- Erfahrungsthread Unitymedia-Festplattenrekorder DCB-P850G Beitrag #76
mwinte3
nein 
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Habe vergessen zu fragen: Gibt es bei den UnityDigitalTV-Sendern irgendwelche Beschränkungen?
Könnte man sich den 850G nicht einfach kaufen? Bei eBay habe ich ihn schon für 200 Euro gesehen...
... Dann die UM-Karte rein (von meinem einfachen 270er Receiver) und fertig. Wenn die nicht kompatibel ist, rufe ich UM an und bitte um eine, die auch mit dem 850er klappt. Weiterhin habe ich dann ja nur 1 Karte, nicht 2 (weil ich den 270er auch nicht mehr brauche gibts das einfach zurück an/für UM).
Oder ist das jetzt zu einfach gedacht? :kratz:
Herzlich,
Alf
Mit "Beschränkungen" meinte ich sowas wie einen Kopierschutz, der den UM-HDD-Receiver an der Aufnahme hindert.
Gerichtsvollzieher .. SEK .. Bundeswehr ..Was ist den seitens UM als Vertragsstrafe festgelegt wenn man den Receiver bei Vertragsende nicht mehr hat ??
Das sollte doch auch im Vorfeld schon gereglt sein.
:hirnbump:Bei Ebay gehen tatsächlich die UM-Rekorder für knapp 200,00 EUR über die Theke. Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer am Ende der Laufzeit gegenüber UM wohl etwas dämlich dasteht und evt. das Gerät ersetzen muss: spricht für den Käufer irgendwas dagegen, das Gerät einzusetzen? Die alten Smartcards funktionieren ja einwandfrei. Natürlich nur rein hypothetisch ... :streber:
Wenn wir jetzt mal bei der Theorie bleiben: könnte Unitymedia nicht feststellen, dass man einen eigentlich vermieteten und dann unrechtmäßig verkauften UM-Rekorder im Einsatz hat? Der Datenstream ist doch immer da, so dass sogar die Seriennummer der Geräte erkennbar sein dürften. Ob das wirklich kontrolliert wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Theorie: Wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer ist, also der eBay Verkäufer hier ein UM Kunde ist, der das Gerät nur gemietet hat, dann ist der Verkauf ungültig. Das heißt, dass der Verkauf jeder Zeit wieder rückgängig gemacht werden könnte.
In der Praxis wird sowas wohl nie für einen billigen Receiver passieren...![]()
... aber auch wer gutgläubig Eigentum erwirbt, das jemand anderem gehört, macht sich trotzdem zum Hehler. Unrechtmäßige Käufe führen juristisch gesehen nicht zum Eigentumserwerb. Simpelstes Beispiel: ihr wohnt in einer gemieteten Wohnung und bietet diese zum Verkauf an. Geht natürlich nicht ... Im Prinzip verhält sich das mit einem gemieteten Gerät genauso.
Ich schlage mal vor, wir sollten hier jetzt nicht länger über fragwürdige Erwerbungen des Rekorders diskutieren, sondern bei den praktischen Erfahrungen mit dem Gerät bleiben.
Die Notbremse war am Ende das Formatieren der Festplatte. Hierbei gehen zwar alle Aufzeichnungen verloren, die Programmierungen der aufzuzeichnenden Sendungen bleiben aber erhalten. Hat schon mal jemand so ein Problem gehabt?
dererlei probleme hatte ich bisher noch nicht. ich habe dafür folgendes festgestellt:
1. ich nehme gerade eine sendung auf und schaue dabei eine andere. nun brauche ich ein neues bier und nutze das timeshift-feature. film hält an und alles ist bestens. ich komme wieder, drücke auf play und es läuft weiter... auch hier ist noch alles bestens. wenn ich dann irgendwann im timeshift-modus nach vorne spule um eine werbung zu übergehen endet dies bei gleichzeitiger aufnahme eines anderen programmes in einem standbild. da hilft dann nur noch die live-taste um timeshift abzuschalten. die andere parallel laufende aufnahme bleibt davon allerdings unberührt.
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