Unitymedia Sonderkündigungsrecht

Diskutiere Sonderkündigungsrecht im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Guten Tag, ich benötige zu meinem Fall eine Einschätzung: Ich habe bei Unitymedia einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen. Die Connectbox...
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #1

blubbels

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Guten Tag,
ich benötige zu meinem Fall eine Einschätzung:

Ich habe bei Unitymedia einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen. Die Connectbox wurde mir zugeschickt, leider konnte sich die Box nicht verbinden, nachdem ich Sie angeschlossen habe.
Daraufhin gab es einen Techniker-Termin. Dieser hat festgestellt, dass es gar keine Kabelleitung zu meiner Wohnung gibt. Die Rücksprache mit dem Vermieter ergab, dass es nicht möglich ist, eine Kabelleitung in meiner Wohnung zu verlegen.
Diesen Sachverhalt habe ich auch mit schriftlicher Bestätigung meines Vermieters an Unitymedia weitergeleitet.
Diese teilten mir mit, dass Sie nun prüfen, ob dieser Sachverhalt für eine Sonderkündigung ausreicht.
Meine Frage ist: Ich kann in der Wohnung gar keinen Kabelanschluss legen lassen, ist der 24 Monate Vertrag dann bindend?

Viele Grüße und Danke für die Antworten
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #2
Meine Frage ist: Ich kann in der Wohnung gar keinen Kabelanschluss legen lassen, ist der 24 Monate Vertrag dann bindend?
Nein, der Vertrag ist in dem Fall nichtig, da UM ja die Leistung garnicht zur Verfühung stellen kann.
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #3
Das bringt mich zur nächsten Frage,

UM hat mir mitgeteilt, dass der Vermieter zwar mitgeteilt hat, dass keine Leitung verlegt werden kann.
Dies reicht aber vermutlich nicht aus, ich soll ein Schreiben des Vermieters vorlegen, welches ausdrücklich die bisherige Nutzung untersagt.
Hier verstehe ich nicht, was mit "bisherige Nutzung" gemeint ist. Es gab ja nie einen Anschluss der genutzt werden konnte.
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #4
Hier verstehe ich nicht, was mit "bisherige Nutzung" gemeint ist.
Eventuell ist ja in einer anderen Wohnung im Haus Kabel vorhanden, nur zu Deiner Wohnung kann aus baulichen Gründen keine Leitung gelegt werden, bzw. der Vermieter lässt es nicht zu.
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #5
Verstehe, ob in anderen Wohnungen Kabel vorhanden ist, ist mir nicht bekannt.
Das Schreiben des Vermieters bezieht sich lediglich darauf, dass in meiner Wohnung aus baulichen Gründen keine Leitung gelegt werden kann.

Ich frage mich nur gerade, um welche weitere Stellungnahme ich meinen Vermieter bitten soll, da ich nicht weiß, welche Information UM von Ihm benötigt. Die Hotline konnte mir keine genaueren Information geben.
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #6
hallo

Und wie bzw sollst Du jetzt TV schauen ? und steht vil etwas im Mietvertrag das zbs kein TV Kabelanschluss zur Verfügung steht.
Um den vil auch UM vorzulegen.
Dann dürfte das natürlich auch nicht in den Nebenkosten mit Auftauchen.

gruss kalle
 
  • Sonderkündigungsrecht Beitrag #7
Hallo,
TV hatte ich schon seit Jahren nicht mehr. Ich werde im Mietvertrag nachschauen was dort vermerkt ist.
Aber sicher bin ich mir nicht ob das die Information ist, die UM benötigt.
 
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