Unitymedia Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich?

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  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #1

kabelmensch

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Hallo,

ich bin derzeit UM-Kunde, mein Kabelanschluss ist in den Betriebskosten enthalten und ich zahle nur meinen eigenen Tarif. Jetzt ziehe ich in eine neue Wohnung, wo diese "Grundgebühr" nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Ich müsste diese also vermutlich selber zahlen. Besteht hier nun meinerseits ein Sonderkündigungsrecht? Wenn ich diese Grundgebühr (das sind doch um die 20 Euro, oder) zusätzlich zu meinem Wunschtarif zahlen müsste, wäre der Deal ziemlich unattraktiv.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #2
Nein, das besteht rechtlich nicht, da du ja bisher den Kabelanschluss über die Nebenkosten ebenfalls gezahlt hast. Allerdings ist UM normalerweise so kulant und lässt dich umstellen auf ein 2play mit Neustart der Mindestvertragslaufzeit. Wende dich dazu am besten an die Hotline oder den Chat.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #3
Hallo,

ich bin derzeit UM-Kunde, mein Kabelanschluss ist in den Betriebskosten enthalten und ich zahle nur meinen eigenen Tarif. Jetzt ziehe ich in eine neue Wohnung, wo diese "Grundgebühr" nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Ich müsste diese also vermutlich selber zahlen. Besteht hier nun meinerseits ein Sonderkündigungsrecht? Wenn ich diese Grundgebühr (das sind doch um die 20 Euro, oder) zusätzlich zu meinem Wunschtarif zahlen müsste, wäre der Deal ziemlich unattraktiv.
Was ist dein "eigener Tarif"? Falls es sich um einen Internetzugang handelt, ist eine Preiserhöhung nicht mit § 46 TKG vereinbar, dort steht:

(8) 1Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. 3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 4In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Nein, das besteht rechtlich nicht, da du ja bisher den Kabelanschluss über die Nebenkosten ebenfalls gezahlt hast. Allerdings ist UM normalerweise so kulant und lässt dich umstellen auf ein 2play mit Neustart der Mindestvertragslaufzeit. Wende dich dazu am besten an die Hotline oder den Chat.
In keinem Fall sehe ich im Gesetz einen Spielraum für eine Preiserhöhung oder den "Neustart" der Vertragslaufzeit.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #4
Hallo,

ich bin derzeit UM-Kunde, mein Kabelanschluss ist in den Betriebskosten enthalten und ich zahle nur meinen eigenen Tarif. Jetzt ziehe ich in eine neue Wohnung, wo diese "Grundgebühr" nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Ich müsste diese also vermutlich selber zahlen. Besteht hier nun meinerseits ein Sonderkündigungsrecht? Wenn ich diese Grundgebühr (das sind doch um die 20 Euro, oder) zusätzlich zu meinem Wunschtarif zahlen müsste, wäre der Deal ziemlich unattraktiv.
Was ist dein "eigener Tarif"? Falls es sich um einen Internetzugang handelt, ist eine Preiserhöhung nicht mit § 46 TKG vereinbar, dort steht:

(8) 1Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. 3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 4In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Nein, das besteht rechtlich nicht, da du ja bisher den Kabelanschluss über die Nebenkosten ebenfalls gezahlt hast. Allerdings ist UM normalerweise so kulant und lässt dich umstellen auf ein 2play mit Neustart der Mindestvertragslaufzeit. Wende dich dazu am besten an die Hotline oder den Chat.
In keinem Fall sehe ich im Gesetz einen Spielraum für eine Preiserhöhung oder den "Neustart" der Vertragslaufzeit.

Wieso? Der 3play wird ja weiterhin zum gleichen Preis bereitsgestellt. Lediglich der bei einem 3play nötige Kabelanschlussvertrag wird teurer. Das hat nix mit dem TKG zu tun. Und es ist ja auch nur ein Entgegenkommen von UM, den Tarif zu wechseln, um auf den Kabelanschlussvertrag (der ja für einen 3play oder jedes andere TV-Produkt Voraussetzung ist) verzichten zu können. Gesetzliche Verpflichtungen dazu gibt es nicht! Und ein Tarifwechsel zieht nunmal immer einen Neustart der Mindestvertragslaufzeit nach sich.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #5
Hört doch mit der Praragraphenreiterei auf.
Bei einem 3-Play-Tarif hat man kulaterweise die Wahl (zumindest bisher)
- Totalkündigung aller Dienste (ob man dann die 3 Monate noch bezahlen muss, weiss ich nicht)
- Wechsel in einen adäquaten 2-Play-Tarif
- 3-Play behalten und die 21€ bezahlen.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #6
Wieso? Der 3play wird ja weiterhin zum gleichen Preis bereitsgestellt. Lediglich der bei einem 3play nötige Kabelanschlussvertrag wird teurer.
Es gibt keinen Kabelanschlußvertrag, wenn der Kabelanschluß über die Betriebskosten abrechnet wird. Diesen Vertrag besteht nämlich mit dem Vermieter, der Mieter ist daran nicht gebunden.

In der neuen Wohnung kann der OP einen Einzelnutzervertrag direkt mit UM abschließen, eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.
Das hat nix mit dem TKG zu tun.
Ein 3play-Vertrag dreht sich um einen Anschluß an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und unterliegt somit dem TKG.
Und es ist ja auch nur ein Entgegenkommen von UM, den Tarif zu wechseln
Der OP braucht den Tarif nicht zu wechseln. Laut Gesetz er kann den Vertrag ohne Preiserhöhung und Änderung der Vertragslaufzeit am neuen Standort weiternutzen. Ich würde also an seiner Stelle UM über den Umzug informieren und ggf. erfolgenden Änderungen am Preis, Laufzeit oder Leistungsumfang schriftlich widersprechen. Da braucht es keine "Kulanz" von irgendwem. Es steht klipp und klar im Gesetz.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #7
Wechseler, du hast ja größtenteils Recht mit deiner Argumentation, der 3play ist ein Anschluss ans öffentliche Telekommunikationsgesetz und unterliegt dem TKG.

ABER: Die Voraussetzung für einen 3play ist nunmal ein bestehender Kabelanschlussvertrag. Ob der über die Nebenkosten abgerechnet oder direkt an UM gezahlt wird, ist dabei unerheblich. Und der Kabelanschlussvertrag unterliegt NICHT dem TKG. Diese Voraussetzung hat man mit der Buchung des 3plays akzeptiert, ob dir das gefällt oder nicht.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #8
also Anfang 2014 hat man bei mir trotz grösstmöglichstem Gezeter keine Ausnahme und Kulanz gewährt. Bei mir war es genauso: alte Wohnung = Kabelgrundgebühr über den Vermieter (ob der das selber wusste weiss ich nicht, in den Nebenkosten tauchte es nicht als kündbare Option auf, der wurde garnicht erwähnt *g* - daher hatte ich dort 3play als TV-Backup, obwohl ich dort schon TV via Sat geguckt habe, aber da hat das 3play sogesehen nicht mehr gekostet als 2play). Mit dem Umzug und direkter Bezahlung an UM (bin am neuen Wohnort der einzige Kabel-Nutzer, TV läuft dort auch über Sat, sonst wär ich auch nicht umgezogen) kam die Kabelgrundgebühr hinzu weil ein Kabel-TV-Anschluss halt Voraussetzung für 3play (TV-Part) ist. Machste bei UM nix gegen :(

Über die rechtliche Korrektheit lässt sich hier sicherlich streiten: Kabel-TV/Kabelgrundgebühr (für die ich keinen Vertrag abgeschlossen hatte!, war ja Vermieter-seitig) mag 3play Voraussetzung sein = ohne "Kabel-TV-Grundgebühr-Vertrag" funzt das 3play (TV-Part) dann halt nicht mehr - das wäre ja nicht schlimm, weil ich es eh nicht nutzen wollte und es auch nix mehr kostete im Gegensatz zu 2play *g* Da hört es rechtlich aber eigentlich auf für UM, deswegen kann man mich nicht in einen neuen Kabelgrundgebühr-Vertrag zwingen und quasi meine Unterschrift darunter kopieren - will ich nicht = schliess ich nicht ab = tuts der TV-Part von 3play halt nicht, das ist dann die Konsequenz mit der ich leben müsste, mehr aber auch nicht ! Pech für UM wo 3play nicht mehr kostet als 2play, aber dann muss man das halt nicht so Assi-mässig verkaufen, denn das macht man ja bewusst so: DigitalTV für 0 Euro mehr im Monat (kommen dann nur noch 20 Euro extra nebenher). Wenn man das Marketung-technisch als Vorteil sieht, sollte man als Anbieter auch mit den Nachteilen leben können, die so eine Handhabung mit sich bringt *g* da scheisst UM aber aufs Recht :(
Kann man gut vergleichen mit den alten DSL-Anschlüssen welche auf einen Telefonanschluss aufgesetzt haben (manche werden sich erinnern): da war ein Telefonanschluss der Telekom Pflicht und hatte man diesen nicht mehr im Laufe der DSL-Vertragslaufzeit, dann tats auch das aufgesetzte DSL nicht mehr. Hier war das ja sogar eine "physikalisch Abhängigkeit" bei UM könnte man sagen ähnlich, zumindest zu den Zeiten, wo man noch den TV-Sperrfilter eingebaut hat bei reinen Internet+Phone Kunden, da lag das TV-Signal in der Wohnung des Kunden nicht an. Tatsache, dass wenn die DSL-Leistung des Drittanbieters nicht mehr erbracht werden konnte, weil der Telefonanschluss nicht mehr da war (neuer Vertragsabschluss ging ja per se nur mit Telekom-Telefonanschluss) und die Kündigung bei der Telekom war problemlos möglich die interessierten sich nicht für die Drittanbieter-Verträge und sowas gab es ja, z.B. bei WGs, oder Ehe-Scheidungen, wenn der eigentliche Telefonkunde auszieht und kündigt usw.: dann ist der DSL-Anschluss des Drittanbieters weiter zu zahlen, auch wenn keine Leistung mehr erbracht wird, dann zahlt man aber für nix und das ist Rechtens. Deswegen konnte einen der Drittanbieter aber nicht in einen Telekom-Telefonvertrag zwingen", das bleibt weiter Kundenentscheidung (und zumindest bei 1&1 wurde dann nicht mal mehr der DSL-Vertrag abgerechnet, wenn man dort nachgefragt hat, für welche Leistung man denn das Geld denn abgebucht hat ? aber das war sicherlich reine Kulanz, eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages war aber nicht denkbar).

PS: bei mir kam man dann im Oktober (bzw aufgrund vorzeitiger Kündigung 2-3 Monate eher wegen UM-Preiserhöhung 2014) noch an mit "den Kabelanschluss haben sie ja erst seit Januar 2014, den müssen sie für mindestens 1 Jahr nehmen - wat für Assis. Aber aufgrund Wechsel zu UM-Business hatte der neue Vertrag eine neue Kundennummer unter der alten Kundennummer lief nur noch das TV-Zeugs = direkt gesagt: zahl ich nicht, könnt ihr machen was ihr wollt, eine Sperrung des anderen Vertrages ist hier rechtlich auch nicht zulässig - und das hat man dann auch eingesehen, da kam ich selbstverständlich nur aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit seitens UM schon nach 6 oder 7 Monaten aus dem frischen TV-Grundanschlussvertrag zum Ende des 3play (bzw verbliebenen 1plays/TV) heraus.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #9
Es gibt keinen Kabelanschlußvertrag, wenn der Kabelanschluß über die Betriebskosten abrechnet wird. Diesen Vertrag besteht nämlich mit dem Vermieter, der Mieter ist daran nicht gebunden.
Damit wird es ganz kompliziert:

Kann Unitymedia die vereinbarte Leistung in der neuen Wohnung erbringen, wenn in dieser Wohnung zwar ein Kabelanschluss im Keller liegt, aber eben nicht in der Wohnung, oder nicht...
ABER: Die Voraussetzung für einen 3play ist nunmal ein bestehender Kabelanschlussvertrag. ... Diese Voraussetzung hat man mit der Buchung des 3plays akzeptiert, ob dir das gefällt oder nicht.
Ein Sonderkündigungsrecht würde wohl trotzdem bestehen:

Das hat man, wenn der Provider die alte Leistung in der neuen Wohnung nicht anbieten kann. Es dürfte irrelevant sein, ob das technische Gründe hat oder es schlichtweg daran liegt, dass der Vermieter keinen Vertrag hat.
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #10
nun ich habs ja auch geschrieben: Schuld an dem Dilemma ist die aggressive Werbung seitens UM. Bei Neuabschluss vielleicht nicht so ein Problem stehen neben den X,xx€* (das Sternchen ist hier das Wichtigste, erklärt es halt den zusätzlichen "Kabelanschlussvertrag") Auch hier wieder ganz aggressiv beworben, erstmal erwähnen, dass diese Kabelanschluss-Gebühren "meistens in den Mietnebenkosten enthalten" sind (gibt es dazu tatsächlich repräsentative Erhebungen ?) und für die anderen monatlich 21€ (man ist das teuer geworden) mehr kostet. UM setzt hier also bewusst auf Werbung mit keinem Aufpreis, bzw hab ich aktuell nochmal geguckt: "2play+Horizon" heisst das nun für 5 Euro mehr, verschleiert die tatsächlichen Kosten (so gesehen den grössten Teil der Kosten) aber hinter dem Sternchen oben rechts am Preis :(
Bei Neuabschluss kann man es so auslegen, dass die Zustimmung zum Kabelanschlussvertrag dann quasi gegeben wird durch den Kunden der den Tarif auswählt, bei einem Umzug und insbesondere wenn die Kabelanschlussgebühr vorher tatsächlich über die Miete lief, ist das aber in keinster Weise der Fall. Dem Kunden wird hier ein Vertrag aufs Auge gedrückt den er nie abschliessen wollte, wo man ihn aber garnicht nach fragt - UM kopiert die Unterschrift quasi selbstständig von einem Vertrag unter einen ganz neuen Vertrag ohne Einwilligung des Kunden. Und wie erwähnt: als dann meine 3play(TV)-Zeit zu Ende war, kam man mir erst noch mit "den Kabelgrundgebühr-Vertrag müssen sie aber für mindestens 12 Monate nehmen, MVLZ ist immer 12 Monate", assiger kann man das nicht verkaufen, aber machen sicherlich viele Kunden mit. Ich hab es für ~160 Euro jetzt auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, ist den Aufwand nicht Wert. Deswegen bleibt Betrug aber dennoch Betrug !

So wie UM das selber darstellt "Kabelanschlussvertrag ist Voraussetzung für..." sind das völlig unabhängige Verträge und bestenfalls kann man als Konsequenz zu einem nicht (mehr) vorhandenen Kabelanschlussvertrag sagen "dann tuts ihr TV halt nicht mehr, bezahlen müssen sie trotzdem", dass die Leistung nicht erbracht werden kann liegt hier im Verschulden des Kunden, welcher die Voraussetzungen nicht geschaffen hat/keinen Kabelanschlussvertrag besitzt. Und selbst da würde es vor Gericht dann ganz ganz schwer z erklären, wie man für 0 Leistung XY Euro kassieren kann. Wie erwähnt war z.B. 1&1 bei einem Bekannten da ohne überhaupt Stress zu machen völlig kulant: keine Leistung erbracht = kein Geld mehr abgebucht, zumindest ab Nachfrage (denn ohne jegliche Leistung zu erbringen den vollen Betrag zu kassieren ist rechtlich ebenfalls "fragwürdig" *g* ein Teil der Leistung bleibt ja auch bestehen (der Leihreceiver, die TV-Karte) ist erstmal noch in Kundenbesitz, selbst wenn es nicht tut (und die Geräte einfach so zurück zu schicken, ganz ohne "Bearbeitungsnummer"...dann ist das Teil nachher einfach weg, das findet keiner nie wieder, würde ich daher nicht raten, da hilft dann auch die Post-Zustellbescheinigung für einen nicht nachweisbaren Gegenstand nicht wirklich)

PS: völlig kulant ist UM aber dann, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, da kommt man mit amtlicher Bestätigung der neuen Adresse (Einwohnermeldeamt) problemlos raus. Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein, wenn man die 20 Euro zusätzlich einfordert
 
  • Umzug in Wohnung ohne Anschlussgebühr in Betriebskosten -> Kündigung möglich? Beitrag #11
Bei Neuabschluss kann man es so auslegen, dass die Zustimmung zum Kabelanschlussvertrag dann quasi gegeben wird durch den Kunden der den Tarif auswählt, bei einem Umzug und insbesondere wenn die Kabelanschlussgebühr vorher tatsächlich über die Miete lief, ist das aber in keinster Weise der Fall. Dem Kunden wird hier ein Vertrag aufs Auge gedrückt den er nie abschliessen wollte, wo man ihn aber garnicht nach fragt - UM kopiert die Unterschrift quasi selbstständig von einem Vertrag unter einen ganz neuen Vertrag ohne Einwilligung des Kunden. Und wie erwähnt: als dann meine 3play(TV)-Zeit zu Ende war, kam man mir erst noch mit "den Kabelgrundgebühr-Vertrag müssen sie aber für mindestens 12 Monate nehmen, MVLZ ist immer 12 Monate", assiger kann man das nicht verkaufen, aber machen sicherlich viele Kunden mit. Ich hab es für ~160 Euro jetzt auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, ist den Aufwand nicht Wert.
Man muß übrigens nicht selber den Rechtsstreit anfangen. Die Verbraucherzentralen freuen sich immer über Hinweise auf solche Praktiken und nutzen gern ihr Verbandsklagerecht.

Wenn man den Gesetzestext wörtlich auslegt, dann ist bei 3play auch das TV-Angebot ("sonstige Leistungen") ohne Extrakosten weiterhin zu liefern, auch wenn der Vermieter dafür nichts (mehr) überweist - natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Das wäre dann die Maximalforderung, mit der man in die Vergleichsverhandlungen einsteigen kann. Denn zum Urteil kommt es ja so gut wie nie, es wird sich üblicherweise außergerichtlich geeinigt, sobald der Verbraucher die Werkzeuge gezeigt hat, und über die Einigung dann Stillschweigen vereinbart, damit der nächste Kunde weiter übervorteilt werden kann. :zwinker:
 
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