- Jugendschutzpin Beitrag #51
chrissaso780
Und du schreibst immer den gleichen Mist und beziehst dich auf Vorschriften die für DIE SENDER gelten und für den Zuschauer irrelevant und ohne Handhabe sind !
Wenn jemand seinen minderjährigen Sohn in einen FSK 18er Film mitnehmen will dann geht das nicht , schaut er ihne aber zuhause von der DVD ist das OK und kein Gericht in Deutschland kann ihn deswegen zur Rechenschaft ziehen !
Du kapierst einfach nicht den Unterschied dabei .
Meine Frage warum niemand Klage gegen UM, KD und sky einreicht weil sie nicht verhindern das Alphacrypt Module genutzt werden können läßt du auch immer unbeantwortet und willst hier den Lesern suggerieren das deren Benutzung illegal sei.
Weil diese Vorschriften für die Sender wichtig sind. Den Sender ist es doch vollkommenm egal ob es für den Zuschauer irrelevant ist. Die halten sich an den Rundfunkstaatsvertrag den die 16 Bundesländer beschlossen haben.
Da steht ganz deutlich drin geschrieben wann welcher Film mit einer FSK freigabe gesendet werden darf.
Die Sender halten sich an dieser vorschrift, wenn nicht gibt es Strafe.
Ob der Vater sein minderjährigen Abkömmling den Jugendschutzpin gibt oder auch nicht das ist vollkommen Irrelevant für den Sender. Der Sender hat sich an die Gesetzte gehalten und alles was sonst geschieht ist höhreregewalt.
Das AC Modul ist nicht illegal.
Dieses Modul kann man in Läden kaufen und alles was man in Offizielen Läden kaufen kann ist nicht illegal.
Vielleicht ist sogar der Abschaltbare Jugendschutzpin erlaubt. Wenn die Receiverhersteller darauf verzichten dann fällt das unter den Bereich Kulanz gegenüber den Sender.
Jetzt dagegen zu klagen weil man sich genötigt fühlt. Ich weis nicht ob die klage wirklich akzeptiert wird und erfolgreich ist.