naja das der User einen Vertrag abgeschlossen hat ist ja erstmal OK, denn hätte ja so sein können, dass er nur ein Kabelmodem per Post bekommt und gut ist, kann auch ein, dass der Techniker einfach nur das Kabelmodem anklemmt und alles läuft = alles in Ordnung. Allerdings sieht das nicht wirklich danach aus, selbst wenn mehrfach Rückkanalfähig auf den Geräten steht. Lass dich überraschen
Ein allgemeines Hausverbot kann der Vermieter eigentlich nicht aussprechen, denn mit der Miete der Wohnung hast du auch das Recht Besuch zu empfangen. Eventuell kann man einer Person den Zugang verwehren, wenn diese sich im Gebäude was zu schulden kommen lassen hat, aber pauschal dem Unity/VF-Support erstmal nicht. Allerdings hat weder der Techniker noch du als Mieter das Recht an der Hausinstallation (egal ob Breitband, Strom, Wasser, Gas) rumzuspielen ! ab Antennendose kann der Techniker tätig werden in einer Mietwohnung. Ohne Erlaubnis können dir die Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt werden (und zwar dir als letzten Endes der Verursacher, ob du dir das Geld dann von UM wiederholen kannst muss den Vermieter nicht interessieren, du bist der Verursacher des eventuellen Schadens)
So wie die Anlage aussieht, kann man sich gut vorstellen, dass es tatsächlich zu einem Problem gekommen ist *g* das Hausverbot also berechtigt sein mag aus Sicht des Eigentümers/Hausverwaltung. Wenn der Unity/Vodafone-Techniker "irgendwann früher mal" daran rumgespielt hat. Die Technik gehört dem Eigentümer = darf er auch als Einziger darüber bestimmen.
Bislang hat mich niemals ein Techniker nach einer Erlaubnis gefragt, weder an der alten Adresse, noch vor 6 Jahren in der neuen Wohnung. Alte Adresse = Haus meiner Eltern (und da musste für Internet der Verstärker getauscht werden, der war dann auch später mal defekt, also musste schon an der Haustechnik gespielt werden, wenn auch für mich und Vermieter kostenlos), neue Adresse = da müssen wir eh durch die Wohnung des Vermieters (und da war die Hausverteilung zu installieren, die vorhandene/von mir verlegte Zuleitung zur Wohnung musste mit dem bislang ungenutzten HÜP verbunden werden). ABER: nach den Besitzverhältnissen/Genehmigung hat auf jedenfall nie ein Techniker gefragt, die haben einfach immer gemacht und gut ist.
Von daher kann ich nur raten, vor allem wo man dich vorher drauf hingewiesen hat, den Techniker nicht im Keller Arbeiten ausführen zu lassen, selbst wenn er das von sich aus tun würde.
Das du die Betriebs- und Instandhaltungskosten des BK-Anschlusses über die Nebenkosten zahlen musst, ist erstmal OK. Eventuell mögen hier Pauschalen möglich sein (kenne mich da nicht aus), zumindest wenn die Kosten belegt werden, kann der Vermieter diese umlegen. Funktioniert dein Breitbandkabelanschluss nicht, z.B auch der Rückkanal/Internetanschluss, ist das ein Mangel, den du deinem Vermieter anzeigst. Wird der Mangel dann nicht in einer angemessenen Zeit behoben, kannst du die Miete/Kosten für den Kabelanschluss kürzen (wo zumindest TV zu gehen scheint aber wohl nicht auf 0 Euro und wir reden wahrscheinlich auch nur von ~5 Euro im Monat, wenn überhaupt). Hast du denn irgendwas besonderes ? die Sat/Kabel-Kombination muss ja für irgendwas nützlich sein, also für mehr als nur KabelTV-Sender Empfang.