Wenn Unitymedia im einen Dokument 24 Kanäle als wünschenswert nennt, kann sich Unitymedia nicht damit rausreden, dass es laut einem anderen Dokument zwingend erforderlich ist - zumindest solange die "wünschenswert"-Spezifikation nicht schon lange aus dem Netz entfernt wurde und als veraltet dargestellt werden kann. Und wir wissen ja schließlich, dass schon mehrere Leute ihre 8x4 Modems freigeschaltet bekommen haben, auch wenn es meist gebrauchte CISCOs von eBay waren.
Wir sprechen faktisch von einem theoretischen Hinderungsgrund. Oder kann irgendwer berichten, dass sein eigenes Modem abgelehnt wurde, weil es keine 24 Kanäle bündeln kann? Scheinbar ja nicht.
Und eventuell wird man sogar tatsächlich auch DOCSIS 2.0-Modems freigeschaltet bekommen, solange DOCSIS 2.0 prinzipiell noch angeboten wird und der alte Standard für die gebuchte Geschwindigkeit ausreichend ist. Eventuell wird man es auch bei einem gebuchten 400MBit-Tarif freigeschaltet bekommen, aber dann eben sozusagen selbstverschuldet nur die Geschwindigkeit nutzen können, die DOCSIS 2.0 ermöglicht.
Je mehr ein Segment überbucht ist, desto besser ist es wenn man selbst viele Kanäle hat und alle anderen möglichst wenige.
Von daher behaltet Ihr ruhig alle die 4er und 8er Modems
Wenn manche Leute 8-Kanal Modems haben und nur acht Kanäle gleichzeitig nutzen können, heisst das ja nicht, dass sich diese Leute alle die gleichen acht Kanäle nutzen. Sie bekommen ja auch nur irgendwelche 8 Kanäle von Vielen zugewiesen. Klar sind 24 Kanäle nichts schlechtes, aber solange die Gegenstelle ihre Kanäle sinnvoll auf die Nutzer verteilt, sollte das alles halb so wild sein. Und wie gesagt, bei den meisten anderen Kabelanbietern - insbesondere im Ausland, werden prinzipiell nur acht Kanäle gebündelt, trotzdem hohe Geschwindigkeiten angeboten. Und auch bei Unitymedia ist noch sehr viel alte Hardware im Einsatz, die nicht zwangsausgetauscht werden muss.
Die deutsche Rechtsprechung ist einfach mal wieder völlig daneben und unsachgemäß.
Letztendlich gehört da eine Abänderung hinein.
Der Wortlaut müsste heißen, dass die Anbieter dazu verpflichtet sind, dass jeder in der Lage sein muss, einen einfachen eigenen Router anzuschließen.
Dementsprechend wären die Anbieter dazu verpflichtet ein entsprechendes Modem zu liefern.
Was man jetzt geschaffen hat, ist zumindest im Kabelwesen einen völlig einseitigen Markt, der zudem noch dem Kunden den ganzen Hantier aufbürdet und er so in einer Abhängigkeit bleibt.
Zudem sparen sich die Anbieter teure Geräte, ohne dass sie entsprechend ihre Preise herabsetzen.
Die Lobby-Arbeit dafür, dass sich der Gesetzgeber überhaupt mit dem Thema Router-Zwang befasst, wurde vor allem durch den Hersteller AVM betrieben und weniger durch Verbraucherschutzorganisationen. AVM liefert bislang das einzige geeignete, frei erhältliche und für den deutschen Markt bestimmte Gerät. Das verlinkte Dokument "Provider Speficic Requirements" beschreibt in den Anforderungen technische Details, die in dieser Konstellation nur die Fritzbox 6490 unterstützt und sonst kein anderes Gerät - auch die von Unitymedia angebotene Leih-Hardware so nicht. Das riecht irgendwie danach, als ob AVM nicht nur gegen den Routerzwang aktive Lobby-Arbeit getrieben hat, sondern sich dazu auch noch dafür stark gemacht hat, so gut es geht noch lange Monopolist zu bleiben. Möglicherweise ist es den anderen Herstellern einfach zu doof, sich mit der deutschen Rechtslage auseinanderzusetzen, nur um hier ein paar (vermutlich wenige) freie Modems und Router verkaufen zu können.