Unitymedia ist dazu verpflichtet deinen Vertrag zu erfüllen, auch am neuen Standort. Das ist völlig normal.
So "völlig normal" ist das nicht:
Bevor ins Telekommunikationsgesetz eine entsprechende Ausnahme eingefügt wurde, war es tatsächlich so, dass der Kunde verpflichtet war, bis zum Vertragsablauf zu bezahlen, während der Provider nicht verpflichtet war, am neuen Wohnort die Leistung zu erbringen. Es gab damals mehrere Gerichtsverfahren, die damit ausgingen, dass der Kunde nach dem Umzug für Nichts weiter bezahlen musste.
Bei anderen Dienstleistungen gibt es so eine Ausnahmeregelung aber möglicherweise nicht; dort ist es dann immer noch so wie vor der Änderung des Telekommunikationsgesetzes und du musst nach einem Umzug für Nichts bezahlen.
... möglicherweise sogar dann, wenn dein Vertragspartner die Leistung auch in deiner neuen Wohnung anbieten würde.
Unity "darf" der Meinung sein, dass 20 Cent Installationskosten zu hoch wären und sich legal vom geschlossenen Vertrag verabschieden
Wenn ich das als nicht-Jurist richtig verstehe, kann es sich der Provider nicht einfach heraussuchen, ob er den Vertrag in der neuen Wohnung weiterlaufen lässt oder lieber kündigt, wenn er die entsprechende Leistung (zu anderen Konditionen) auch in der neuen Wohnung anbietet.
Beispielsweise könnte es bei einem Provider Privat-Altkunden geben, bei denen im Vertrag bestimmte Leistungen (z.B. Dual-Stack) schriftlich drinstehen; die exakt gleichen Leistungen bekommen Neukunden aber nur mit einem Business-Vertrag.
Wenn es so wäre, dass der Provider sich einfach raussuchen darf, ob er den Vertrag kündigt oder lieber die Leistung in der neuen Wohnung erbringt, könnte er dem Kunden sagen: "Ich kündige den Vertrag. Sie können in der neuen Wohnung ja einen Business-Vertrag abschließen."
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, geht das nicht: Da er die Leistungen aus dem Altvertrag in der neuen Wohnung mit einem Business-Vertrag liefern würde, muss er den Altvertrag weiterlaufen lassen - ob er will oder nicht.