Das versteht wohl kaum einer hier im Forum :zwinker:
Also nochmal zum Mitschreiben (und für mein Verständnis). Es gibt drei vermeintliche Tatbestände.
1. Die PVR Funktion ist noch nicht freigeschaltet
2. Die HD Box hat Fehler/Bugs und wird dennoch weiterhin an Kunden vergeben
3. Weder die HD-PayTV Sender noch die HD+ Sender kann man ohne Zusatzkosten mit der HD Box gucken
Für mehrere oder einen dieser Sachverhalte wurden nun verschiedene rechtliche Begriffe verwendet, die ich nicht nachvollziehen kann. Diese Begriffe gibt es selbstredend auch im allgemeinen Sprachgebrauch. Sollte jemand aber diese unrichtigen Bezeichnungen als juristisch korrekt erachten, wird dieser jemand eine böse Überraschung erleben (beim Anwalt, seitens UM oder gar vor Gericht).
Zu 1. UM hat jedem HD Box Kunden die Garantie gegeben, dass es irgendwann ein automatisches Update geben wird, das die Festplatte aktiviert. Für dieses Update gibt es keinen konkreten Termin. Daher sind auch keine Einsprüche an dieser Stelle möglich. Wenn das Update kommt, kommt es. Wenn nicht, dann nicht. Auch wenn UM nicht dazu verpflichtet werden kann, diese Funktion binnen der nächsten 14 Tage freizuschalten, wäre UM trotzdem gut daran gelegen es trotzdem zu tun. Der Rabatt in den ersten drei Monaten kann von Kundenseite natürlich als Gegenkommen, wegen der fehlenden PVR-Funktion gedeutet werden. Das war aber nie die offiziellen Begründung von UM. Also kein Eingeständnis, dass das Update im vierten Monate erscheinen müsse.
Zu 2. Die HD Box weist bei einige Kunden Fehler auf, anderes Bugs betreffen alle Geräte. Diese Probleme sind vermutlich sowohl auf die Software als auch auf Teile der Hardware zurück zu führen. Solche Fehlfunktionen sind ein klarere Sachmangel über die Beschaffenheit der Sache. Jeder Kunde kann so etwas reklamieren und UM muss Nachbessern. Zwei Mal kann UM selbst entscheiden, wie nachgebessert wird (Reparatur am eigenen Gerät, Austauschgerät, Auflösung Vertragsverhältnis). Beim dritten Mal kann der Kunden vorgeben, wie nachgebessert werden muss. Für alle diese Nachbesserungen muss der Kunde Fristen setzen, die bei nicht einhalten seitens UM zu weiteren Ansprüchen führen.
Zu 3. Verschiedentlich wurde ja berichtet, dass bei Bestellung der HD Box, der Hotlinemitarbeiter zugesichert habe, weitere HD Sender seien kostelnlos später mit der HD Box zu sehen. Diese Zusagen reichen von sehr vage bis ziemlich konkret. Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob UM hier einen unberechtigten Vorteil erlangt hat. In den meisten Fällen ging es aber gar nicht um den Vertrag HD Box im einzelnen, sondern um das Paket Allstars oder Komplettpaket. In vielen Fällen würden eventuelle Widersprüche gegen Verträge, wegen nicht komplett Erfüllung die Verträge zu den dazugehörigen PayTV-Paketen betreffen. Dies gilt wahrscheinlich aber nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen dem Kunden konkrete Zusagen gemacht wurden, wann welche Sender kostenlos mit der HD Box zur Verfügung standen. Da der Kunde hier der vermeintliche Kläger ist, muss auch er Beweise für seine Anschuldigung haben. Illegal gemachte Tonbandaufzeichnungen sind nur unter sehr speziellen Bedingungen gültig.
Aber lassen wir die Kirche doch mal im Dorf. Auf das PVR-Update warten sicher alle HD Box Kunden - mich eingeschlossen - und UM wird auch mit Hochdruck daran arbeiten (das Ignorieren der Kundenwünsche danach, wird UM wohl teurer zu stehen bekommen).Das Update wird also in der Tat bald kommen. Wann bald ist, liegt aber voll und ganz in der Hand von UM.
Zum anderen haben andere Benutzer massive Probleme mit der HD Box. Diese müssen behoben werden. Allerdings verweisen Hotliner wie auch Techniker gerne auf ein Update (mangels Sachkenntnis). Das ein Update tatsächlich Hardwareprobleme löst ist sehr zweifelhaft. Eventuell dauert es ja deswegen so lange. Trotzdem hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass UM die vom Kunden gesetzten Fristen zur Nachbesserung einhält.
Die Kunden, die die HD Box in dem Glauben gemietet haben, bald weitere HD Sender für keine weiteren Kosten sehe zu können, haben meistens wohl das gehört, was sie gerne hören wollten. Sehr vage Aussagen von UM Hotlinern sind nicht gerade sehr belastbar. Da kommt es auch drauf an, was im Kleingedruckten der HD Box steht und welcher Senderumfang dort vereinbart wurde.
Im Großen und Ganzen ist die HD Box aber ein akzeptables Gerät (so es denn keine massiven Probleme macht). Ob eine Miete von 2,50, 5 oder 6 EUR gerechtfertigt ist, darüber lässt sich streiten. Trotzdem ist ein Vertrag mit der Einwilligung den angeforderten Preis monatlich zu entrichten durch zwei einstimmige Willenserklärungen zu Stande gekommen. Nachträglich Gutschriften sind Kulanz von UM.
Wo bitte wollen nun einige Forenteilnehmer Begriffe wie Betrug, Täuschung etc. einbauen?