... wie interessierte Kunden den WifiSpot ohne ProviderHW nutzen könnten. Da kann man natürlich einen 2. Router beim Kunden hinstellen, ... ich denke, das wäre aber aus Sicht von UM eher ineffizient ...
Es wäre vor allem rechtlich bedenklich:
Was, wenn jemand den Wifi-Spot für illegale Tätigkeiten (Kinderpornografie, Terrorismus, Neonazi-Propaganda oder einfach nur Urheberrechtsgeschichten) benutzt?
Wenn der Provider quasi nur den Platz in der Wohnung mietet und den eigenen Router betreibt, gehe ich davon aus, dass der Wohnungseigentümer, der quasi nur den Platz in der Wohnung vermietet hat, erst mal keine Probleme bekommen kann.
Wenn der Router aber Eigentum des Kunden ist, sieht die Sache anders aus.