Unitymedia Mietnebenkosten Frage zu TV

Diskutiere Mietnebenkosten Frage zu TV im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, ich ziehe bald um und wollte Internet etc. schon mal bei Unitymedia anmelden. Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den...
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #1
tqbh

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Hallo zusammen,

ich ziehe bald um und wollte Internet etc. schon mal bei Unitymedia anmelden.

Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den Nebenkosten abgerechnet wird:
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. der Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz)

Daraufhin hatte ich im Chat nachgefragt, ob der Kabelanschluss (das sind die 20,99€ oder?) bereits bezahlt werden.
Die Dame im Chat sagte mir "nein".

Dann rief ich bei der Hotline an und der Mitarbeiter sagte mir das Gegenteil.

Heute bekam ich dann nochmal via Chat diese Antwort:
"Hallo XXX,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Bitte entschuldige unsere verspätete Rückmeldung, jedoch handelt es sich hierbei um keinen LiveChat, weshalb unsere Antwort immer etwas später erfolgt.

Ich habe die Adresse XXXXXXXX, nun auch nochmal überprüft und ich muss mich leider meiner Kollegin Stella anschließen. An dieser Adresse besteht kein Mehrnutzervertrag, also es wird keine Abrechnung des Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten geschehen. Dieser kann über uns jedoch bestellt werden, für 20,99€ im Monat.

Es tut mir leid, dass Dir der Hotline-Mitarbeiter da eine derart falsche Auskunft gegeben hat. Da hat dieser anscheinend den Unterschied nicht richtig verstanden, wenn bei der Verfügbarkeit ein Haken gesetzt ist.

Viele Grüße
Jennifer"

Was genau regelt der Paragraph im Mietvertrag / Nebenkostenabrechnung? Sind das nicht die 20,99€ ?

Freue mich über euer Feedback!

Viele Grüße
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #2
hallo

Das kann Dir doch am Besten dein Vermieter Sagen,was Du genau Bezahlst in den Nebenkosten.Mein Kabelanschluss ist sogar schon in der Miete mit drin,und das Weis auch UM.Weil mein Vermieter 1mal im Jahr den Kabelanschluss für das ganze Haus bezahlt.

Oder mal den Nachbar Fragen wie das mit dem Kabelanschluss geregelt ist,aber vil ist da nur der Strom für den Verstärker gemeint :zwinker:

Aber für einen 2 Play Vertrag muss man normalerweise eh keinen Kabelanschluss Bezahlen.

gruss kalle
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #3
Entweder wird die Tv-Kabelversorgung vom Vermieter ueber eine andere Loesung sichergestellt oder aber es werden Kosten fuer den TV-Kabelanschluss berechnet, ohne das die Gebuehren fuer einen TV Mehrnutzervertrag bezahlt werden. Alles schon vorgekommen. Am besten von Vermieter eine Kopie des Mehrnutzervertrages (KundenNummer reicht auch aus) geben lassen und dem Kundenservice mitteilen. Vielleicht liegt bei der Zuordnung des Objektes ein Fehler vor.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #4
Üblicherweise steht soetwas im Mietvertrag, weil der Vermieter die Möglichkeit zu dieser Abrechnung hat. Es hängt dann nicht davon ab, ob er sie nutzt, es kann also sein dass garkein Sammelvertrag besteht. Lass Dir ggf. von einem Nachbarn oder dem Vormieter mal in der Nebenkostenabrechnung von 2017 zeigen, ob dort überhaupt der Kabelanschluss berechnet wird.

Du brauchst, wenn Du nur Internet und Telefon über UM buchst (2 Play), den Kabelanschluss auch nicht bestellen oder bezahlen. TV-Empfang kannst Du dann natürlich nicht nutzen.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #5
Üblicherweise steht soetwas im Mietvertrag, weil der Vermieter die Möglichkeit zu dieser Abrechnung hat. Es hängt dann nicht davon ab, ob er sie nutzt, es kann also sein dass garkein Sammelvertrag besteht. Lass Dir ggf. von einem Nachbarn oder dem Vormieter mal in der Nebenkostenabrechnung von 2017 zeigen, ob dort überhaupt der Kabelanschluss berechnet wird.

Du brauchst, wenn Du nur Internet und Telefon über UM buchst (2 Play), den Kabelanschluss auch nicht bestellen oder bezahlen. TV-Empfang kannst Du dann natürlich nicht nutzen.

Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den Nebenkosten abgerechnet wird:
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. der Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz) ?! :)
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #6
Üblicherweise steht soetwas im Mietvertrag, weil der Vermieter die Möglichkeit zu dieser Abrechnung hat. Es hängt dann nicht davon ab, ob er sie nutzt, es kann also sein dass garkein Sammelvertrag besteht. Lass Dir ggf. von einem Nachbarn oder dem Vormieter mal in der Nebenkostenabrechnung von 2017 zeigen, ob dort überhaupt der Kabelanschluss berechnet wird.

Du brauchst, wenn Du nur Internet und Telefon über UM buchst (2 Play), den Kabelanschluss auch nicht bestellen oder bezahlen. TV-Empfang kannst Du dann natürlich nicht nutzen.

Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den Nebenkosten abgerechnet wird:
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. der Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz) ?! :)
Damit ist aber nicht geklärt, ob der TV-Kabelanschluss ueber Unitymedia gebucht ist.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #7
Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den Nebenkosten abgerechnet wird:
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. der Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz) ?! :)

Ich weiß, das hattest Du ja eingangs schon geschrieben. Und ich hatte versucht zu erklären, dass das nicht bedeuten muss, dass es auch wirklich gemacht wird.
Mietest Du zum ersten Mal eine Wohnung?
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #8
Frag doch einfach Deinen Vermieter.
Der muss es doch wissen.

Sofern eine Gemeinschaftsversorgung über TV-Kabel vorliegt, muss er die Kosten gegenüber seinen Mietern ja jährlich über die Nebenkostenabrechnung abrechnen.

Die Kosten für den einzelnen Mieter liegen i.d.R. (abhängig von der Größe der Wohnanlage und des Verhandlungsgeschicks des Vermieters) zwischen guten 5,-- EUR und 15,-- EUR/Monat.
Wenn kein Vertrag zur Gemeinschaftsversorgung vorliegt, Du aber einen Kabelanschlussvertrag wünschst, schließst Du ihn bei Unitymedia direkt ab.
Das kostet dann 20,99 EUR/Monat.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #9
Frag doch einfach Deinen Vermieter.
Der muss es doch wissen.

Sofern eine Gemeinschaftsversorgung über TV-Kabel vorliegt, muss er die Kosten gegenüber seinen Mietern ja jährlich über die Nebenkostenabrechnung abrechnen.

Die Kosten für den einzelnen Mieter liegen i.d.R. (abhängig von der Größe der Wohnanlage und des Verhandlungsgeschicks des Vermieters) zwischen guten 5,-- EUR und 15,-- EUR/Monat.
Wenn kein Vertrag zur Gemeinschaftsversorgung vorliegt, Du aber einen Kabelanschlussvertrag wünschst, schließst Du ihn bei Unitymedia direkt ab.
Das kostet dann 20,99 EUR/Monat.
Bei Abschluss eines 2 Play Vertrages lässt sich fuer den digitalen TV - Kabelanschluss aber ein Rabatt von 10€ verhandeln (nur telefonisch - nicht in den Shops)
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #10
Bei Abschluss eines 2 Play Vertrages lässt sich fuer den digitalen TV - Kabelanschluss aber ein Rabatt von 10€ verhandeln (nur telefonisch - nicht in den Shops)
Aber doch nur, wenn ein Einzelnutzervertrag vorliegt und keine TV-Gemeinschaftsversorgung?!?
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #11
Im Mietvertrag steht das folgendes mit in den Nebenkosten abgerechnet wird:
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. der Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz) ?! :)

Ich weiß, das hattest Du ja eingangs schon geschrieben. Und ich hatte versucht zu erklären, dass das nicht bedeuten muss, dass es auch wirklich gemacht wird.
Mietest Du zum ersten Mal eine Wohnung?

Ja, deswegen frage ich ja hier ;-) .
Nur wenn es im Vertrag steht, dann muss der Vermieter das ja abschließen, sollte es nicht vorliegen?
Hab es ja schwarz auf weiß.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #12
Bei Abschluss eines 2 Play Vertrages lässt sich fuer den digitalen TV - Kabelanschluss aber ein Rabatt von 10€ verhandeln (nur telefonisch - nicht in den Shops)
Aber doch nur, wenn ein Einzelnutzervertrag vorliegt und keine TV-Gemeinschaftsversorgung?!?
Klar nur bei einem TV-Einzelnutzervertrag. Die Gemeinschaftsversorgung ist ja schon rabattiert
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #13
Nein, ein Vertrag ist nicht immer eine Sammlung von gegenseitigen Verpflichtungen. Er kann auch schlicht gegenseitige Erlaubnisse beinhalten.
Zudem ist, wie es ja schon mehrfach gesagt wurde, nicht einmal spezifiziert, was für eine Art von "Antennenanlage" überhaupt existiert. Ob mit der Angabe im Mietvertrag tatsächlich der konkrete Nutzungsvertrag eines Kabelanschlusses gemeint ist, ist nicht klar, weil es eben schwammig formuliert ist. Im Zweifelsfall meint er damit nur, dass da ein HÜP ist und der Verstärker aus dem Hausstrom gespeist wird.
Eine Pflicht zum Vertragsabschluß des Vermieters mit UM ergibt sich in keinem Fall aus der simplen Angaben von Nebenkostenkategorien. Insbesondere (das hast Du ja noch nicht herausgefunden), wenn dafür garkeine Kosten berechnet werden.

Zudem sind die Nebenkosten auch gesetzlich und durch Rechtsprechung gesichert. Selbst wenn die genannte Passage nicht Teil des Mietvertrages wäre, dürfte der Vermieter die Kosten dafür auf die Mieter umlegen – muss er aber nicht.


Daher nochmal: Erkundige Dich direkt und persönlich, was konkret existiert und abgerechnet wird. Wenn Dein Vermieter keine Auskunft geben will (oft mangels Unkenntnis, z.B. weil die Abrechnungen durch eine Hausverwaltung gemacht wird), kannst Du weiter hinterherforschen, aber da sind eben Nachbarn oder der Vormieter oft der einfachere Weg.

Bevor Du nicht alle Fakten hast, ist es müßig über eine Zeile Text zu diskutieren.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #14
Klar nur bei einem TV-Einzelnutzervertrag. Die Gemeinschaftsversorgung ist ja schon rabattiert
Die Gemeinschaftsversorgung liegt in vielen kleineren WEGs aber deutlich über 10,99 EUR/WE.
Gerade in kleineren WEs lohnt sich eine Gemeinschaftsversorgung dann ja schon mal gar nicht mehr :zwinker:
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #15
Klar nur bei einem TV-Einzelnutzervertrag. Die Gemeinschaftsversorgung ist ja schon rabattiert
Die Gemeinschaftsversorgung liegt in vielen kleineren WEGs aber deutlich über 10,99 EUR/WE.
Gerade in kleineren WEs lohnt sich eine Gemeinschaftsversorgung dann ja schon mal gar nicht mehr :zwinker:
Wenn der Verwalter fuer die Eigentuemergemeinschaft fit ist, verhandelt er auch fuer kleinere WE 's einen ordentlichen Rabatt auf den Mehrnutzervertrag. Viele Verwalter kümmern sich halt nicht drum - selbst wenn die jährliche Preiserhöhung auf dem Schreibtisch liegt und man mit Sonderkuendigung drohen kann. Fuer Unitymedia eine komfortable Situation.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #16
Die meisten Verwalter kümmert das nicht.
Die wollen nur einen einfachen Job und müssen die Rechnung ja auch nicht bezahlen.

Bei einigen habe ich sogar das Gefühl, die kriegen Provision für den Abschluss solcher Gemeinschaftsverträge.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #17
Die meisten Verwalter kümmert das nicht.
Die wollen nur einen einfachen Job und müssen die Rechnung ja auch nicht bezahlen.

Bei einigen habe ich sogar das Gefühl, die kriegen Provision für den Abschluss solcher Gemeinschaftsverträge.
Da helfen nur knallharte Vorsorgebeschluesse der WEG
a) Verbot von Provisionszahlungen an den Verwalter - sonst gilt ein vertraglich vereinbarte empfindliche Vertragsstrafe
b) Versorgungsvertraege (Gemeinschaftsstrom, Energie , Kabel etc.) müssen regelmässig überprüft werden - bei Preiserhöhungen sind Alternativen, Sonderkuendigungen etc. in Zusammenwirken mit dem Verwaltungsbeirat zu erwägen.
 
  • Mietnebenkosten Frage zu TV Beitrag #18
Rethorische Frage: Wie hoch schätzt Du den Anteil an WEGs, die solche Verwalterverträge haben? :zwinker:

Ich denke, hier ist eher die Gesetzgebung gefordert.
In der Schweiz kann z.B. jeder Nutzer entscheiden, ob er eine Gemeinschaftsversorgung nutzen möchte oder nicht.
Das könnte das Problem viel fairer lösen, würde gleichzeitig auch den Wettbewerb der konkurrierenden Technologien ermöglichen und würde sich dadurch sicher auch positiv auf die Preise auswirken.
 
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