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Unitymedia Das kleingedruckte :-)

Diskutiere Das kleingedruckte :-) im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hat jemand schonmal das kleingedruckte aus den besonderen Geschäftsbedingungen von Unitymedia Internet und Telfonie gelesen? Super! 3. Rechte...
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #1

Tron04

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Köln-Bilderstöckchen
Hat jemand schonmal das kleingedruckte aus den besonderen Geschäftsbedingungen von Unitymedia Internet und Telfonie gelesen?

Super!

3. Rechte und Pflichten:
3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang ... nutzen. Insbesondere darf er keine ... pornografischen ... Inhalte über das Netz des Kabelbetreibers abrufen, ....

Das ist nur teilweise zitiert. Aber wieso wird das angucken von Sexbildchen über UM "verboten"?` :D :D :D
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #2
:super:

Alles richtig gemacht würde ich sagen ... jetzt die Frage: wo fängt für UM Pornographie an und wo hört sie auf??????


:brüll:
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #3
Wichtig ist eigentlich nur: "im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen". Damit ist auch klar, dass mit "pornographisch" in dem Fall halt verbotene Auswüchse der Pornographie gemeint sind. Ähnliches gilt ja auch für "beleidigend" oder "verleumderisch". Sonst dürfte ja kaum einer hier im Forum schreiben... *g*
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #4
Huch darf ich dann 2girls1cup nicht schaun...??? :D
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #6
Ja man darf ja angeblich auch nicht mehr als einen PC anschließen, oder wurde dies wieder fallen gelassen? Ich meine das war mal so, zumindest bekommt man dazu keinen support. Ich denke nicht, dass UM kontrolliert was für Webseiten man aufruft. Dazu zählen dann ja auch Zensierte, welche man über Proxys usw erreicht. UM kann nicht jeden Anschluss auf sowas kontrollieren :D
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #7
Dann dürfte man ja sehr viel Seiten nicht mehr öffnen. Da geht ja mittlerweile so oft ein popup auf mit
Werbung für irgend nen Pornomist.

Zu den mehreren Rechnern: Wenn dem so wäre, dass man nur einen anschließen darf, warum stellt
UM denn dann nen Router?
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #8
nein diese regel gab es früher - ist heute nicht mehr in den agbs zu finden mein ich
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #9
Ja, früher war nur ein Rechner pro Anschluss erlaubt (bei fast allen Anbietern).

Heute sieht das ganze so aus, dass beliebig viele Rechner erlaubt sind, aber für Router usw. kein (kostenloser) Support übernommen wird. Es wird also Funktion für einen Rechner direkt am Modem garantiert, wer Router usw. anschließen will, kann das machen, aber eben auf eigene Faust. Das gilt so auch wieder für die meisten Anbieter.
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #10
Wieder was lustiges aus dem kleingedruckten:
(Darf ich meine Internetleitung mit anderen Parteien teilen...)?
8. Weitergabe an Dritte:
8.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstige Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeldlich an Dritte weitergeben.

Heisst für mich, das wenn er es unentgeldlich macht, es erlaubt ist !? :brüll:

Naja es gibt dann noch den nächsten Abschnitt, der einräumt das Unitymedia sich schriftlich damit einverstanden erklären muss. (Also die Übertragung der Rechte und Pflichten an einen Dritten). Immer alles etwas schwammig forumiliert mit Interpretationsspielraum.
Hätten die einfach das entgeldlich weggelassen, dann wäre es eindeutig. Keine Ahnung, warum die sich da selber in Erklärungsnot bringen...
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #11
was ist daran lustig? :kratz:
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #12
weiss ich auch net :gsicht:
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #13
Ich glaub er hat nicht so ganz verstanden, was da geregelt wird... natürlich muss unentgeltliche Nutzung für dritte gestattet sein... sonst müsste ja jedes Familienmitglied einen eigenen Anschluss bestellen. Die Zeit gab es zwar mal, wo das theoretisch so hätte sein müssen, aber das ist zum Glück vorbei.

Du kannst dich ruhig über die AGBs lustig machen, aber du kannst ziemlich sicher sein, dass da einige Anwälte hinter stehen, die sich da viele Gedanken drüber gemacht haben. Auch wenn ein paar der Fomulierungen für dich vielleicht "lustig" sind, kannst du dir sicher sein, dass das meiste davon schon durch Präzedenzfälle geklärt ist. Insofern wären andere Formulierungen, die vielleicht klarer scheinen im Endeffekt viel unklarer von der rechtlichen Wirkung her...

Sehr vieles aus den UM AGB ist auch einfach "Standard", was man in den AGBs von fast allen Internetprovidern Wort für Wort wiederfindet. Oft werden solche AGBs auch von Anwälten an verschiedene Unternehmen gleichzeitig verkauft (quasi "in Lizenz" ;)).
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #14
OK, klar. Bezugnehmend auf einen anderen Thread hier müsste es also auch gestattet sein unendgeltlich seinen Internetanschluss über einen Switch beliebig vielen anderen Personen (Dritte) zur Verfügung zu stellen.

Oder ist "Dritte" hier auf eine Partei/Familie beschränkt? Kann dies nicht aus den AGB's 'rauslesen...
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #15
Als "Nichtjurist" sollte man die Interpretation vielleicht besser Leuten überlassen, die etwas davon verstehen...
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #16
Die AGB's sind für den Endkunden gemacht und diesem auch frei zugänglich. Und somit sollte auch klar hervorgehen (für "Nichtjuristen"...), ob ich mit einem Internetanschluss die ganze Strasse versorgen darf (undendgeltlich)...

Mich persönlich trifft die Problematik nicht. Aber in einem anderen Thread wird über einen Vermieter diskutiert, der über einen Switch alle Wohnparteien mit Internet versorgt... Das kommt mir spanisch vor... Es sei denn Unitymedia hat dem schriftlich zugestimmt.
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #17
Du schiesst leider wieder ziemlich weit an der Realität vorbei ..

Arbeitsvertrag .. glaub mir da steht einiges was nur Juristen auseinander nehmen können genauso wie AGBs.
Nur weil diese offen zugänglich sind müssen sie nicht für jedermann verständlich sein.
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #18
Die AGB's sind für den Endkunden gemacht und diesem auch frei zugänglich. Und somit sollte auch klar hervorgehen (für "Nichtjuristen"...), ob ich mit einem Internetanschluss die ganze Strasse versorgen darf (undendgeltlich)...

Genau "...SOLLTE KLAR HERVORGEHEN..."!Du sagst es selbst im Konjunktiv. Die Realität sieht eben leider anders aus.

BTW: Es heißt auch nach der Rechtschreibreform "unentgeltlich"... :zwinker:
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #19
Theoretisch sollte man sich bei jedem Vertragsabschluss juristisch beraten lassen. In der Praxis macht man das natürlich nicht... aber wenn es wirklich um was geht, sollte man auf jedenfall einen Anwalt befragen. Ich musste diese Erfahrung schmerzlich selber machen... es gibt einfach Formulierungen, da denkt sich der "normale Leser" nix bei, dem Anwalt ist aber direkt klar, was da noch alles hinter steckt und wieso das jetzt so heißen muss, bzw. wieso man den Vertrag bloß nicht unterschreiben sollte...

Natürlich muss dir der Vertrag, den du unterschreibst, zugänglich sein. Aber zu glauben, dass da nicht hinter jeder Formulierung eine juristische Idee hinter steckt ist sehr naiv. Du kannst dir sicher sein, dass alles darauf ausgelegt ist UM vor irgendwelchen Ansprüchen zu schützen. ;) Wobei die Regelungen in den AGBs eigentlich schon ziemlich klar sind.

"Dritten" sind einfach alle, die nicht die Vertragsparteien sind. Wenn also "Dritte" komplett ausgeschlossen wären, würde der Familie / den Mitbewohnern der Zugang zum Anschluss verwährt bleiben. Also ist die Weitergabe an Dritte grundsätzlich erlaubt, allerdings nur, wenn sie unentgeltlich und auf deinen Wunsch hin erfolgt (also auch nicht über einen Aufschlag auf die Miete, wie es z.B. in dem Angesprochenen Thread durchgeschienen hat). Klar, wenn du nen offenes WLAN betreiben willst oder ähnliches, kannst du das tun. Allerdings bist du dann immer noch für alles verantwortlich, was mit dem Anschluss passiert (zumindest UM gegenüber). Warum sollte es auch UM interessieren, wenn du anderen Zugang zu deinem Anschluss gibst? Solch ein Vertrauen zwischen Nachbarn ist doch eher ziemlich selten. ;)
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #20
Das ist der aktuelle Auszug aus den AGB`s:
Besondere Geschäftsbedingungen
Internet und Telefonie
...
Abschnitt A: Internetdienste
...
3 Rechte und Pfl ichten
3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils
geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine beleidigenden, verleumderischen,
pornografi schen, schadhaften (z.B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen
(z.B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des Kabelnetzbetreibers
und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder off line zugänglich machen, übermitteln,
verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen
oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird
alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treff en, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere
Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
...
Stand: November 2011

Verstehe ich es also richtig wenn ich es vom juristen Deutsch in leichter verständliches Deutsch wie folgt übersetzte?:

Ich, als Kunde, darf den Internetzugang und den Emaildienst von Unitymedia im vollen Umfang nutzen.
Die Nutzung ist eingeschrängt durch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Im besonderen Maße darf ich keine,:
- illegalen vom Gesetz verbotenen pornografische(Kinder, Tiere,...)
- offene auf eine reale Person und Firma zurückführbare verleumdenden
- offensichtlich und bekannt vierenverseuchte
- jugendgefährdenden
- Gewalt oder den Krieg verherrlichenden
Inhalte aufrufen, verbreiten und Offline zugänglich machen.

Im Umkehrschluß darf ich als Kunde:
- pornografische Inhalte, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auf Plattformen wie z.B. cam4, youporn, etc. aufrufen, ansehen,innerhalb der Plattformen senden und verbreiten.
- in Foren, wie diesen, und Bewertungsplattformen, wie ciao, über tatsächlich bestehende Sachverhalte berichten, diskutieren und veröffentlichen.

Neben dem dem Recht der gesetzesmäßigen Nutzung, bezogen auf alle im Internet zugänglichen Dienste (Skype, Foren, Plattformen, Cam4, youporn, PlanetRomeo, etc.) habe ich die Pflicht, dem Gesetz nach, illegale Inhalte (Kinder-, Tierpornograpfie, andere illegale Arten von Pornografie, Jugendgefährdende, Kriegsverherlichende und andere Arten illegaler Nutzung), über meinen Anschluss von Unitymedia zu vermeiden.
Ebenso habe ich die Pflicht zu vehindern, dass Kinder und Jugendliche den Zugriff auf nicht für die Altersgruppe freigegebene Inhalte haben.

Ich hoffe ich interpretiere, bzw. aus den AGB`s das Richtige.
Was haltet Ihr davon, ist das so richtig verstanden und zu verstehen??
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #21
Das ist der aktuelle Auszug aus den AGB`s:

Im Umkehrschluß darf ich als Kunde:

Neben dem dem Recht der gesetzesmäßigen Nutzung, bezogen auf alle im Internet zugänglichen Dienste (Skype, Foren, Plattformen, Cam4, youporn, PlanetRomeo, etc.) habe ich die Pflicht, dem Gesetz nach, illegale Inhalte (Kinder-, Tierpornograpfie, andere illegale Arten von Pornografie, Jugendgefährdende, Kriegsverherlichende und andere Arten illegaler Nutzung), über meinen Anschluss von Unitymedia zu vermeiden.
?

Ich denke es geht über das vermeiden hinaus man sollte hier schon mit unterlassen formulieren.
 
  • Das kleingedruckte :-) Beitrag #22
Hi phoenixx4000, ja unterlassen ist das tatsächlich bessere Wort.

Leider hackt es an einem Punkt: Wenn sich ein PopUp öffnet, was evnt. zeitverzögert lädt kann es mal im ganz ganz seltenen Ausnahmefall passieren das man auf einen link der Page klickt und sich in dem moment das PopUp öffnet und man dan ausversehen das PopUp anklickt. Dies kommt zwar extrem selten vor aber ist realistich.

Hierbei kann man es dan leider nicht unterlassen sondern eben nur vermeiden indem man die Seite sofort wegklickt.
Zu unterlassen ist dies grundsäztlich, keine Frage, aber praktikabel und Praxisbezogen ist es eben leider doch nur vermeidbar.
 
Thema:

Das kleingedruckte :-)

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