- Gemeinsame Nutzung Kabelanschluß Beitrag #1
Varetek
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Hi,
ich stöbere nun seit 6h in diesem Forum, Internet und auf der UnityMedia-HP, aber einiges kann ich immer noch nicht zweifelsfrei beantworten:
1. Ist es erlaubt sich innerhalb eines Hauses einen Kabelanschluß zu teilen?
Wir wohnen in einem kl. Reihenhaus im OG und im EG wohnen Freunde von uns (alle zur Miete). Die Wohnung wurde bis vor 2 Jahren von den Eltern unserer Freunde bewohnt, die leider verstorben sind. Das Haus verfügt über einen Kabelanschluß im Keller, von wo aus insgesamt 4 Räume im Haus bedient werden.
Wir zahlen derzeit weder an den Kabelanbieter, noch an den Vermieter Gebühren und haben uns, ehrlich gesagt, darüber bisher auch keinerlei Gedanken gemacht, da wir nun schon seit 2 Jahren hier wohnen und weder vom Vermieter, noch von unseren Freunden, noch vom Kabelanbieter etwas gehört haben in dieser Hinsicht (auch nicht im Mietvertrag).
Aus den AGBs von UnityMedia werde ich in dieser Hinsicht nicht so recht schlau, da diese von "Wohneinheiten" sprechen (eigene Küche/eigenes Bad), diese Defintion aber auch auf ein typisches EFH zutrifft, in dem Kinder den Anschluß ihrer Eltern mitnutzen (wie es ja auch hier gegeben war) und das zumindest in unserem Bekanntenkreis auch gang und gäbe ist.
2. Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem "Digitalen Kabelanschluß" und "Digital Basic"?
Im Kleingedruckten zum Angebot von "3play" heisst es, daß ein Kabelanschluß Voraussetzung ist um dieses Angebot nutzen zu können. Schaut man nun beim Kabelanschluß nach, stößt man auf den anlogen (17,90 Euro) und den digitalen (16,90 Euro). Klickt man dann auf den Link zum digitalen Anschluß landet man bei "Digital Basic", was ja wiederum Bestandteil von "3play" ist. Was also übersehe ich da?
3. Was ist der Unterschied zwischen einem "analogen" und einem "digitalen" Kabelanschluß?
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein digitaler Anschluß gesondert durch den Anbieter bedient wird, indem digitale Programme eingespeist werden, bzw. der entsprechende Anschluß dafür "freigeschaltet" wird. Nun heisst es auf der UM-Seite aber "3,90 Euro über die Miete zzgl. zu den Kosten für ihren analogen Kabelanschluß". Mein Anschluß bleibt also analog, aber ich kann dennoch digitales TV empfangen?!
Umgekehrt war mir das ja bekannt (analoges Programm über den digitalen Anschluß), aber das verwirrt mich nun einfach zusätzlich.
Zumal ich mich frage, wieso ein Kunde der digitales Fernsehen wünscht, auf seinen analogen Anschluß (der auch noch 1 Euro mehr kostet) bestehen sollte.
4. Welche Mindestvertragslaufzeit gilt beim "3play"?
Wie unter Punkt 2 geschildert, scheint "Kabelanschluß" = "Digital Basic" zu sein. Digital Basic hat im Rahmen des "3play" 12 Monate MVLZ, als Voraussetzung für das "3play" in Form eines Kabelanschluß aber 24 Monate. Welche Zeit gilt nun?
Es tut mir jetzt schon leid, wenn ich hier im Wahn eure Zeit vertrödeln sollte. Ich hatte mit der Telekom über Wochen und Monate tierischen Ärger und bin in dieser Hinsicht nun extrem mißtrauisch und vorsichtig geworden, weshalb ich hier vllt. teilweise viel zu viel "interpretiere" oder mißverstehe, aber ich wäre wirklich dankbar, wenn mir einer von euch Profis hier weiterhelfen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus
lg Benny
ich stöbere nun seit 6h in diesem Forum, Internet und auf der UnityMedia-HP, aber einiges kann ich immer noch nicht zweifelsfrei beantworten:
1. Ist es erlaubt sich innerhalb eines Hauses einen Kabelanschluß zu teilen?
Wir wohnen in einem kl. Reihenhaus im OG und im EG wohnen Freunde von uns (alle zur Miete). Die Wohnung wurde bis vor 2 Jahren von den Eltern unserer Freunde bewohnt, die leider verstorben sind. Das Haus verfügt über einen Kabelanschluß im Keller, von wo aus insgesamt 4 Räume im Haus bedient werden.
Wir zahlen derzeit weder an den Kabelanbieter, noch an den Vermieter Gebühren und haben uns, ehrlich gesagt, darüber bisher auch keinerlei Gedanken gemacht, da wir nun schon seit 2 Jahren hier wohnen und weder vom Vermieter, noch von unseren Freunden, noch vom Kabelanbieter etwas gehört haben in dieser Hinsicht (auch nicht im Mietvertrag).
Aus den AGBs von UnityMedia werde ich in dieser Hinsicht nicht so recht schlau, da diese von "Wohneinheiten" sprechen (eigene Küche/eigenes Bad), diese Defintion aber auch auf ein typisches EFH zutrifft, in dem Kinder den Anschluß ihrer Eltern mitnutzen (wie es ja auch hier gegeben war) und das zumindest in unserem Bekanntenkreis auch gang und gäbe ist.
2. Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem "Digitalen Kabelanschluß" und "Digital Basic"?
Im Kleingedruckten zum Angebot von "3play" heisst es, daß ein Kabelanschluß Voraussetzung ist um dieses Angebot nutzen zu können. Schaut man nun beim Kabelanschluß nach, stößt man auf den anlogen (17,90 Euro) und den digitalen (16,90 Euro). Klickt man dann auf den Link zum digitalen Anschluß landet man bei "Digital Basic", was ja wiederum Bestandteil von "3play" ist. Was also übersehe ich da?
3. Was ist der Unterschied zwischen einem "analogen" und einem "digitalen" Kabelanschluß?
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein digitaler Anschluß gesondert durch den Anbieter bedient wird, indem digitale Programme eingespeist werden, bzw. der entsprechende Anschluß dafür "freigeschaltet" wird. Nun heisst es auf der UM-Seite aber "3,90 Euro über die Miete zzgl. zu den Kosten für ihren analogen Kabelanschluß". Mein Anschluß bleibt also analog, aber ich kann dennoch digitales TV empfangen?!
Umgekehrt war mir das ja bekannt (analoges Programm über den digitalen Anschluß), aber das verwirrt mich nun einfach zusätzlich.
Zumal ich mich frage, wieso ein Kunde der digitales Fernsehen wünscht, auf seinen analogen Anschluß (der auch noch 1 Euro mehr kostet) bestehen sollte.
4. Welche Mindestvertragslaufzeit gilt beim "3play"?
Wie unter Punkt 2 geschildert, scheint "Kabelanschluß" = "Digital Basic" zu sein. Digital Basic hat im Rahmen des "3play" 12 Monate MVLZ, als Voraussetzung für das "3play" in Form eines Kabelanschluß aber 24 Monate. Welche Zeit gilt nun?
Es tut mir jetzt schon leid, wenn ich hier im Wahn eure Zeit vertrödeln sollte. Ich hatte mit der Telekom über Wochen und Monate tierischen Ärger und bin in dieser Hinsicht nun extrem mißtrauisch und vorsichtig geworden, weshalb ich hier vllt. teilweise viel zu viel "interpretiere" oder mißverstehe, aber ich wäre wirklich dankbar, wenn mir einer von euch Profis hier weiterhelfen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus
lg Benny