also Anfang 2014 hat man bei mir trotz grösstmöglichstem Gezeter keine Ausnahme und Kulanz gewährt. Bei mir war es genauso: alte Wohnung = Kabelgrundgebühr über den Vermieter (ob der das selber wusste weiss ich nicht, in den Nebenkosten tauchte es nicht als kündbare Option auf, der wurde garnicht erwähnt *g* - daher hatte ich dort 3play als TV-Backup, obwohl ich dort schon TV via Sat geguckt habe, aber da hat das 3play sogesehen nicht mehr gekostet als 2play). Mit dem Umzug und direkter Bezahlung an UM (bin am neuen Wohnort der einzige Kabel-Nutzer, TV läuft dort auch über Sat, sonst wär ich auch nicht umgezogen) kam die Kabelgrundgebühr hinzu weil ein Kabel-TV-Anschluss halt Voraussetzung für 3play (TV-Part) ist. Machste bei UM nix gegen
Über die rechtliche Korrektheit lässt sich hier sicherlich streiten: Kabel-TV/Kabelgrundgebühr (für die ich keinen Vertrag abgeschlossen hatte!, war ja Vermieter-seitig) mag 3play Voraussetzung sein = ohne "Kabel-TV-Grundgebühr-Vertrag" funzt das 3play (TV-Part) dann halt nicht mehr - das wäre ja nicht schlimm, weil ich es eh nicht nutzen wollte und es auch nix mehr kostete im Gegensatz zu 2play *g* Da hört es rechtlich aber eigentlich auf für UM, deswegen kann man mich nicht in einen neuen Kabelgrundgebühr-Vertrag zwingen und quasi meine Unterschrift darunter kopieren - will ich nicht = schliess ich nicht ab = tuts der TV-Part von 3play halt nicht, das ist dann die Konsequenz mit der ich leben müsste, mehr aber auch nicht ! Pech für UM wo 3play nicht mehr kostet als 2play, aber dann muss man das halt nicht so Assi-mässig verkaufen, denn das macht man ja bewusst so: DigitalTV für 0 Euro mehr im Monat (kommen dann nur noch 20 Euro extra nebenher). Wenn man das Marketung-technisch als Vorteil sieht, sollte man als Anbieter auch mit den Nachteilen leben können, die so eine Handhabung mit sich bringt *g* da scheisst UM aber aufs Recht

Kann man gut vergleichen mit den alten DSL-Anschlüssen welche auf einen Telefonanschluss aufgesetzt haben (manche werden sich erinnern): da war ein Telefonanschluss der Telekom Pflicht und hatte man diesen nicht mehr im Laufe der DSL-Vertragslaufzeit, dann tats auch das aufgesetzte DSL nicht mehr. Hier war das ja sogar eine "physikalisch Abhängigkeit" bei UM könnte man sagen ähnlich, zumindest zu den Zeiten, wo man noch den TV-Sperrfilter eingebaut hat bei reinen Internet+Phone Kunden, da lag das TV-Signal in der Wohnung des Kunden nicht an. Tatsache, dass wenn die DSL-Leistung des Drittanbieters nicht mehr erbracht werden konnte, weil der Telefonanschluss nicht mehr da war (neuer Vertragsabschluss ging ja per se nur mit Telekom-Telefonanschluss) und die Kündigung bei der Telekom war problemlos möglich die interessierten sich nicht für die Drittanbieter-Verträge und sowas gab es ja, z.B. bei WGs, oder Ehe-Scheidungen, wenn der eigentliche Telefonkunde auszieht und kündigt usw.: dann ist der DSL-Anschluss des Drittanbieters weiter zu zahlen, auch wenn keine Leistung mehr erbracht wird, dann zahlt man aber für nix und das ist Rechtens. Deswegen konnte einen der Drittanbieter aber nicht in einen Telekom-Telefonvertrag zwingen", das bleibt weiter Kundenentscheidung (und zumindest bei 1&1 wurde dann nicht mal mehr der DSL-Vertrag abgerechnet, wenn man dort nachgefragt hat, für welche Leistung man denn das Geld denn abgebucht hat ? aber das war sicherlich reine Kulanz, eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages war aber nicht denkbar).
PS: bei mir kam man dann im Oktober (bzw aufgrund vorzeitiger Kündigung 2-3 Monate eher wegen UM-Preiserhöhung 2014) noch an mit "den Kabelanschluss haben sie ja erst seit Januar 2014, den müssen sie für mindestens 1 Jahr nehmen - wat für Assis. Aber aufgrund Wechsel zu UM-Business hatte der neue Vertrag eine neue Kundennummer unter der alten Kundennummer lief nur noch das TV-Zeugs = direkt gesagt: zahl ich nicht, könnt ihr machen was ihr wollt, eine Sperrung des anderen Vertrages ist hier rechtlich auch nicht zulässig - und das hat man dann auch eingesehen, da kam ich selbstverständlich nur aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit seitens UM schon nach 6 oder 7 Monaten aus dem frischen TV-Grundanschlussvertrag zum Ende des 3play (bzw verbliebenen 1plays/TV) heraus.