Danke Grothesk, für Deine Einschätzung, da hast Du wahrscheinlich recht.
Ich habe mir jetzt den besagten Router geholt und angeschlossen. Die zu niedrige Bandbreite ist natürlich geblieben (da habe ich natürlich auch nichts anderes erwartet). Was die Disconnects angeht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen - bis jetzt hatte ich keinen; meine Freundin war aber auch noch nicht in WoW unterwegs und beim normalen surfen bekommt man das nicht immer mit...
Wenn es am Router lag (worüber ich sehr sehr froh wäre), kann ein Umtausch also nur Netgear vornehmen? UM ist dafür nicht mein Ansprechpartner - habe ich das richtig verstanden?
Wie ist es mit der Bandbreite? Muss ich mich mit 1,5 - 2,5 MBit weniger zufrieden geben? Der Vertrag lautet, wie Ihr wisst, über eine 16000er Leitung. In den AGB habe ich jedenfalls nichts gefunden, was erlauben würde, unter der vertraglichen Leistung zu bleiben.
Off-Topic: Was mir bei der Durchsicht der AGB auffiel ist eine sehr merkwürdige Passage:
3 Rechte und Pflichten
3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, ... Inhalte über das Netz des Kabelnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen...
Ähm, ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass man dem Kunden verbieten kann, Pornografie über das Netz zu beziehen, anzuschauen oder herunter zu laden. Ich denke, dass das doch ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Zensur ist...
Möchte jetzt keine juristische Diskussion vom Zaun brechen, fiel mir halt auf und wunderte mich, als ich im Rahmen meines Ärgers, die AGB durchflogen bin... Hier sind die Rechte und Pflichten ja ein durchaus wichtiger Teil
Grüße
der_durden