Dir ist aber schon klar, dass das Grundgesetz nicht für den Bürger zur Anwendung gedacht ist, sondern dass der Staat nur unter diesen Bedingungen Gesetze erlassen kann. Du kannst dich also auf keinen Absatz aus dem GG berufen, um eine Sat Schüssel aufzubauen, sondern höchstens Beschwerde gegen Gesetze aus z.B. dem BGB oder HGB einlegen, weil diese deiner Meinung nach gegen die Verfassung verstoßen.
Aber auch unjuristisch kann ich in folgenden Text keine Grundlage für die Überallaufstellung einer Schüssel erkenn:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Quelle: GG I Art. 5 Abs. 1