- Rechnungsfrage Beitrag #26
Gizeh775
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Ihr wisst, dass Papierrechnungen bei Onlineverträgen sehr wohl etwas kosten dürfen?
Aber nur, wenn Verträge ausschließlich online abgeschlossen werden.
https://www.ra-kraetzschel.de/bgh-extrakosten-fuer-papierrechnung/
Nur wer Verträge über seine Waren oder Dienstleistungen ausschließlich online abschließt, darf davon ausgehen, dass die Vertragsabwicklung inklusive Rechnung über das Internet erfolgt.
Der Bundesgerichtshof verweist in diesem Zusammenhang auf seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2014: Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt anfällt, ist unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.
Jetzt lesen wir bei dem Link weiter:
Unterschiedliche AGB für Online und Shopverträge. Problem gelöst...... da der Anwendungsbereich der streitigen Klausel nicht auf Verträge beschränkt ist, die über das Internet zustande kommen.