herausgibt.

Und jetzt erkläre mir, wie er die Box die er verkauft hat nach ende des Vertrages herausgeben will? Im übrigen hat sich der Verkäufer der Ware die ihm nicht gehört an fremden Eigentum bereichert. Im Vorliegenden Fall verkauft er sie für 100€ und muss an UM 36€ Restwert abtreten. Hat also 64€ Gewinn erwirtschaftet.
Durch den Verkauf wurde aus der Mietsache Hehlerware.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #35
hallo

Ist doch ALLES Schnuppe wie man das jetzt nennt,die Box ging nicht in Eigentum über.
Also hat man die auch nicht zu Verkaufen darum geht es,und wer etwas Kauf ohne Eigentums Nachweis ist selbst dran Schuld.

Wenn Ich zbs ein Dupont Feuerzeug ohne Rechnung Kaufe,und lass es zbs bei Dupont Köln reparieren.
Und die Seriennummer ist als Gestohlen oder Unterschlagen worden vermerkt,ist das Feuerzeug erst mal weg.Das selbe bei zbs einer Hilti,nur mal so als Beispiel.So bald es jemand gibt,der ein Rechnung bzw Kaufbeleg vorlegen kann.Und es als sein Gekauften Eigentum aus gibt.

Und UM schaltet halt die Hardware nicht Frei und fertig und lässt es dabei,vil könnte UM sogar die herrausgabe des Gerät verlangen.

Aber es gibt hier ja genug Hobby Juristen hier.

gruss kalle
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #36
Sorry, aber da hast du was falsch verstanden. Ich glaube, eine weitere Diskussion bringt hier nichts mehr.
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #37
Wir brauchen also jemand mit genügend Nerven und einer sehr großzügigen Rechtsschutz, die UM dazu bringt, das Teil so zu provisionieren, wie sie ist und die AVM dazu bringt, Updates einzuspielen.
Wenn schon, arbeiten wir ohne Adam und Eva :D
 
  • Routerfreiheit ? ? ? . . . . Von wegen ! ! ! Beitrag #38
... und die AVM dazu bringt, Updates einzuspielen.
Da wirst du mit Sicherheit den Kürzeren ziehen:

Es gibt kein Gesetz, nachdem der Hersteller einer Hard- oder Software verpflichtet ist, Softwareupdates auszuliefern, wenn das nicht beim Kauf der Hard- oder Software so vereinbart war.

Bei Boxen, die du im nächsten Elektronikmarkt kaufst, gibt es diese Vereinbarung: Auf der Verpackung steht: Garantie auf X Jahre Softwareupdates.

Bei einer gebrauchten Box von einem Provider weißt du nicht, was zwischen AVM und UM vereinbart war. Ich gehe aber davon aus, dass in schriftlichen Kaufverträgen sogar drinsteht, dass bei den entsprechenden Boxen AVM keine Software-Updates vornimmt bzw. vornehmen muss.
 
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