Unitymedia Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt

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  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #1

hickok45

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Guten Morgen :)

ich habe vor einigen Monaten meinen Kumpel für Unitymedia geworben. Hat dann auch (bis auf die lange Wartezeit, bis ein Techniker vorbei kommen konnte) alles funktioniert und er war soweit zufrieden.
Dann kam relativ kurzfristig ein Angebot, ein Jahr im (fernen) Ausland zu arbeiten (Arbeitnehmerentsendung). Allerdings bleibt er für das eine Jahr dennoch hier gemeldet,
er ist aber durchgehend im Ausland (kann man auch belegen). Dort gibt es kein Unitymedia.
Er hat daraufhin die Hotline von UM angerufen und gefragt, was zu tun sei. Die Dame an der Hotline meinte, sie bräuchten lediglich die Arbeitnehmerentsendungsbescheinigung
und dann könne er das Sonderkündigungsrecht nutzen (auch wenn er sich in D NICHT abmeldet), welches beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet gelte. Soweit, so gut. Hat er sich drauf verlassen und denen diese Bescheinigung zukommen lassen zusammen mit Kündigung wg Nichtversorgung im neuen Wohngebiet..

Danach war erstmal Ruhe. Jetzt bekam er von UM einen Brief, dass er die Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen könne, wenn er sich in D abmelde. Seine Rücksendung der Hardware hätten sie erhalten und sein Vertrag würde
zum November 2019 gekündigt.

Das ist ja ein ganz hervorragender Kundenservice. Eine Hand weiß nicht, was die andere tut.
Mein Vorschlag wäre gewesen, dass UM den Vertrag für 1 Jahr leistungslos stellt (ohne monatliche Gebühren) und dafür die Laufzeit um eben dieses Jahr verlängert (also bis Ende 2020). Aber dafür ist UM
vermutlich auch zu unflexibel. :sauer:

MfG
Hickok45
 
  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #2
Mein Vorschlag wäre gewesen, dass UM den Vertrag für 1 Jahr leistungslos stellt (ohne monatliche Gebühren) und dafür die Laufzeit um eben dieses Jahr verlängert (also bis Ende 2020). Aber dafür ist UM
vermutlich auch zu unflexibel. :sauer:

So was gibt schon das deutsche Recht nicht her.
Ich glaube z.B. nicht, dass sich sein Vermieter auf 1 Jahr keine Miete einlassen würde (außer es gehört Papa).

Warum will er partut nicht den bürokratischen Weg mit der Abmeldung machen?
 
  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #3
@ hajodele

Es ist seine eigene Wohnung.

Es geht nicht um das deutsche Recht, ich weiß, dass rein rechtlich kein Anspruch besteht.
Mir und ihm geht es darum, dass jemand bei der Hotline sagt, das sei trotzdem kein Problem und man dann schriftlich bekommt, dass es nicht möglich ist. Da käme ich mir schon irgendwie verar$cht vor. :zwinker:
 
  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #4
Dann ist es halt nicht die Miete, sondern die Nebenkosten, die weiterlaufen.
Unabhängig davon kann er sich auch bei eigener Wohnung abmelden.

Das Problem ist bei allen großen Firmen das gleiche: Du kommst nicht an einen entsprechend hohen Mitarbeiter rann, der das entscheiden könnte wenn er wollte.
Als Entscheidungsträger würde ich das auch nicht machen. Man öffnet mit solch einer Einzelentscheidung Tür und Tor für vieles, was man im Nachgang einfach nicht mehr beherrschen kann.
Z.B. gibt es das Verwaltungsprogramm gar nicht her und wenn man zur Überwachung Personal einsetzen muss ist das nicht mehr lukrativ.
 
  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #5
@ hajodele

Richtig, Nebenkosten laufen natürlich weiter, allerdings wären die zum größten Teil auch da, wenn er sich abmelden würde (Grundsteuer, Entwässerungsgebühren, Grundgebühren für Strom etc.)

Es geht hier wie gesagt auch nicht darum, dass er da rein rechtlich nicht rauskommt. Es geht darum, dass irgendein inkompetenter Mitarbeiter an der tollen Hotline irgendwas behauptet und das dann hinterher dann doch nicht eingehalten wird.
Schon doof, wenn man sich darauf verlässt.
Ansonsten könnte ich ja den UM-Support auch mal anrufen, meinen Vertrag bei denen am Telefon von 120Mbit auf 400Mbit ändern und dann hinterher auch von nichts mehr wissen. Aber ich glaube, DA komme ich dann 1 Monat später nicht mehr raus.
 
  • Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #6
Du kommst da raus, wenn du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufst. Ist natürlich Mist mit der Aussage der Hotline, aber rein rechtlich betrachtet ist das korrekt. Warum will er sich nicht abmelden? Er könnte sich doch ohne Probleme direkt am nächsten Tag wieder anmelden...
Es geht doch nur drum, das er die Abmeldebestätigung hat mit Angabe der neuen Wohnung im Ausland, oder?
 
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