Unitymedia Kündigen und Neubestellen in einer WG

Diskutiere Kündigen und Neubestellen in einer WG im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hi :smile: meine folgende Situation ist, dass mein Mitbewohner (auf den der Internetvertrag läuft) auszieht. Was ist die beste Methode, wie man...
  • Kündigen und Neubestellen in einer WG Beitrag #1

pt79

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Hi :smile:

meine folgende Situation ist, dass mein Mitbewohner (auf den der Internetvertrag läuft) auszieht.
Was ist die beste Methode, wie man den Vertrag außerordentlich kündigen kann (weil er für mich alleine dann doch zu teuer & schnell ist), einen neuen Vertrag machen kann und das am besten ohne wochenlang internetlos zu sein? :kratz:

Für Ideen bin ich aufgeschlossen! Dankeschön!
 
  • Kündigen und Neubestellen in einer WG Beitrag #2
Grundsätzlich kannst Du schon einen neuen Vertrag abschließen solange der alte noch läuft. Bei UM wird der "aktive" Vertrag über das angeschlossene Endgerät entschieden, falls Ihr also mehr als eine MMD in der Wohnung habt, könnte Ihr auch beide Endgeräte gleichzeitig betreiben.

Bei der Kündigung gelten die gleichen Bedingungen wie immer: Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet oder Objekt gibt es eine Kündigungsmöglichkeit mit drei Monaten Frist. Falls in der neuen Wohnung UM möglich ist, gibt es keine Kündigungsmöglichkeit.

Falls Dein Mitbewohner den Vertrag behalten muss, aber eigentlich nicht will, böte es sich an, dass Du den Vertrag übernimmst (ggf. inoffiziell), aber er weiterhin einen Teil der Gebühren trägt. Davon hättet Ihr dann vielleicht beide etwas.
 
  • Kündigen und Neubestellen in einer WG Beitrag #3
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht:
Wenn doch der Anschlussinhaber auszieht, hast du gar nichts damit zu tun. Der Vertrag ist ja an den Kunden gebunden und nicht an die Wohnung (wäre ja auch gar nicht umsetzbar), was er dann damit macht, ist ja seine Sache. Also bestellst du einfach einen Anschluss auf deinen Namen und fertig.
Falls ich da falsch liege bitte korrigieren.
LG
 
  • Kündigen und Neubestellen in einer WG Beitrag #4
Soweit korrekt. Wenn der Mitbewohner der Anschlussinhaber/Vertragsnehmer ist, ist das soweit richtig.
Wenn dann noch am neuen Wohnort des Mitbewohners kein Unitymedia verfügbar ist, würde er sogar vorab aus dem Vertrag kommen.
 
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