- Verbraucherzentrale NRW: Digital TV Plus Praktiken Beitrag #1
ralfk
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gestern in einer Pressemitteilung die Digital TV Plus Praktiken von Unitymedia angesprochen. Ich zitiere:
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ121580899301391/link455941A.html
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
10.07.2008
Erneuter Kundenärger mit Unitymedia
vz/nrw Der Kundenärger mit Unitymedia reißt nicht ab. Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber ein Paket zur Übertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus angekündigt. Die zusätzlichen Programme sollten zum 1. August freigeschaltet werden. Wer die unbestellte Leistung von Digital TV PLUS nicht nutzen will, wird vom Unternehmen aufgefordert, mittels kostenpflichtigem Anruf bei Unitymedia dafür zu sorgen, dass er für die unbestellte Leistung nicht zur Kasse gebeten wird. Diesen vermeintlichen Service bezeichnet das Unternehmen dreist als „Fair-Play-Garantie“. Da die Verbraucherzentrale NRW dieses Geschäftsgebaren mitnichten als fair, sondern als unzulässig bezeichnet, hat sie vor dem Landgericht Köln jetzt den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Darin wird Unitymedia untersagt, Verbrauchern unverlangt kostenpflichtige Dienstleistungen wie das Paket Digital TV Plus anzukündigen und anschließend zu erbringen. Damit wurde der entgeltpflichtigen Freischaltung des unbestellten Extras ein wirksamer Riegel vorgeschoben.
Unitymedia hat dazu inzwischen auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programm-Paket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.
Den Verbraucherschützern sind die spitzfindigen Praktiken von Unitymedia wohlbekannt: Erst kürzlich hatte sich das Unternehmen gegenüber der Verbraucherzentrale NRW verpflichtet – eine nach Ansicht der Verbraucherschützer – unzulässige Preiserhöhungsklausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weiter zu verwenden, die von Kunden mit Einzelnutzerverträgen für den analogen Kabelanschluss ab 1. Januar 2008 verlangt werden sollte. Kunden, die aufgrund der Unterlassungserklärung eine Rückzahlung des monatlichen Mehrpreises von 2,41 Euro forderten, erteilte das Unternehmen jedoch eine Absage. Stattdessen drohte ein Unternehmenssprecher solchen Kunden öffentlich damit, den Anschluss abzuklemmen.
„Nicht nur wir ärgern uns über dieses verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren“, kommentiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Lavieren des Unternehmens am Rande der Legalität: „Auch im politischen Raum ist man bereits aufmerksam geworden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die heute die dubiosen Praktiken von Unitymedia zum Anlass genommen hat, auf die Einhaltung von Verbraucherrechten bei der Durchsetzung des digitalen Rundfunks zu pochen.“
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ121580899301391/link455941A.html