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Unitymedia Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc.

Diskutiere Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, ich habe einen 2play Vertrag bei UM in meiner alten Wohnung und ziehe bald in eine neue Wohnung. In der neuen Wohnung ist eine SAT...
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #1

easy2ci

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Hallo,

ich habe einen 2play Vertrag bei UM in meiner alten Wohnung und ziehe bald in eine neue Wohnung.


In der neuen Wohnung ist eine SAT Schüssel auf dem Dach. Ich habe eine 3polige Dose im Wohnzimmer, am mittleren Anschluss dem F-Stecker liegt ein SAT Signal an, das hab ich gerade mit einem DVB-S Receiver getestet. Ich hab die Dose mal aufgeschraubt und sehe nur 1 Kabel welches von da in den Keller zum Technikraum geht.

Im Technikraum ist aber auch ein Unitymedia HÜP denn eine andere Mietpartei macht darüber TV und Internet.


Frage 1: Ich hätte gerne TV über SAT und Internet über UM. Das geht aber nicht, weil ja nur 1 Kabel vom Keller in die Wohnung geht. Richtig?

Frage 2: Kann ich UM kündigen, weil von denen ja kein Kabel in meine Wohnung geht? Ich könnte ja weiter über SAT TV machen und Internet halt über den Telekom Telefonanschluss.

Frage 3: Mein Vertrag läuft noch bis Oktober 2017, hat sich leider vor einem Monat wieder für ein weiteres Jahr verlängert. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?


Danke Euch
 
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #2
Du kannst den Vertrag erst zu Oktober 2017 kündigen, da im Haus ja Kabel liegt.
Der Techniker tauscht dann die Dose und klemmt das Kabel auf UM.
Wenn Du SAT schauen möchtest, könntest Du versuchen, ein zweites Antennenkabel (Leitung für den Fachmann) durch das Leerrohr zum Technikraum zu ziehen.

Gruß Andreas
 
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #3
Frage 1: Ich hätte gerne TV über SAT und Internet über UM. Das geht aber nicht, weil ja nur 1 Kabel vom Keller in die Wohnung geht. Richtig?
Wie alt ist denn das Haus?
Vielleicht mal den Vermieter fragen, vielleicht ist irgendwo versteckt das Koaxkabel dafür, oder ein Leerrohr dafür vorgesehen oder ähnliches.
Hatte das auch schon in einer Wohnung dass da ne Unterputzdose 1250x übertapeziert war und da lag dann das Koaxkabel drin.... :D
Frage 2: Kann ich UM kündigen, weil von denen ja kein Kabel in meine Wohnung geht? Ich könnte ja weiter über SAT TV machen und Internet halt über den Telekom Telefonanschluss.
Frage 3: Mein Vertrag läuft noch bis Oktober 2017, hat sich leider vor einem Monat wieder für ein weiteres Jahr verlängert. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
So viel ich weiß sind solche Kündigungen sowieso immer auf Kulanz des Anbieters aus, also einfach mal lieb fragen wäre da glaub der beste Weg.
 
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #4
Ein entscheidendes Detail:
Hast du in der aktuellen Wohnung 3play und die Basis-TV-Gebühren werden über die Nebenkosten abgerechnet?
Wenn ja, kannst du entweder den kompletten Vertrag kündigen oder dich auf 2play zurückstufen lassen. (Ich gehe davon aus, dass du in der neuen Wohnung die Basis-Kosten selbst tragen musst).

Sonst kommst du nur dann aus dem Vertrag raus, wenn keine Leitung in deine Wohnung besteht oder gelegt werden kann.

In jedem Fall solltest du die Umzugsmeldung sofort machen. Die 3 Monate Kündigungsfrist laufen bei UM ab der Meldung.

Die 3 Monate stehen übrigens im TKG.
 
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #5
...Sonst kommst du nur dann aus dem Vertrag raus, wenn keine Leitung in deine Wohnung besteht oder gelegt werden kann...


...(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird...

Geht doch, steht sein Router halt im Keller.... :D
 
  • Thema Umzug, Kündigung, was geht, was geht nicht etc. Beitrag #6
Wohnsitz = Wohnung
Steht, glaube ich, weiter vorne in den Begriffsbestimmungen. (Künnte auch "abgeschlossene Wohneinheit" o.ä. auf juristendeutsch heissen).
 
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