Unitymedia Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware?

Diskutiere Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich habe meinen Internetanschluss schon länger bei Unitymedia und habe jetzt auf ein anderes Internet-Paket gewechselt. Mit diesem Wechsel...
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #1

steffen867

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Hallo,

ich habe meinen Internetanschluss schon länger bei Unitymedia und habe jetzt auf ein anderes Internet-Paket gewechselt. Mit diesem Wechsel habe ich auch ein neuen Router (ConnectBox) zugesendet bekommen. Nun heißt steht in der Auftragsbestätigung, sowie in den AGB, dass ich den alten Router (Fritbox 6340, habe ich damals bei Vertragsabschluss von Unitymedia erhalten) "innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit" zurücksenden muss.

Kann ich also den Router weiterhin behalten, da der Vertrag ja nicht ausläuft, sondern verlängert wurde?
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #2
Die Fritzbox musst du "denke ich" zurückschicken, da die connectbox die fritzbox nun ersetzt.

Wenn ich damit richtig liege, gibt es aber die Möglichkeit von UM eine Fritzbox 6490 zu bekommen, für 5 Euro mehr im Monat. Oder du kaufst dir selbst eine 6490 aus dem freien Handel und lässt sie bei UM registrieren.

Oder du lebst einfach mit der connectbox :D
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #3
Nicht vernichten/wegwerfen! Zurückschicken musst du auf jeden Fall, spätestens nach Vertragsende wirst du von UM einen Brief erhalten, in dem alle Hardware, inklusive Smartcards aufgelistet sind. Sollte ein Gerät nicht mehr auffindbar sein, wird es (unverhätnismäßig, für die alte Hardware) teuer.

Während der Vertragslaufzeit wird gelegentlich auch zurück gefordert. Ich selbst habe aber z.B. auch noch einen alten Humax HD Receiver/Recorder und eine 6340 im Keller, die UM bisher ebenfalls noch nicht zurück haben wollte.


---> Sprich auf Meldung von UM warten ;)
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #4
Ich persönlich schicke Dinge, die ich offensichtlich nicht wieder einsetzen werde, gerne sofort zurück - dann hab ich es erledigt.

Die alte Box wird bei UM jedenfalls nicht mehr eingesetzt. Wenn Du die nicht als AP oder Switch irgendwo verwendest, steht sie ja nur rum.
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #5
Genau Letzteres war mein Plan. Die ConnectBox wird ganz im Sinne von Unitymedia als neuer Router installiert, und die FritzBox - sofern ich diese bis zum richtigen Vertragsende behalten darf - wird als AccessPoint eingesetzt (WLAN muss über 3 Stockwerke verbreitet werden, käme mir also sehr gelegen).

Mir geht es also konkret um die Formulierung "nach Vertragsende zurücksenden". Falls ich also ein Schreiben zur Rücksendung erhalte, oder der nächste Kundenberater am Telefon meint, ich solle die FB zurücksenden, könnte ich mich doch theoretisch querstellen und darauf bestehen die FB weiterhin zu behalten.
Ich will deswegen auch keinen großen Stress machen, aber wenn ich den Sachverhalt richtig deute, würde ich schon Versuchen das Ganze mit dem Unitymedia-Support entsprechend auszuhandeln.

Die Vertragsumstellung ist erst auf Anfang März angesetzt, d.h. die Rücksende-Forderung würde sowieso noch ausstehen. Aber wenn es soweit kommt, würde ich gerne wissen, ob es sich lohnt da etwas penetranter nachzuhacken, oder ob ich direkt bei der ersten Forderung die FB zurückschicken soll.
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #6
Aber wenn es soweit kommt, würde ich gerne wissen, ob es sich lohnt da etwas penetranter nachzuhacken, oder ob ich direkt bei der ersten Forderung die FB zurückschicken soll

Ich würde mir da keinen großen Stress machen und die Fritzbox nach Aufforderung zurückschicken. :winken:
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #7
Das ist doch ganz einfach und ganz klar in den AGB geregelt.
Besondere Geschäftsbedingungen für Internet und Telefonie
Abschnitt A: Allgemeines (gilt für Internet- und Telefoniedienste) - 4.1 Hardware, Zugangsdaten
in ihm ggf. bereits zur Verfügung gestelltes Zugangsendgerät hat der Kunde nebst Zubehör bei Wechsel auf ein eigenes Zugangsendgerät umgehend an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden.
Wer hier eine Verstoß gegen bestehende Gesetze sieht, darf gerne klagen. :cool:
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #8
Er wechselt nicht auf ein eigenes Zugangsgerät. So lang ist der Thread jetzt nicht, dass man das nicht schnell hätte nachlesen können, bevor man die Stelle in den AGB gefunden hat...

Der Punkt ist der: Die Hardware gehört Dir nicht. Wenn UM die binnen X Tagen haben will, musst Du die einsenden, egal was irgendwo steht. UM stellt Dir Hardware, damit Du die vereinbarte Leistung nutzen kannst. Von WLAN in 3 Etagen ist da nirgendwo die Rede, und Internet hast Du mit der ConnectBox.

Aber solange sie sich nicht melden, behalt sie halt.
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #9
Hallo,

ich habe meinen Internetanschluss schon länger bei Unitymedia und habe jetzt auf ein anderes Internet-Paket gewechselt. Mit diesem Wechsel habe ich auch ein neuen Router (ConnectBox) zugesendet bekommen. Nun heißt steht in der Auftragsbestätigung, sowie in den AGB, dass ich den alten Router (Fritbox 6340, habe ich damals bei Vertragsabschluss von Unitymedia erhalten) "innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit" zurücksenden muss.

Kann ich also den Router weiterhin behalten, da der Vertrag ja nicht ausläuft, sondern verlängert wurde?
Dein Vertrag wurde nicht verlängert, sondern Du bist in einen neuen Vertrag gewechselt. Um zu verhindern, das Dir irgendwann erhöhte Kosten in Rechnung gestellt werden, würde ich die Fritzbox zurücksenden
 
  • Hardware-Rückgabe nach Erhalt neuer Hardware? Beitrag #10
Ja, ihr habt recht. Herzlichen Dank an alle für die ganzen Antworten :super:
 
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