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Unitymedia Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall

Diskutiere Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo! Ich weiß nicht ob dass das richtige Unterforum ist, aber ich schreibe mal drauf los: Ich habe letztes Jahr im November einen Vertrag mit...
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #1

mariusb7

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Hallo!

Ich weiß nicht ob dass das richtige Unterforum ist, aber ich schreibe mal drauf los:

Ich habe letztes Jahr im November einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen (3play 16.000 für 25 € im Monat, ersten drei Monate frei).

Nun bin ich zum 31.07. aus dieser Wohnung ausgezogen und habe etwa eine Woche vorher ein Schreiben an Unitymedia geschickt, dass ich umziehe und den Vertrag kündigen möchte (Sonderkündigungsrecht etc.). Kompliziert macht das ganze, dass ich von dieser Wohnung erst für 2 Monate zurück zu meinen Eltern gezogen bin, die Unitymedia schon haben, und dann zum 01.10. wieder zurück in meine Studienstadt, wo ich nun in einer Region wohne, wo kein Kabel verfügbar ist.

Leider musste ich feststellen, dass von Unitymedia nie eine Antwort auf mein Schreiben kam und das mir weiterhin Monat für Monat 25 € abgebucht werden. Heute habe ich bei der Hotline angerufen,
und der Servicemitarbeiter meine, ich müsse eine Ummeldung vorlegen und würde dann zum 31.12. aus meinem Vertrag rauskommen.

Ich finde es etwas daneben, dass mir das mit der Ummeldebescheinigung erst telefonisch mitgeteilt wird, wenn ich danach frage, und nie auf meinem Brief geantwortet wurde.
Ich werde die Ummeldebescheinigung besorgen und einschicken, würde aber auch gerne das Geld für die letzten Monate zurück haben. Welche Chancen seht ihr da?
Theoretisch könnte ich die Lastschriften von Unity für den Monat September und Oktober von der Bank zurückbuchen lassen und dies auch mit November und Dezember so machen.
Oder werden dann die Konsequenzen ungemütlich?
Problem ist ja auch, dass ich von meinem Umzug nach Hause (sprich: einfach mal nach Hause fahren für die Semesterferien) keine Ummeldebestätigung etc. habe, weil das ja quatsch ist für diesen Zeitraum.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #2
Da Du ja 3 Play Kunde warst/ bist hättest Du Dich frühzeitig über die kostenlose Hotline informieren können/ müssen wie die Sachlage ist.
Dort hätte man Dir das mit der Ummeldebescheinigung ja dann mitgeteilt und Du hättest Dich darum kümmern können.
Da Deine Eltern ja anscheinend in einem UM versorgten Gebiet wohnen hättest Du auch nicht direkt von dem Sonderkündigungsrecht, was es eigentlich gar nicht gibt denn es ist Kulanz von UM (war letztens noch ein Bericht in einem Onlineportal die bei DSL und Kabelanbietern nachgefragt haben was im Falle eines Umzuges in ein nichtversorgtes Gebiet o. Todesfall o.ä. passiert). Also mal die AGB lesen denn dort steht nichts von einem Sonderkündigungsrecht z. B. bei Umzug.
Vielleicht ist die Antwort von UM an Deinem "alten" Wohnort angekommen und Du hast es nicht mitbekommen da du ja anscheinend dann nicht mehr dort gewohnt hast ....
Da Du Dich ja nicht weiter drum gekümmert hast ist es auch nicht rechtens die Beträge zurück zu buchen da das Vertragsverhältnis noch bestand bzw. noch besteht.
Könntest Du natürlich machen und auch ggf. das Konto für weitere Abbuchungen sperren lassen aber man weiß ja nie wie es dann nachher mit einem Schufaeintrag, oder was es da mittlerweile noch für Vereine gibt, aussieht.
Du könntest jetzt ggf. noch Deine Ummeldung zu UM schicken und hoffen das man Dich ggf. noch rückwirkend zum 01.10. aus dem Vertrag lässt, was ich aber nicht glaube.
Naja, Du kannst ja auch nicht dauernd für die Semesterferien den Anschluß abmelden nur weil Du dann mal zwei Monate nicht in der angemieteten Wohnung bist, es gibt ja Menschen die überwintern monatelang irgendwo im Süden und können Ihren Anschluß auch nicht mal eben still legen lassen :sauer:
Also man sollte sich zum einen mal die AGB durchlesen wenn man einen Vertrag unterschreibt/ erteilt (z. B. wg Sonderkündigungsrecht was es nicht gibt) und zum andern sollte man sich frühzeitig darum kümmern was man machen muß um vorzeitig aus einem Vertrag zu kommen und dann nicht erst nach über drei Monaten mal prüfen ob irgendein Schriftstück beim Vertragspartner angekommen ist. :sauer:
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #3
Ich wollte es dir auch eben erklären, aber mein Vorredner war schneller :D Als Student nehme ich eigentlich an, dass du in der Lage bist dein Leben vernünftig zu meistern.

Und da weiss man eben, dass einfach einen Brief mal eben hinschicken und von einem angeblichen Sonderkündigungsrecht gebrauch machen nicht Funktionieren kann. Vor Gericht kannst du als Angeklagter auch nicht einfach sagen: "Hey Leute ich wars nicht, prima na dann bin ich ja jetzt Frei !" ohne irgendwelche Beweise zu erbringen welche deine Aussage unterstützen.

Also ganz ehrlich man Informiert sich doch in so einem Fall vernünftig was zu tun ist. Aber selbst wenn man das nicht macht, liegt es ja wohl auf der Hand das du Unitymedia eine amtliche Ummeldebestätigung als Nachweis schickst und deswegen darum bittest, dich aus dem Vertrag zu entlassen da es an deinem neuen Wohnort eben kein Unitymedia gibt.

Das mit dem Rückbuchen empfehle ich auch nicht umbedingt. Dürfte dir in deinem Fall auch nur Probleme einbringen, ist absulut Lächerlich und Schulden sind vor allem TEUER!
Das du Nachträglich aus dem Vertrag entlassen wirst, glaube ich nicht.

Ich wette, du hast im ABI schon mal die Grundlagen vom BWL gelernt oder?

My_World81
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #4
Erstmal Danke für die ausführliche Erklärung.

Mir war klar dass die Sache auch einfacher hätte laufen können wenn ich mich vorab besser informiert hätte, war alles bisschen hektisch letzten Sommer =)

Aber zu der Sache mit den Eltern und Semesterferien: Wenn ich für die Semesterferien nach Hause gehe und danach wieder in die gleiche Wohnung komme, dann würde ich natürlich
nicht den DSL-Anschluss kündigen.
Ich denke, dass ich Unitymedia einen Brief mit der Ummeldebestätigung schicken werde (ist da Einschreiben nötig) und auf Kulanzregelung zum 01.10. bitte, sonst werde ich (vielleicht) das Geld zurückbuchen lassen, mal schauen, muss ich nochmal drüber genauer nachdenken.
Auf dem Kündigungsschreiben hatte ich aber extra meine Heimanschrift als Absender angegeben, damit Unity auch nicht an meine alte Wohnung schreibt. Ohne Böses unterstellen zu wollen glaube ich, dass da einfach nichts zurückgekommen ist.

P.S.: Das nächste Mal lese ich wohl besser gleich die AGB und vertraue nicht auf die diversen Diskussionen zum Thema "Sonderkündigungsrecht"! Und als gutgläubiger Mensch hatte ich eigentlich darauf gehofft, dass Unity mir einen Brief zurückschreibt wo zumindestens drinsteht, dass noch Dokumente fehlen, um die Kündigung rechtskräftig zu machen!
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #5
Einschreiben mit Rückschein muß es nicht sein. Habe bis jetzt mit Einwurfeinschreiben keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Hat man ja nacher auch den Onlinenachweis das es angekommen ist.

Mehr als darum bitten aus Kulanz zum 01.10. rauszukommen kannst Du wohl nicht machen aber ich glaube nicht das sie Dich vor dem 30.11, wenn nicht sogar erst zum 31.12., aus dem Vertrag entlassen.

Ich gehe mal davon aus das UM die damalige Meldeadresse die ja bei denen auch hinterlegt ist für die Antwort genommen hat.
Also nochmals darauf hinweisen das Du dort nicht mehr wohnst.

Jaja, wenn man sich auf Aussagen anderer verlässt ist man verlassen.
Also lieber selbst drum kümmern ..... :D
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #6
So werde ich es wohl machen, vielen Dank für eure Hilfe =)
 
  • Sonderkündigungsrecht - komplizierter Fall Beitrag #7
Lastschrift Rückbuchen ist fast IMMER eine sehr sehr schlechte Idee(außer bei offensichtlichem Betrug natürlich) und zieht "Bearbeitungsgebühren" nach sich die normalerweise den Monatsbetrag übersteigen mit sich, wenn du dann noch nicht drauf reagierst kommt halt Inkasso XY und verdoppelt den Betrag nochmal mit Ihren Gebühren... und da es deine Schuld ist wird dir hier auch kein Gericht irgendwie helfen sondern dich zur Zahlung verdonnern und den Betrag um paar hundert € erhöhen da du die Verfahrenskosten trägst(bzw. die Rechtsschutzversicherung)
 
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