Sehr geehrter Herr Kapitän Hardy,
vorweg ein Hinweis: Wenn das Modem, um das es geht, Ihnen von Ihrem Internet-Service-Provider zur Verfügung gestellt wurde, ist dieser rechtmäßiger Eigentümer dieses Geräts. Ein Verkauf scheidet daher aus dem Grund aus, dass die Käuferin beziehungsweise der Käufer de jure kein Eigentum an diesem Gerät erwerben kann, indem sie / er Ihnen dafür ein Entgelt bezahlt. Auch weiterführende Konsequenzen können bei solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Die Firma Vodafone ist berechtigt, dieses Gerät von Ihnen zurückzuverlangen. Senden Sie es nicht zurück, kann Ihnen dafür eine Gebühr berechnet werden. Laut Beiträgen in diesem Forum soll bei diesen sehr alten Geräten die Firma Vodafone darauf verzichten und es den Kundinnen und Kunden gestatten, diese Geräte auf eigene Faust zu entsorgen. Dazu können Sie Ihre Korrespondenz mit der Firma Vodafone durchlesen - in dieser sollte die entsprechende Information enthalten sein.
Unabhängig davon gibt es laut in diesem Forum veröffentlichten Beitragen tatsächlich die Möglichkeit, diese Geräte als sich im Kundeneigentum befindliche Telekommunikationsendeinrichtungen provisionieren zu lassen, auch wenn diese der verbindlichen Schnittstellenbeschreibung nicht entsprechen und die Kundin beziehungsweise der Kunde, die / der um Provisionierung bittet, nicht die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer des Geräts ist. Ob diese Möglichkeit tatsächlich im Allgemeinen besteht oder ob es sich um eher um Ausnahmefälle handelt, bei denen dies möglich war, vermag der Verfasser dieses Beitrages nicht einzuschätzen. Dass Sie selbst dieses Gerät nochmals provisionieren lassen können, ist weitgehend auszuschließen.
Kurzum, insofern die Firma Vodafone Ihnen es gestattet hat, dieses Gerät auf eigene Faust zu entsorgen, können Sie dies tun oder alternativ versuchen, durch eine Veräußerung etwas damit zu verdienen (was juristisch problematisch sein kann). Wenn Ihnen eine selbsttätige Entsorgung nicht gestattet wurde, müssen Sie es per Paket an die Firma Vodafone beziehungsweise an eine von dieser benannte Stelle versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jung-Fernmelder