- Kündigung von Unitymedia-2Play wg. Auslandsaufenthalt Beitrag #1
hickok45
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Guten Morgen 
ich habe vor einigen Monaten meinen Kumpel für Unitymedia geworben. Hat dann auch (bis auf die lange Wartezeit, bis ein Techniker vorbei kommen konnte) alles funktioniert und er war soweit zufrieden.
Dann kam relativ kurzfristig ein Angebot, ein Jahr im (fernen) Ausland zu arbeiten (Arbeitnehmerentsendung). Allerdings bleibt er für das eine Jahr dennoch hier gemeldet,
er ist aber durchgehend im Ausland (kann man auch belegen). Dort gibt es kein Unitymedia.
Er hat daraufhin die Hotline von UM angerufen und gefragt, was zu tun sei. Die Dame an der Hotline meinte, sie bräuchten lediglich die Arbeitnehmerentsendungsbescheinigung
und dann könne er das Sonderkündigungsrecht nutzen (auch wenn er sich in D NICHT abmeldet), welches beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet gelte. Soweit, so gut. Hat er sich drauf verlassen und denen diese Bescheinigung zukommen lassen zusammen mit Kündigung wg Nichtversorgung im neuen Wohngebiet..
Danach war erstmal Ruhe. Jetzt bekam er von UM einen Brief, dass er die Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen könne, wenn er sich in D abmelde. Seine Rücksendung der Hardware hätten sie erhalten und sein Vertrag würde
zum November 2019 gekündigt.
Das ist ja ein ganz hervorragender Kundenservice. Eine Hand weiß nicht, was die andere tut.
Mein Vorschlag wäre gewesen, dass UM den Vertrag für 1 Jahr leistungslos stellt (ohne monatliche Gebühren) und dafür die Laufzeit um eben dieses Jahr verlängert (also bis Ende 2020). Aber dafür ist UM
vermutlich auch zu unflexibel. :sauer:
MfG
Hickok45
ich habe vor einigen Monaten meinen Kumpel für Unitymedia geworben. Hat dann auch (bis auf die lange Wartezeit, bis ein Techniker vorbei kommen konnte) alles funktioniert und er war soweit zufrieden.
Dann kam relativ kurzfristig ein Angebot, ein Jahr im (fernen) Ausland zu arbeiten (Arbeitnehmerentsendung). Allerdings bleibt er für das eine Jahr dennoch hier gemeldet,
er ist aber durchgehend im Ausland (kann man auch belegen). Dort gibt es kein Unitymedia.
Er hat daraufhin die Hotline von UM angerufen und gefragt, was zu tun sei. Die Dame an der Hotline meinte, sie bräuchten lediglich die Arbeitnehmerentsendungsbescheinigung
und dann könne er das Sonderkündigungsrecht nutzen (auch wenn er sich in D NICHT abmeldet), welches beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet gelte. Soweit, so gut. Hat er sich drauf verlassen und denen diese Bescheinigung zukommen lassen zusammen mit Kündigung wg Nichtversorgung im neuen Wohngebiet..
Danach war erstmal Ruhe. Jetzt bekam er von UM einen Brief, dass er die Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen könne, wenn er sich in D abmelde. Seine Rücksendung der Hardware hätten sie erhalten und sein Vertrag würde
zum November 2019 gekündigt.
Das ist ja ein ganz hervorragender Kundenservice. Eine Hand weiß nicht, was die andere tut.
Mein Vorschlag wäre gewesen, dass UM den Vertrag für 1 Jahr leistungslos stellt (ohne monatliche Gebühren) und dafür die Laufzeit um eben dieses Jahr verlängert (also bis Ende 2020). Aber dafür ist UM
vermutlich auch zu unflexibel. :sauer:
MfG
Hickok45