Unitymedia Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues?

Diskutiere Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo ! habe digital basic abgeschlossen und bekam für 3 monate digital plus gratis hinzu. bei vielen firmen laufen solche probeabos automatisch...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #1

frauenmäster

Beiträge
1
Punkte Reaktionen
0
Hallo !

habe digital basic abgeschlossen und bekam für 3 monate digital plus gratis hinzu.

bei vielen firmen laufen solche probeabos automatisch aus, nur wenn man etwas weiterhin beziehen möchte, muss man es der firma mitteilen.

so wie ich es mal gehört habe, ist dies auch der rechtlich richtige weg.

nur unitymedia verlangt bei diesem ungewollten zwangs-probe-abo eine kündigung.

nun 2 fragen:

1.gibt es da schon neue erkenntnisse, ob dies rechtens ist und wie weit ist der verbraucherschutzbund in dieser sache mit unitymedia????

2. ab wann rechnet unitymedia den beginn der probe-abo-frist ? an dem tag, wo man die karte aktiviert hat oder welchen tag nehmen die ,als beginn des "abos"?

vielen dank für eure antworten
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #2
Beginnend ist der Tag des Aktivierungstages.Ab dann hast du 60 Tage Zeit es Telefonisch oder Schriftlich zu kündigen sonst kostet dich das DTV Plus ab dem 4. Monat 7,90 zusätzlich für weitere 21 Monate.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #3
Zeitungen machen das schon seit mindestens 10 Jahren genau so und nicht anders... da bekommt man "kostenlos" die ersten 3 Ausgaben und wenn man nicht direkt die Kündigung wegschickt, hat man das (Zwei-)Jahres-Abo an der Backe. Noch nie gesehen?
"Probeabos" funktionieren sehr oft so... da würde mich sehr wundern, wenn das nicht rechtens wäre. Schön ist es natürlich trotzdem nicht.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #4
Hallo !

habe digital basic abgeschlossen und bekam für 3 monate digital plus gratis hinzu.

bei vielen firmen laufen solche probeabos automatisch aus, nur wenn man etwas weiterhin beziehen möchte, muss man es der firma mitteilen.

so wie ich es mal gehört habe, ist dies auch der rechtlich richtige weg.

nur unitymedia verlangt bei diesem ungewollten zwangs-probe-abo eine kündigung.

nun 2 fragen:

1.gibt es da schon neue erkenntnisse, ob dies rechtens ist und wie weit ist der verbraucherschutzbund in dieser sache mit unitymedia????

2. ab wann rechnet unitymedia den beginn der probe-abo-frist ? an dem tag, wo man die karte aktiviert hat oder welchen tag nehmen die ,als beginn des "abos"?

vielen dank für eure antworten
... was heißt denn "ungewolltes Zwangs-Probe-Abo" ? Dir sind die Bedingungen vor Vertragsabschluss bekannt. Wenn du einem solchen Vertrag zustimmst, ist dieses "Zwangs-Probe-Abo" nicht ungewollt. Du kannst auch einen Digital TV BASIC-Vertrag ohne Digital TV PLUS Probeabo abschliessen. Dazu brauchst du nur beim Kundeservice anrufen. Aber Achtung: nur bei der Onlinebestellung entfällt das Freischaltentgelt von 19,95 €.

Anders sah es aus, als die Verlängerung der arena-Frühbucher-Verträge anstanden. Zu diesem Zeitpunkt konnten Neuabonnenten die Bundesliga nur noch für 19,90€ im Bundle mit Digital TV PLUS oder Digital TV Extra abonnieren.
Die arena-Frühbucher wurden von Unitymedia angeschrieben, dass das Abo zu den damals aktuellen Konditionen verlängert wird, sprich arena nur noch im Bundle mit Digital TV PLUS für mtl. 19,90€. Unitymedia wollten den Kunden aber entgegenkommen und hat dem Kunden eine Widerspruchsfrist eingeräumt. Wenn der Abonnent das ausgnutzt hat, sollte der Vertrag ohne Digital TV PLUS für 14,90€ verlängert werden. Grundsätzlich ist das rechtens und ist auch AGB-konform.
Unitymedia hat aber wiederholt einen gravierenden Fehler gemacht, denn die waren mal wieder so "clever" die Änderungskündigung wie einen Werbebrief zu gestalten. Das führte dazu, dass die meisten Kunden dieses Anschreiben in den meisten Fällen ohne zu lesen entsorgt hatten. Hier ist dann der Verbraucherschutz tätig geworden.
Unitymedia hat dann die Verträge generell zu mtl. 14,90 € verlängert.

Das "Zwangs-Probe-Abo" mußt du spätestens 60 Tage nach Freischaltung kündigen. Wenn du schon jetzt weißt, daß du Digial TV PLUS nicht weiternutzen möchtest, kannst du das "Zwangs-Probe-Abo" sofort kündigen. Wenn die 3 Monate abgelaufen sind, kannst du die Digital TV PLUS Programme nicht mehr sehen. ...
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #5
Zeitungen machen das schon seit mindestens 10 Jahren genau so und nicht anders... da bekommt man "kostenlos" die ersten 3 Ausgaben und wenn man nicht direkt die Kündigung wegschickt, hat man das (Zwei-)Jahres-Abo an der Backe. Noch nie gesehen?
"Probeabos" funktionieren sehr oft so... da würde mich sehr wundern, wenn das nicht rechtens wäre. Schön ist es natürlich trotzdem nicht.
... naja, kommt ein wenig auf die Zeitung an. Der Bonner General-Anzeiger bietet ein 2 wöchiges Probeabo an, das nach 2 Wochen automatisch beendet wird (sog. Positiv-Option).
Z.B. die ct' bietet ein Probeabo für 3 Hefte an. Wenn nicht gekündigt wird, wird das Abo automatisch zu den normalen Konditionen verlängert.
Aber auch bei Zeitschriften gibt es vertraglich nicht unerhebliche Unterschiede. Ein ct'-Abo hat keine Mindestvertragslaufzeit und kann jederzeit gekündigt werden, ein Abo der Zeitschrift "Digital Fernsehen" hat dagegen eine Vertraglaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate ...
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #6
Probe-Abos, die sich automatisch verlängern, sind prinzipiell dubios. Wie so manches bei UM. Wenn ich mich nicht rühre, hat der Laden davon auszugehen, dass ich das Zeug nicht haben will.
Einzig akzeptabler Weg ist, dass der Kunde das Abo bestätig und nicht gezwungen ist, bei Nichtbestätigung das Paket für inakzeptabel lange Zeit weiter laufen zu lassen. Alles andere ist miserabler Kundenservice.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #7
Rein rechtlich ist das o.k.
Dir werden die Konditionen vor Abschluß des Vertrags bekannt gegeben und du kannst entscheiden, ob das für dich in Ordnung ist.

Rein formal gebe ich aber denjenigen Recht die sagen, dass ein Schnupper-Abo durch Leistung überzeugen sollte und aktiv vom Kunden beantragt werden sollte. Denn das jetzige Verfahren (welches sich auch andauernd ändert, meine Eltern haben z. B. in ihrem Vertrag stehen, dass sich das Probeabo NICHT automatisch verlängert (es läuft aber auch jetzt nach Monaten noch)) hat doch ein kleines 'Geschmäckle'.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #8
Sicher ist das nach "Gesetzeslage" im Rahmen und wohl auch nicht absolut unzumutbar, dass der Kunde rechtzeitig kündigt. Aber im Alltag sieht das schon mal anders aus. Wer merkt sich schon, was er vor Monaten gemacht hat, wenn man im Allgemeinen mit erheblich wichtigeren Dingen konfrontiert wird. Das UM und andere offensichtlich auf solche Situationen spekulieren, um dann Abos unterbringen zu können, ist, wie gesagt, mindestens schlechter Dienst am Kunden, vor allem, wenn es zuvor auch anders ging.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #9
Das ist nen ganz schlechtes Argument... wenn du weißt, dass du das Paket nicht haben willst, schickst du die Kündigung einfach direkt mit der Bestellung los, dann vergisst du das auch nicht... wenn dir das ganze dann doch gefällt, lässt sich ne Kündigung Problemlos zurück ziehen, bzw. das Paket auf Wunsch jederzeit buchen.

Nur weil da steht Mindestlaufzeit x Monate, Kündigungsfrist x Monate/Wochen/Tage, heißt das nicht, dass man die Fristen voll ausnutzen muss... auch wenn man am ersten Tag kündigt läuft das ganze die vollen x Monate und um Fristen brauch man sich keine Gedanken mehr machen. Von daher ist es eher eine dumme Idee etwas, was man eh nicht will, auf den letzten Drücker zu kündigen.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #10
Bekommt man da irgendwie noch eine schriftliche Bestätigung?
Habe vor 2 Wochen per Einschreiben gekündigt, es kam aber noch nichts an..

Nicht dass die dann nachher noch trotzdem berechnen..
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #11
Du kannst auch einen Digital TV BASIC-Vertrag ohne Digital TV PLUS Probeabo abschliessen. Dazu brauchst du nur beim Kundeservice anrufen. Aber Achtung: nur bei der Onlinebestellung entfällt das Freischaltentgelt von 19,95 €.
Leider ist deine Aussage so nicht richtig.
Ich habe letzte Woche telefonisch einen Digital TV Basic Neuvertrag für unser Haus (2 WE) bei Unitymedia abgeschlossen.
Auf meine Bitte hin, das TV PLUS Abo direkt aus dem Vertrag zu streichen, weil es nicht benötigt wird, erwiderte die ansonsten nette Kundenberaterin, dass ihr das leider technisch nicht möglich sei, TV PLUS aus dem Vertrag zu streichen. Das "ließe der Computer nicht zu". *haha*

Man wird also genötigt, ein Produkt mitzukaufen, welches man gar nicht will. Und man wird genötigt, sich um eine Abbestellung eines Produktes zu kümmern, welches man schon bei der Bestellung nicht wollte. Das ist lächerlich, UnityMedia!
Nun müssen meine Eltern also einzeln dieses TV PLUS kündigen und ich auch noch. Sinnlose Zeitverschwendung.

Falls deine Aussage nicht falsch ist, wäre das wiederum ein Armutszeugnis für UM, weil dann anscheinend die Hotline Mitarbeiter nicht ordentlich geschult sind. Der eine so, der andere so.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #12
Du kannst auch einen Digital TV BASIC-Vertrag ohne Digital TV PLUS Probeabo abschliessen. Dazu brauchst du nur beim Kundeservice anrufen. Aber Achtung: nur bei der Onlinebestellung entfällt das Freischaltentgelt von 19,95 €.
Leider ist deine Aussage so nicht richtig.
Ich habe letzte Woche telefonisch einen Digital TV Basic Neuvertrag für unser Haus (2 WE) bei Unitymedia abgeschlossen.
Auf meine Bitte hin, das TV PLUS Abo direkt aus dem Vertrag zu streichen, weil es nicht benötigt wird, erwiderte die ansonsten nette Kundenberaterin, dass ihr das leider technisch nicht möglich sei, TV PLUS aus dem Vertrag zu streichen. Das "ließe der Computer nicht zu". *haha*

Man wird also genötigt, ein Produkt mitzukaufen, welches man gar nicht will. Und man wird genötigt, sich um eine Abbestellung eines Produktes zu kümmern, welches man schon bei der Bestellung nicht wollte. Das ist lächerlich, UnityMedia!
Nun müssen meine Eltern also einzeln dieses TV PLUS kündigen und ich auch noch. Sinnlose Zeitverschwendung.

Falls deine Aussage nicht falsch ist, wäre das wiederum ein Armutszeugnis für UM, weil dann anscheinend die Hotline Mitarbeiter nicht ordentlich geschult sind. Der eine so, der andere so.

Nenn mir einen Anbieter der solche Aktionen nicht macht?
Von Nötigung kann hier garnicht die rede sein.
Erklär mir doch mal den Nachteil bei diesem Angebot ?!
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #13
Also bei uns wurde Digital Plus nach 3 Monaten automatisch gekündigt ohne, dass wir was gemacht haben. Die Programme können wir jedoch immernoch schauen :D

UM hat uns dann ~3mal angerufen und wir bekommen monatlich nen Brief wo sie es uns verkaufen wollen, da wir die Programme aber immernoch bekommen macht es ja keinen Sinn extra zu bezahlen :D
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #14
Erklär mir doch mal den Nachteil bei diesem Angebot ?!
Sag mal, kannst du nicht lesen?

Hier noch einmal das für dich wichtige, siehe auch oben:
"Man wird also genötigt, ein Produkt mitzukaufen, welches man gar nicht will. Und man wird genötigt, sich um eine Abbestellung eines Produktes zu kümmern, welches man schon bei der Bestellung nicht wollte. Das ist lächerlich, UnityMedia!
Nun müssen meine Eltern also einzeln dieses TV PLUS kündigen und ich auch noch. Sinnlose Zeitverschwendung."

Es müssen zwei Kündigungsschreiben verfasst werden.
Diese müssen zur Post gebracht werden.
Es fallen zweimal Gebühren für "Einschreiben + Rückschein" an.
Es wird also sinnlos Zeit vergeudet und es werden überflüssige Kosten erzeugt.

Hast du es nun verstanden?

Und ALLES nur, weil man bei Bestellung von TV BASIC zur Mitnahme dieses PLUS Abos verpflichtet wird.
Warum kann man nicht direkt bei Bestellannahme widersprechen? Wo ist das Problem bei UM?
So ein Verhalten ist nicht kundenfreundlich.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #15
Natürlich ist es so, das man sich selbst noch einmal zum Thema melden muss.
Das geht allerdings auch per mail.(so hab ich das gemacht)
Und ein 3 Zeiler mit Kundennummer ist doch echt nicht die Welt.
Zeitverschwendung ist es allerdings sich über Angebote eines Anbieters aufzuregen.
Sorry...aber anstatt hier zu posten, hättest du schon längst die mail fertig haben können. :D
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #16
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #17
Natürlich ist es so, das man sich selbst noch einmal zum Thema melden muss.
Das geht allerdings auch per mail.(so hab ich das gemacht)
Und ein 3 Zeiler mit Kundennummer ist doch echt nicht die Welt.
Zeitverschwendung ist es allerdings sich über Angebote eines Anbieters aufzuregen.
Sorry...aber anstatt hier zu posten, hättest du schon längst die mail fertig haben können. :D
Darum geht es nicht.
Aber das willst du auch gar nicht lesen. :bäh:

Dass hier viele sehr PRO UM eingestellt sind, ist in Ordnung. Schließlich ist es ja ein UM Forum, in dem viele UM Mitarbeiter aktiv sind.
Aber sich resistent gegen berechtigte Kritik stellen, ist ne schwache Leistung. :nein:

Achja, und eine Email ist NICHT ausreichend. Hat mir die nette Dame an der Hotline bestätigt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Komisch, dass es bei dir schon wieder anders funktioniert haben soll.
Warum wird anscheinend jedem Kunden etwas anders erzählt? Super Service.

@gordon:
Da man leider immer wieder von sehr negativen Erlebnissen mit UM lesen muss, ist ein Rückschein halt die sichere Alternative.
Auch ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht und erfahren müssen, dass Kündigungen ohne Rückschein keinen Wert haben, wenn es hart auf hart geht.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #18
Wer ist eigentlich auf das tolle Wort "Zwangsabo" gekommen? :super:
Ich meine:
Ich bin auch immer skeptisch was neue Sachen bei UM angehen.
Immer wenn ich mal wieder in Bochum bin und meinen Briefkasten leere, sehe ich ....richtig... UM UM UM.
Angebote Angebote Angebote.
Und die meisten kann man in die Tonne treten.
Aber ein in den AGB Verankertes Angebot bei dem ich die Möglichkeit habe ein Paket für 7.90 euro KOSTENLOS zu testen(Und die Programme sind eigentlich ganz cool) undich immernoch 60 Tage Zeit habe, selbiges zu Kündigen.(Post/FAX/Email/Telefon)
Wo ist die Herrausfordrung?
Ich versteh das ganze nicht.
Klar kann man es normalerweise nicht gleich mit abbestellen.

Ich hab bei mir zu Hause im Norden 1und1 und hab da gleich die Maxdomeflat dabei.
Ich denke das ist normales Geschäftsgebahren...solange man die Mgl. auf Widerruf hat.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #19
Natürlich ist es so, das man sich selbst noch einmal zum Thema melden muss.
Das geht allerdings auch per mail.(so hab ich das gemacht)
Und ein 3 Zeiler mit Kundennummer ist doch echt nicht die Welt.
Zeitverschwendung ist es allerdings sich über Angebote eines Anbieters aufzuregen.
Sorry...aber anstatt hier zu posten, hättest du schon längst die mail fertig haben können. :D
Darum geht es nicht.
Aber das willst du auch gar nicht lesen. :bäh:

Dass hier viele sehr PRO UM eingestellt sind, ist in Ordnung. Schließlich ist es ja ein UM Forum, in dem viele UM Mitarbeiter aktiv sind.
Aber sich resistent gegen berechtigte Kritik stellen, ist ne schwache Leistung. :nein:

Achja, und eine Email ist NICHT ausreichend. Hat mir die nette Dame an der Hotline bestätigt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Komisch, dass es bei dir schon wieder anders funktioniert haben soll.
Warum wird anscheinend jedem Kunden etwas anders erzählt? Super Service.

@gordon:
Da man leider immer wieder von sehr negativen Erlebnissen mit UM lesen muss, ist ein Rückschein halt die sichere Alternative.
Auch ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht und erfahren müssen, dass Kündigungen ohne Rückschein keinen Wert haben, wenn es hart auf hart geht.

Das ist keine Kritik von dir, sondern gemecker!
Und es geht auch nicht darum ob man Pro oder Contra UM ist.
Wenn man in einem Forum postet muss man sich auch die andere Seite der Medaille zu gemüte führen.
Und da du nicht in der Lage bist, mir einen wirklichen Nachteil zu nennen, ist es einfach nur gemecker.
Hast du auch schon bei der Bahn beschwert, warum die BC im Abo läuft?(Tut sie wirklich :winken: )
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #20
Achja, und eine Email ist NICHT ausreichend. Hat mir die nette Dame an der Hotline bestätigt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Komisch, dass es bei dir schon wieder anders funktioniert haben soll.
Warum wird anscheinend jedem Kunden etwas anders erzählt? Super Service.

....und es funktioniert doch per mail ........ich kann es dir versichern ...

@ gordon, weil sie glauben, dass nur die Einschreiben gelesen werden, was natuerlich tinneff ist :D
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #21
Aber ein in den AGB Verankertes Angebot bei dem ich die Möglichkeit habe ein Paket für 7.90 euro KOSTENLOS zu testen(Und die Programme sind eigentlich ganz cool) undich immernoch 60 Tage Zeit habe, selbiges zu Kündigen.(Post/FAX/Email/Telefon)
Wo ist die Herrausfordrung?
Ich versteh das ganze nicht.
Das merke ich. Traurig.

Würdest du dich freuen, wenn du von allen möglichen Zeitschriften, die du gar nicht möchtest, ein Test-Abo erhalten würdest, welches du nach 3 Ausgaben schriftlich kündigen musst? Ansonsten hast du die Abos halt an der Backe. Viel Spaß!
Es gibt Menschen (wie dich?), die anscheinend Langeweile oder zuviel Zeit haben. Die kündigen halt gerne.
Es gibt andere Menschen, die möchten genau das bestellen, was sie benötigen und nicht noch 20 Luftschlangen extra, die später auch noch extra wieder abbestellt werden müssen.

Groteskter und idiotischer geht es doch kaum.

UM spekuliert darauf, dass viele Leute einfach vergessen, dass sie da "mehr" bekommen haben als sie wollten und eine Kündigung vergessen wird. Und nach 3 Monaten wundern sich diese Leute, wenn plötzlich 7,90 Euro mehr abgebucht werden.

Ich finde es absolut unseriös, wenn so ein Abo nicht einmal bei der Bestellung direkt herausnehmbar ist.

Da man aber hier anscheinend eh gegen Windmühlen redet, ...

....und es funktioniert doch per mail ........ich kann es dir versichern ...

@ gordon, weil sie glauben, dass nur die Einschreiben gelesen werden, was natuerlich tinneff ist :D
1. Warum wird einem an der Hotline dann etwas anderes erzählt?
2. Anscheinend kennst du den Sinn eines Einschreibens und eines Rückscheins nicht.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #22
Machen wir es doch mal anders:

Vorteil= 22 zusätzliche Programme(laut I-Net)
3 monate Gratis
60 Tage Kündbar (Versuch das mal bei Premiere)
Kündbar via Post/FAX(Da hast du eine Faxbestätigung)/Telefon und auch per Mail (SO HABE ICH ES GEKÜNDIGT)

Nachteil= Man muss als Kunde selbst tätig werden und Kündigen.

4:1 für die Vorteile

Verstehst du mich jetzt? :super:
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #23
Wenn man in einem Forum postet muss man sich auch die andere Seite der Medaille zu gemüte führen.
Und da du nicht in der Lage bist, mir einen wirklichen Nachteil zu nennen, ist es einfach nur gemecker.
Hast du auch schon bei der Bahn beschwert, warum die BC im Abo läuft?(Tut sie wirklich :winken: )
1. Du kannst mir keinen Vorteil eines Zwangssabos nennen.
2. Bei der Bestellung könnte gefragt werden, ob man das PLUS Paket testen möchte. Dann hätte mal eine Wahl.
3. Anscheinend bist du nicht in der Lage, längere Texte zu lesen. Ich habe dir mehrere Nachteile des Zwangs-Abos genannt.
4. Da das Zwangs-Abo immer wieder zum Thema wird, stört es anscheinend mehr Leute als du denkst.
5. Nimmst du dir immer die schlechten Beispiele zum Vorbild (Bahncard) ?
Machen wir es doch mal anders:
Vorteil= 22 zusätzliche Programme(laut I-Net)
4:1 für die Vorteile
Verstehst du mich jetzt? :super:
Nein, du willst anscheinend DEN Kunden nicht verstehen, den diese 22 Programme aus dem PLUS Paket rein GAR NICHT interessieren.
So einer bin ich nämlich. Das PLUS Paket besteht für mich aus 22 mal Datenmüll. Das ist meine persönliche Meinung.
Trotzdem werde ich genötigt, diesen Datenmüll auch noch wieder abzubestellen, obwohl ich ihn gar nicht haben will.

Die Diskussion hier führt leider zu gar nichts, weil der Kunde, der das Paket gar nicht erst haben will, nicht ernst genommen wird.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #24
Ich habe schon Verstanden, das du keine zusätzlichen Programme haben möchtest(Luftschlangen).
Dann musst du auf Sattelit umstellen.
Wenn ich als Anbieter sage, das es mein Internet nicht ohne Wlan Router gibt,
dann habe ich als Kunde 2 Möglichkeiten.
Entweder ich Akzeptiere es und nehme das Angebot an, oder ich suche nach Alternativen.

UM sagt halt es gibt unser Basicpaket nur mit Plus zum Testen.Dann ist das so.
Entweder ich Akzeptiere selbiges Angebot oder ich suche nach Alternativen.
 
  • Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? Beitrag #25
Aber mal ganz davon ab.
Du als Kunde kannst den Berater auch auf den Pott setzen.
"Entweder Sie wollen mich als Kunde und lassen das Plus weg oder halt nicht!"

Du denkst sicher ich arbeite für den Laden.
Nein ; aber wir haben bei Sony ähnliche Probleme.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues?

Digital Plus Zwangsabo. Gibt es rechtlich Neues? - Ähnliche Themen

Unitymedia Laufzeitveränderung Digital TV bei Hinzubuchen von TV Start?: Hallo, mal ne etwas knifflige Frage: Aufgrund meiner Umstellung von 3play auf 2play fällt die HD Option (mit HD Modul) weg und wurde dann in Form...
Unitymedia Horizon TV: Ab 12.Juni Fußball von unterwegs mit ARD und ZDF: Pressemitteilung:
Unitymedia Wenn Kundenservice klein geschrieben wird!: Hallo zusammen! Seit einem Monat habe ich jetzt einen Anschluss bei Unitymedia und versuche nun seit dem Tag des Anschlusses ein anderes Gerät als...
Unitymedia Welche Hardware noch Umstellung von Analog auf Digital ?: Liebes Unitymedia-Forum, ich habe bislang zu Hause folgende analoge Kombination von Fernsehern via Unitymedia- Analog- Kabelanschluß: 1...
Unitymedia Seit 13 Jahren Kunde ohne gemeldeten Kabelanschluss???: Hallo zusammen, ich bin gerade völlig irritiert über Kabel BW und das aus folgendem Grund: Ich wohne seit 13 Jahren in einem Mietshaus mit 5...
Oben