Unitymedia Vodafone support

Diskutiere Vodafone support im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; seit 2017 und das Modem ist jetzt auch aktiviert
  • Vodafone support Beitrag #76
seit 2017
und das Modem ist jetzt auch aktiviert
 
  • Vodafone support Beitrag #77
nun zumindest alte Bestandsverträge erlauben vertraglich kein privates Modem/Router

Das ist schlicht falsch. Die Modem/Routerfreiheit ist ein Gesetz und kann NICHT durch Altverträge vom Anbieter ausgehebelt werden.
 
  • Vodafone support Beitrag #78
zumindest bei UM war es so, dass die Verträge vor 2014, oder eventuell vor 2013 abgeschlossen, nicht auf eigenes Modem umgestellt werden konnten (warum auch immer). Ob das gegen die gesetzliche Routerfreiheit spricht... selbstredend konnte jeder Kunde in einen aktuellen Tarif wechseln, mit welchem eigene Modems erlaubt waren = man hat keinem Kunden das eigene Modem verwehrt, man musste es nur wollen als Kunde.
Daher wäre das zumindest ein Grund, warum die Hotline sagt "eigenes Modem geht nicht", abgesehen davon, dass das Modem die geforderten Spezifikationen (mittlerweile DocSIS3.1) unterstützen muss. Mittlerweile scheint da ja ein eigenes Modem zu laufen.
Ich hab jetzt nur mal kurz hier im Forum gesucht:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vodafone support Beitrag #79
zumindest bei UM war es so, dass die Verträge vor 2014, oder eventuell vor 2013 abgeschlossen, nicht auf eigenes Modem umgestellt werden konnten (warum auch immer). Ob das gegen die gesetzliche Routerfreiheit spricht... selbstredend konnte jeder Kunde in einen aktuellen Tarif wechseln, mit welchem eigene Modems erlaubt waren = man hat keinem Kunden das eigene Modem verwehrt, man musste es nur wollen als Kunde.
Daher wäre das zumindest ein Grund, warum die Hotline sagt "eigenes Modem geht nicht", abgesehen davon, dass das Modem die geforderten Spezifikationen (mittlerweile DocSIS3.1) unterstützen muss. Mittlerweile scheint da ja ein eigenes Modem zu laufen.
Ich hab jetzt nur mal kurz hier im Forum gesucht:

Aus technischer Sicht gebe ich dir recht. man sollte schon ein Gerät haben was dem aktuellen Standard entsprich.

Aber wenn ich das hier lese...

Meine kürzlich gewonnene Erfahrung mit dem technischen Support:
Ich dürfte das Technicolor-TC4400-Modem nicht "einpflegen" lassen, weil ich nur 1-play Vertrag habe.

Im Jahre 2021 dürfte es keine Technischen Hürden, auch bei Altverträgen, mehr geben. Er schreibt ja auch er "dürfe" kein eigenes Modem verwenden weil er "nur" einen 1Play Vertrag hat und das ist einfach nicht richtig. Ich kann mir auch nicht vorstellen welchen Grund es geben sollte das selbst Altverträge das systemseitig verhindern sollten. Ich denke er hat da einfach einen weniger kompetenten Mitarbeiter an der strippe gehabt.

Aber @daro kann das sicher aufklären wie es danach weiter ging.
 
  • Vodafone support Beitrag #80
man wundert sich immer wieder, grundsätzlich, ohne mich da wirklich auszukennen, hätte es zumindest ein 1play-Vertrag von vor 2013 sein können.
Müssig darüber zu reden, daher ja auch mein Hinweis, einfach anzugeben was er für einen Vertrag hat und wie lange (und in welchem Bundeland, auch wenn ich so direkt nicht weiss, wie weit es in den Ländern unterschiedlich gehandhabt worden ist).

Ich hab das ja nur als Möglichkeit gesehen, die dann verständlich wäre (und keine Falschauskunft der Hotline).
Wie auch immer, scheint es sich per se gelöst zu haben.
Aber zu sagen: gesetzliche Routerfreiheit = das eigene Modem ist in jedem Fall zu gewähren, ist schlicht falsch, es mag einen neuen Vertrag benötigen (was sich auch immer damit ändert, ob sich technisch dabei überhaupt was ändert)
 
  • Vodafone support Beitrag #81
Aber zu sagen: gesetzliche Routerfreiheit = das eigene Modem ist in jedem Fall zu gewähren, ist schlicht falsch, es mag einen neuen Vertrag benötigen (was sich auch immer damit ändert, ob sich technisch dabei überhaupt was ändert)

Ein Gesetz, was besagt das jeder Kunde die freie Wahl der Hardware hat, kann nicht durch alte Verträge gehindert werden oder den Kunden dazu nötigen einen neuen Vertrag der ggf. teurer ist als der bisherige nur um sein Recht der Routerfreiheit zu bekommen. Das wäre schlicht nicht rechtens. Wenn die intern was umstellen was mich weder im Preis in der Leistung noch in der Laufzeit beschränkt im Vergleich zur ISP Hardware, mag das in Ordnung sein aber indirekten Zwang zu einem neuen Vertrag halte ich für eine Nötigung.

Da kommen wir nicht zusammen und das kann und wird so nicht rechtens sein.

Habe gerade etwas dazu im Netz Gefunden:

Das beim Telekommunikationsänderungsgesetz federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) antwortete unserer Redaktion wie folgt: "Nach Inkrafttreten des vom BMWi auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben. Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

Bestandskunden haben nur dann ein Anrecht auf die Wahl eines eigenen Routers und die Überlassung der Zugangsdaten, wenn sie ihren bestehenden Vertrag verlängern. Doch was sagen die Provider selbst zum neuen Gesetz?

Das geht aus der Stellungnahme vom BMWi so nicht herrvor?!

Ich verstehe das so: Wenn sich mein Vertrag seit dem 1.08.2016 automatisch verlängert hat, was ja im jahre 2021 zwangsläufig der Fall ist, bekommt man das Recht auf die Routerfreiheit automatisch und nicht erst ab dem Anruf und der Aktivierung der eigenen Hardware. Ob das eine Subjektive Einschätzung ist?

Quelle:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vodafone support Beitrag #82
  • Vodafone support Beitrag #83
Update zum Giga Cube:

Meine Retoure wurde bearbeitet und abgeschlossen mit dem Vermerk: Sie erhalten eine Gutschrift.

Ich vermute, dass ist der 1 Euro Asset Betrag.

Sieht für mich also weiterhin alles harmlos aus.
 
  • Vodafone support Beitrag #84
Ich habe die Rechnung über 1 Euro bekommen. Dazu noch: „ Für den Kauf Ihrer Hardware haben sie einer Vereinbarung zur monatlichen Ratenzahlung für den oben genannten Artikel zugestimmt. […] 24 Monatsraten zu je 5 Euro zurück zu zahlen […] über Ihre Vodafone Mobilfunkrechnung abgerechnet.“

Jetzt hab ich anscheinend noch einer Ratenzahl zugestimmt - auch nicht schlecht.

Bin mal gespannt ob das bei Dir klappt. Falls ja, dann kann man hier schon nicht mehr von einem Prozess sprechen… Vodafone kann doch nicht wahllos Verträge buchen, jetzt auch noch mit Ratenzahlung. Ich habe gar nichts zugestimmt…
 
  • Vodafone support Beitrag #85
Die Krönung wäre noch, wenn die Stornierungen dann zu einem verhagelten Schufa-Score führen ...
 
  • Vodafone support Beitrag #86
Das zum Glück kann ja im Rahmen des Widerrufs eher nicht passieren. Aber schon interessant das hier zu verfolgen. Besonders weil es ja bei toppi scheinbar korrekt läuft.
 
  • Vodafone support Beitrag #87
Beachte das rechtlich nur schriftlich oder via Fax ein Widerspruch erfolgen kann der auch Bestand hat. Eine Nachricht auf Twitter oder eine Mail ist reine Kulanz.
Das ist nicht korrekt. Twitter weiß ich nicht sicher, aber Email ist rechtssicher.
 
  • Vodafone support Beitrag #88
Email kann gar nicht rechtssicher sein, bestenfalls wenn du eine Gelesen-Bestätigung anforderst (welche die meisten, so wie ich per se wegdrücken *g*). Aber welchen Nachweis hast du über die Zustellung ? wie viele Mails landen tatsächlich im Spamordner, womit der vermeintliche Empfänger dann nicht mal lügen muss ??
Beim Brief hilft auch nur das Einschreiben und beim Fax halt die Empfangsbestätigung, welche je nach Gerät, bzw. Software mit der Faxnachricht ausgegeben wird = beste Variante.

@toppi
und du hattest tatsächlich das selbe Anschreiben, was exakt so aussieht wie ein Neuvertrag ? ganz sicher ??
 
  • Vodafone support Beitrag #89
Ja
 
  • Vodafone support Beitrag #90
Gewerbetreibende sind verpflichtet den Spamordner zu sichten. Spamordner ist für Firmen daher nie eine Ausrede.
 
  • Vodafone support Beitrag #91
echt ?
also meine Firmenemail schickt mir ab und an mal Systemmails über Spammmails im Eingangsordner... solange ich da nicht aktiv auf "kein Spam" klicke erhalte ich die nicht (bin jetzt aber auch nicht im Verkauf tätig)
egal: Zustellungsnachweis = keiner
 
  • Vodafone support Beitrag #92
Zustellungsnachweis = keiner
Vodafone bestätigt auf die Mail an [email protected] zumindest den Erhalt der Mail (mit Referenz des Betreffs - wo Widerruf und die Bestellnummer steht).. die Frage ist, ob man das als Zustellbestätigung werten kann.

Nach wie vor hab ich keine Antwort mit Bestätigung des Widerrufs/Stornierung auf mein FAX und die E-Mail erhalten.
Nur per Twitter haben die reagiert. Mir egal - habe auf 3 verschiedenen Wegen meine Willenserklärung abgegeben, zuletzt mit Verweigerung der Sendungsannahme und damit auch keine Unterschrift des Vertragsdokuments und kein Postident.
 
  • Vodafone support Beitrag #93
Email kann gar nicht rechtssicher sein, bestenfalls wenn du eine Gelesen-Bestätigung anforderst (welche die meisten, so wie ich per se wegdrücken *g*). Aber welchen Nachweis hast du über die Zustellung ? wie viele Mails landen tatsächlich im Spamordner, womit der vermeintliche Empfänger dann nicht mal lügen muss ??
Beim Brief hilft auch nur das Einschreiben und beim Fax halt die Empfangsbestätigung, welche je nach Gerät, bzw. Software mit der Faxnachricht ausgegeben wird = beste Variante.
Rechtssicherheit hast Du über ein Einschreiben, egal ob mit oder ohne Rückschein, nicht. Das Einschreiben besagt auch nur, dass eine Sendung zugestellt wurde, aber nicht, welchen genauen Inhalt diese hatte. Wenn es darum geht, musst Du über eine Postzustellungsurkunde gehen.
 
  • Vodafone support Beitrag #94
Wenn Ihr über Rechtssicherheit schreibt, dann meint Ihr bestimmt den Sachverhalt vor Gericht.
Eine E-Mail bzw. E-Mail-Verkehr wird schon vor Gericht standhalten.
Glaubt mir, spreche aus Erfahrung. ;-)
Außerdem das:
Screenshot 2021-05-12 211341.png
 
  • Vodafone support Beitrag #95
Das ist nicht korrekt. Twitter weiß ich nicht sicher, aber Email ist rechtssicher.

Aber nicht Rechtlich. Eine - E-Mail ist Gerichtlich nicht verwertbar und wird nur geduldet gegenüber einem Schriftstück oder einem Fax. Gerade Behörden lehnen oft eine E-Mail ab und seit neustem auch ein Fax das digitalisiert wird.



Wenn du mir ein Gesetz Zitieren kannst das eine E-Mail als rechtssichere Grundlage nennt lasse ich mir gerne eines besseren belehren.

Jegliche Zulassung einer E-Mail ist wie gesagt vom Anbieter geduldet aber rechtlich nicht abgesichert wie ein Fax oder ein Schriftstück mit Beleg. Im Zweifel kann das immer zu Problemen führen. Es gibt genug Beispiele wo es vor Gericht nicht zugelassen wurde. Einzelfälle ausgeschlossen.
 
  • Vodafone support Beitrag #96
Die Erfahrungen, dass Behörden eine E-Mail ablehnen, kann ich nicht bestätigen:

Schicke ich eine nicht signierte, unverschlüsselte Standard-E-Mail nebst PDF-Anhang über die Service-Adresse an die Finanzverwaltung wird diese von der Posteingangsstelle im Amt über den normalen Dokumentenlauf im Amt dem Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt.

Schicke ich einen ESt-Bescheid per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin unserer Kommunalverwaltung zur Verwertung hinsichtlich der OGS-Beiträge wird diese E-Mail berücksichtigt und mir liegt zwei Tage später der Änderungsbescheid vor.

Bitte ich um Nachweis der im Vorjahr entrichteten OGS-Beiträge und genehmige den Versand per E-Mail liegt mir 30 Minuten später ein bestätigendes PDF per E-Mail vor.

Die Entscheidung, den vertraulichen Steuerbescheid unsigniert und unverschlüsselt per E-Mail zu versenden, liegt natürlich bei mir. Darüber bin ich mir im Klaren.

Will ich vertraulich mit dem FA kommunizieren, steht es mir natürlich frei, dies entweder per Kontakt-Formular auf der FA-Homepage zu tun oder über das ELSTER-Portal nach Login z.B. mittels Zertifikatsdatei.
 
  • Vodafone support Beitrag #97
Die Erfahrungen, dass Behörden eine E-Mail ablehnen, kann ich nicht bestätigen:

Schicke ich eine nicht signierte, unverschlüsselte Standard-E-Mail nebst PDF-Anhang über die Service-Adresse an die Finanzverwaltung wird diese von der Posteingangsstelle im Amt über den normalen Dokumentenlauf im Amt dem Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt.

Schicke ich einen ESt-Bescheid per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin unserer Kommunalverwaltung zur Verwertung hinsichtlich der OGS-Beiträge wird diese E-Mail berücksichtigt.

Die Entscheidung, den vertraulichen Steuerbescheid unsigniert und unverschlüsselt per E-Mail zu versenden, liegt natürlich bei mir. Darüber bin ich mir im Klaren.

Will ich vertraulich mit dem FA kommunizieren, steht es mir natürlich frei, dies entweder per Kontakt-Formular auf der FA-Homepage zu tun oder über das ELSTER-Portal nach Login z.B. mittels Zertifikatsdatei.

Einen Widerspruch via Mail habe ich bei noch keiner Behörde durchbekommen. Aber da unterscheiden sich die Erfahrungen. Rechtlich ist es eben so das eine Mail weniger Bestand hat als ein Brief oder Fax.
 
  • Vodafone support Beitrag #98
Wo bewegen wir uns denn gerade? Im täglichen B2C- oder B2B-Geschäftsverkehr? Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren? Im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren?

Gerade im täglichen Geschäftsverkehr gibt es keine relevanten Unterschiede, ob ich etwas per E-Mail, Brief ohne oder mit Einschreiben oder per Fax ablasse. Allen Ausgangsarten ist gemein, dass ich den inhaltlichen Eingang nicht (mehr) zweifelsfrei nachweisen kann. Selbst die Faxlösung hat arg gelitten. Wir haben in der Kanzlei Faxe über verschiedenste Lösungen versandt, bei denen beim Empfänger nachweislich teils fehlende Seiten oder teils fehlende Teilinhalte vorlagen. Das Sendeprotokoll war jeweils “sauber“.

Will ich das per Post zweifelsfrei nachweisen, bleibt nur die PZU.

In Richtung Finanzamt geht in der Kanzlei z.B. alles nur noch ausschließlich über ELSTER/ERiC.
 
  • Vodafone support Beitrag #99
Wo bewegen wir uns denn gerade? Im täglichen B2C- oder B2B-Geschäftsverkehr? Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren? Im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren?

Gerade im täglichen Geschäftsverkehr gibt es keine relevanten Unterschiede, ob ich etwas per E-Mail, Brief ohne oder mit Einschreiben oder per Fax ablasse. Allen Ausgangsarten ist gemein, dass ich den inhaltlichen Eingang nicht (mehr) zweifelsfrei nachweisen kann. Selbst die Faxlösung hat arg gelitten. Wir haben in der Kanzlei Faxe über verschiedenste Lösungen versandt, bei denen beim Empfänger nachweislich teils fehlende Seiten oder teils fehlende Teilinhalte vorlagen. Das Sendeprotokoll war jeweils “sauber“.

Will ich das per Post zweifelsfrei nachweisen, bleibt nur die PZU.

In Richtung Finanzamt geht z.B. alles nur noch ausschließlich über ELSTER/ERiC.

Ich habe die Erfahrungen gemacht das bei vielen Anbieter diverser Dienstleistungen, Behörden (wie dem Arbeitsamt) Kündigungen und/oder Widerrufe via mail nicht akzeptiert werden.

Im Groben geht es in diesem Beitrag um einen Vertraglichen Widerruf eines zu unrecht geschlossenen Vertrages. Vodafone akzeptiert das zwar nach eigner Aussage via Mail aber rechtlich ist die E-Mail noch immer nicht so gefestigt das man sich darauf so verlassen kann wie mit den altbewährten Methoden. Gerade wenn es ein Streitthema ist versucht man jedes Schlupfloch zu nutzen auch wenn es zuvor anders kommuniziert wurde.
 
  • Vodafone support Beitrag #100
Thema:

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