- Vodafone support Beitrag #76
daro
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seit 2017
und das Modem ist jetzt auch aktiviert
und das Modem ist jetzt auch aktiviert
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nun zumindest alte Bestandsverträge erlauben vertraglich kein privates Modem/Router
zumindest bei UM war es so, dass die Verträge vor 2014, oder eventuell vor 2013 abgeschlossen, nicht auf eigenes Modem umgestellt werden konnten (warum auch immer). Ob das gegen die gesetzliche Routerfreiheit spricht... selbstredend konnte jeder Kunde in einen aktuellen Tarif wechseln, mit welchem eigene Modems erlaubt waren = man hat keinem Kunden das eigene Modem verwehrt, man musste es nur wollen als Kunde.
Daher wäre das zumindest ein Grund, warum die Hotline sagt "eigenes Modem geht nicht", abgesehen davon, dass das Modem die geforderten Spezifikationen (mittlerweile DocSIS3.1) unterstützen muss. Mittlerweile scheint da ja ein eigenes Modem zu laufen.
Ich hab jetzt nur mal kurz hier im Forum gesucht: https://www.unitymediaforum.de/threads/33638/
Meine kürzlich gewonnene Erfahrung mit dem technischen Support:
Ich dürfte das Technicolor-TC4400-Modem nicht "einpflegen" lassen, weil ich nur 1-play Vertrag habe.
Aber zu sagen: gesetzliche Routerfreiheit = das eigene Modem ist in jedem Fall zu gewähren, ist schlicht falsch, es mag einen neuen Vertrag benötigen (was sich auch immer damit ändert, ob sich technisch dabei überhaupt was ändert)
Das beim Telekommunikationsänderungsgesetz federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) antwortete unserer Redaktion wie folgt: "Nach Inkrafttreten des vom BMWi auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben. Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.
Bestandskunden haben nur dann ein Anrecht auf die Wahl eines eigenen Routers und die Überlassung der Zugangsdaten, wenn sie ihren bestehenden Vertrag verlängern. Doch was sagen die Provider selbst zum neuen Gesetz?
Wie bereits richtig von Euch vermutet, habe ich erneut anrufen müssen.Aber @daro kann das sicher aufklären wie es danach weiter ging.
Das ist nicht korrekt. Twitter weiß ich nicht sicher, aber Email ist rechtssicher.Beachte das rechtlich nur schriftlich oder via Fax ein Widerspruch erfolgen kann der auch Bestand hat. Eine Nachricht auf Twitter oder eine Mail ist reine Kulanz.
Vodafone bestätigt auf die Mail an [email protected] zumindest den Erhalt der Mail (mit Referenz des Betreffs - wo Widerruf und die Bestellnummer steht).. die Frage ist, ob man das als Zustellbestätigung werten kann.Zustellungsnachweis = keiner
Rechtssicherheit hast Du über ein Einschreiben, egal ob mit oder ohne Rückschein, nicht. Das Einschreiben besagt auch nur, dass eine Sendung zugestellt wurde, aber nicht, welchen genauen Inhalt diese hatte. Wenn es darum geht, musst Du über eine Postzustellungsurkunde gehen.Email kann gar nicht rechtssicher sein, bestenfalls wenn du eine Gelesen-Bestätigung anforderst (welche die meisten, so wie ich per se wegdrücken *g*). Aber welchen Nachweis hast du über die Zustellung ? wie viele Mails landen tatsächlich im Spamordner, womit der vermeintliche Empfänger dann nicht mal lügen muss ??
Beim Brief hilft auch nur das Einschreiben und beim Fax halt die Empfangsbestätigung, welche je nach Gerät, bzw. Software mit der Faxnachricht ausgegeben wird = beste Variante.
Das ist nicht korrekt. Twitter weiß ich nicht sicher, aber Email ist rechtssicher.
Die Erfahrungen, dass Behörden eine E-Mail ablehnen, kann ich nicht bestätigen:
Schicke ich eine nicht signierte, unverschlüsselte Standard-E-Mail nebst PDF-Anhang über die Service-Adresse an die Finanzverwaltung wird diese von der Posteingangsstelle im Amt über den normalen Dokumentenlauf im Amt dem Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt.
Schicke ich einen ESt-Bescheid per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin unserer Kommunalverwaltung zur Verwertung hinsichtlich der OGS-Beiträge wird diese E-Mail berücksichtigt.
Die Entscheidung, den vertraulichen Steuerbescheid unsigniert und unverschlüsselt per E-Mail zu versenden, liegt natürlich bei mir. Darüber bin ich mir im Klaren.
Will ich vertraulich mit dem FA kommunizieren, steht es mir natürlich frei, dies entweder per Kontakt-Formular auf der FA-Homepage zu tun oder über das ELSTER-Portal nach Login z.B. mittels Zertifikatsdatei.
Wo bewegen wir uns denn gerade? Im täglichen B2C- oder B2B-Geschäftsverkehr? Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren? Im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren?
Gerade im täglichen Geschäftsverkehr gibt es keine relevanten Unterschiede, ob ich etwas per E-Mail, Brief ohne oder mit Einschreiben oder per Fax ablasse. Allen Ausgangsarten ist gemein, dass ich den inhaltlichen Eingang nicht (mehr) zweifelsfrei nachweisen kann. Selbst die Faxlösung hat arg gelitten. Wir haben in der Kanzlei Faxe über verschiedenste Lösungen versandt, bei denen beim Empfänger nachweislich teils fehlende Seiten oder teils fehlende Teilinhalte vorlagen. Das Sendeprotokoll war jeweils “sauber“.
Will ich das per Post zweifelsfrei nachweisen, bleibt nur die PZU.
In Richtung Finanzamt geht z.B. alles nur noch ausschließlich über ELSTER/ERiC.