Unitymedia Bundeskartellamt geht gegen UnityMedia,KDG und Premiere vor.

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Iceberg37

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Die Unternehmen wollen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen.
Ob dieses notwendig und zulässig ist, will das Kartellamt prüfen.
Quelle:http://www.digitalfernsehen.de/news/news_507411.html

es grüßt Euch Iceberg37
 
  • Bundeskartellamt geht gegen UnityMedia,KDG und Premiere vor. Beitrag #2
Was sie zulassen ist eine Sache .. mit Alphacryptmodulen etc kann man vieles umgehen man bekommt halt nur keine Funktionsgarantie
 
  • Bundeskartellamt geht gegen UnityMedia,KDG und Premiere vor. Beitrag #3
Mal schauen was dabei raus kommt. Ich würde auch lieber UM über meine DBox2 sehen, ohne dafür 5,00 EUR für eine I02 Karte zu zahlen.
 
  • Bundeskartellamt geht gegen UnityMedia,KDG und Premiere vor. Beitrag #4
... irgendwie erinnert das an die Ermittlungen gegen die entavio-Boxenspezifikation, wo es bis heute noch keine Entscheidung gibt. In dem Zusammenhang favorisierte das Kartellamt die Einführung eines Multicams, also Receiver, in dem man die Smartcard eines x-beliebigen Plattformbetreibrer einstecken kann. OK, ist zwar eine tolle Sache, aber das würde die Receiver ungemein verteuern, weil dabei nicht unerhebliche Lizenzentgelte anfallen würden. Die Zeche dafür wird dann der Verbaucher zahlen müssen.
Ich persönliche sehe kein Problem darin, wenn der Kabelnetzbetreiber das erforderliche Empfangsequipment zur Verfügung stellt, dann hier braucht sich der Verbraucher bei einem Umzug keinen neuen Receiver kaufen, sondern er bekommt vom neuen Kabelnetzbetreiber einen neuen Receiver zur Verfügung gestellt.

Eine Alternative wäre ein CI plus-Modul. Theoretisch könnte das auch ein CI plus-Multicam sein, allerdings besteht auch hier die Problemaitk mit den Lizenzentgelten, sodass die Plattformbetreiber aus Kostengründen nur ein CI plus-Modul für ihr eigenes CAS anbieten werden dürften.

Der beste Kompromiss wäre, dass dem Kunden grundsätzlich ein Receiver zur Verfügung gestellt werden sollte. Alternativ sollten aber auch CI plus-Module angeboten werden, damit auch Kunden mit höheren Qualitätsansprüchen befriedigt werden können. Wenn alle Plattformbetreiber ein CI plus Modul anbieten, können Receiver mit CI plus Schnittstelle plattformübergreifend verwendet werden. Die Freischaltung der Programme würde natürlich weiterhin wie bisher durch den jeweilgen Plattformbetreiber erfolgen.

Ich finde es aber ein wenig merkwürdig, dass in Deutschland gegen eine Praxis ermittelt wird, die im europäischen Ausland durchaus Gang und Gäbe sind. Letztendlich nehmen diese Ermittlungen den Plattformbetreiber die Planungsicherheit, was letztendlich eine verzögerte Einführung von umfangreichen HDTV-Paketen mit Programme wie Eurosport HD und NatGeo HD verzögern könnte. Da ist sie halt wieder, die typisch deutsche Regulierungswut.

Man könnnte auch durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Platfformbetreiber dem Kartellamt einen kleinen Tipp gegeben haben, damit die Einführung des CI plus-Standards forciert wird ...
 
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