Unitymedia Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist

Diskutiere Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, ich möchte meinen Vertrag kündigen und ggf. zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser verspricht aktuell, im November den Zugang...
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #1

Coramon

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Hallo zusammen,

ich möchte meinen Vertrag kündigen und ggf. zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser verspricht aktuell, im November den Zugang an meinem Wohnort an zu bieten.
Mein UM-Kündigungszeitpunkt ist ebenfalls im November. Falls der potientielle neue Anbieter nicht fertig ist, möchte ich natürlich nicht ohne Netz sein.

Deshalb die Frage: Ist es möglich, die Kündigung so zu formulieren, dass die Beendigung 2-3 Monate nach dem eigentlichen Zeitpunkt greift?

Danke!

Coramon
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #2
Das solltest du mal an der Hotline besprechen.
Sprich anrufen und fragen ob du zu Januar oder Februar kündigen kannst.
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #3
Deshalb die Frage: Ist es möglich, die Kündigung so zu formulieren, dass die Beendigung 2-3 Monate nach dem eigentlichen Zeitpunkt greift?
Prinzipiell ist alles möglich, wenn du dich mit deinem Vertragspartner (also Unitymedia) einigen kannst.

Ein Recht darauf hast du aber nicht.

Ich gehe eher nicht davon aus, dass ein Provider sich auf so etwas einlässt - versuchen kann man's aber...
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #4
Wie man UM so kennt, wird dir so was versprochen werden, du bekommst aber nie was schriftliches.
Ich würde mich jedenfalls nie darauf einlassen.

Die Frage ist halt, ob du es mal ein paar Wochen mit etwas weniger aushälst.
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #5
Danke für die Rückmeldungen.
Ich werde dann mal ein wenig warten und sehen, was die Konkurenz macht, bzw. kündigen und dann entscheiden, ob ich mich zurückholen lasse.

"Die Frage ist halt, ob du es mal ein paar Wochen mit etwas weniger aushälst." => Nu gar keine Option. Wäre ja wie kalter Entzug.... :nein:
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #6
Was heißt denn "Kündigungszeitpunkt"?
Kündigen kannst Du jederzeit - die Frage ist, wann der Vertrag dann endet - und dafür ist die Frist relevant.

War es nicht so, dass jeder Anbieter auch einen Tarif mit höchstens 1-monatiger Laufzeit anbieten muss, und man diesen Tarif an der Hotline auf explizite Nachfrage auch buchen kann? Das wäre ggf. eine Möglichkeit um die Zeit bis zur Verfügbarkeit des anderen Anbieters zu überbrücken.

Was Du aber in jedem Fall machen könntest: Kündige jetzt, und zieh ggf. kurz vor Vertragsende die Kündigung zurück. In dem Fall sollte Dir UM sogar ein nettes Angebot machen, damit Du bleibst.
Wenn Du aber in jedem Fall von UM weg willst, würde ich das nicht annehmen: Bei einem Tarifwechsel (in die regulären Tarife) beginnt erneut eine MVLZ von 24 Monaten (statt 12 bei einer reinen Vertragsverlängerung).
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #7
Du meinst den Paragraph 43b des TKG aus Mai 2013:
"Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen."

Weitere Anpassung des TKG auf einen Monat sind mir nicht bekannt.
 
  • Kündigungszeitpunkt außerhalb Frist Beitrag #8
Oh, danke für die Info. Dann klappt mein Vorschlag wohl nicht.
 
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