Euch ist bewusst, dass es sich dabei um eine Körperverletzung handeln kann?
Mann mann, irgendwie hat er sich auf mich eingeschossen.
Nimm dich da mal nicht zu wichtig. Ich antworte auf Inhalte, nicht auf Nicknames. Ganz ehrlich, deinen Nickname würde ich auf Nachfrage dieser Community zuordnen. Ich könnte aber unter Folter nicht sagen, in welchem Thread wir bereits aufeinander gestoßen sind. Und Lust zu suchen habe ich auch keine - wie schon gesagt, ich antworte auf Inhalte.
1. Jedes Telefon hat einen Gehörschutz, so dass eine gefährliche Lautstärke nicht erreicht werden kann.
Aha, jedes Telefon hat so etwas? Da steckt bestimmt eine EU-Regelung dahinter. Seit wann gilt die? Telefon im Ausland gekauft?
Telefonverstärker dazwischen geschaltet? Ansprechgeschwindigkeit der Elektronik unterschritten? Es geht hier nicht um theoretische Grenzwerte, sondern darum was am Ende wirklich passiert. Ein Gerät kann sich auch außerhalb seiner technischen Auslegung bewegen, besonders bei Verkettung von Umständen (Atomkraftwerke seine als extremes Beispiel angeführt). Hier könnte es ein altes Telefon samt Telefonverstärker sein, und schon ist dein Argument nichts mehr wert. Mit absoluten Aussagen muss man vorsichtig sein, es reicht ein Gegenbeweis aus.
Aus eigener Erfahrung mit schreienden Kindern, vorbeifahrenden Zügen, klirrendem Geschirr etc. kann ich dir versichern, dass ein modernes, nicht manipuliertes Siemens-Telefon deutliche Schmerzimpulse im Ohr verursachen kann. Im Zweifelsfall klärt das aber eh ein Gutachter, da müssen wir uns unser Halbwissen nicht um den Kopf schlagen. Vor Gericht dürfte das eh alles egal sein, denn:
Es soll und kann nur unangenehm sein - von "Körperverletzung" keine Spur.
Das "kann" habe ich bereits kommentiert. Das "soll" ist juristisch schon mal ein Problem. Du führst bewusst eine Handlung aus, die dem anderen schaden soll. Auch wenn du von deiner Lautstärkebegrenzung ausgehst, hast du im Zweifelsfall billigend in Kauf genommen, dass die Person am anderen Ende zu Schaden kommt. Schau mal nach was Juristen unter Eventualvorsatz verstehen. Eine Körperverletzung muss übrigens nicht nur ein Hörsturz oder ein Tinitus sein. Der Threadstarter sprach davon, dass die Anruferin "gestört" sei. Diese Person könnte durch so eine Aktion ggf. weiteren psychischen Schaden nehmen. Je nach Gutachter und Richter kann das sehr unangenehm werden. Auch unterhalb einer Bagatellgrenze zur Körperverletzung könnten sich andere Straftatbestände ergeben. Auskünfte erteilt der Strafrechtler deines Vertrauens.
Mal davon abgesehen: Wie gehst du eigentlich mich Personen in deinem Umfeld um, die ggf. nicht "der Norm" entsprechen? Einen Blinden schubst man auch nicht vor das nächste Auto, nur weil man sich vom Geklacker seines Blindenstocks stört, oder? Klar, ist ja auch offensichtlich, dass die Person ein Handicap hat. Und was ist mit dem geistig Behinderten in der U-Bahn, der einen vielleicht etwas zu lang anguckt und dabei ab und zu unkontrollierte Laute von sich gibt? Verprügelt man den gleich? Das tut man doch auch nicht. Aber eine "gestörte" Frau am Telefon ist automatisch Freiwild?
Wenn es sich hier um eine psychisch kranke Frau handelt, dann finde ich es moralisch verwerflich sich hier mit einer Trillerpfeife zu wehren, anstatt den Rechtsweg zu bestreiten. Moral und Sitte sind keine Rechtssprechung, ganz klar. Aber ein Richter wird sicher berücksichtigen, ob du die Unterlegenheit und Schuldfähigkeit deines Gegenübers hättest erkennen müssen. Wenn dann noch ein niederer Beweggrund als Motiv dazukommt, anstatt sich angemessen zu wehren...
Und selbst wenn die Frau in vollem Bewusstsein und böswillig handelt rechtfertig das keine Aktionen, die ihr Schaden zufügen könnten. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und selbst der weiß es manchmal nicht korrekt einzusetzen (Pflastersteine vs. Kastanien).
Wenn man übrigens anruft, obwohl das Gegenüber es untersagt hat, nennt man das Stalking. Das ist ebenfalls strafbar.
Was habe ich geschrieben? "Ansonsten ab zur Polizei", richtig. Selbstjustiz ist und bleibt nicht erlaubt - auch nicht bei Stalking und unabhängig von der Schuldfähigkeit des Gegenübers. Zumal hier ggf. nicht einmal eine Anzeige notwendig ist. Die Fangschaltung bei UM soll ja kostenlos sein. Also einfach aktivieren und dann kann man auch die Rufnummer sperren. Fertig aus! Oder hast du etwas gegen effektive, rechtmäßige, billige und schnelle Lösungen?
2. Sorgfältig lesen hilft: Die Telefonnummer der Dame ist bekannt. Für eine Strafanzeige reichen entsprechende Protokolle / Zeugenaussagen. Da braucht man keine Fangschaltung.
Befolge deine Ratschläge doch erst einmal selbst. Ich habe geschrieben: "Ansonsten ab zur Polizei und Anzeige erstatten." Die Fangschaltung kann trotzdem die bessere Lösung sein. Du hast wohl überlesen, dass der Threadstarter meint die Anruferin sei gestört. Die Polizei/Staatsanwaltschaft kann da vielleicht gar nichts bewirken. Denn wenn die Frau krank ist begeht sie ggf. keine Straftat (§ 20 StGB). Und selbst wenn man ihr auferlegt nicht mehr anzurufen, muss sie nicht in der Lage sein sich daran zu halten oder das überhaupt einzusehen. Es wäre immerhin gut möglich, dass diese Frau eher Hilfe braucht als der Threadstarter.
Ich bleibe dabei, dass die Fangschaltung (sprich zwangsweise Anzeige unterdrückter Rufnummern) die wahrscheinlich einfachste und schnellste Möglichkeit ist. Eine Anzeige zieht einen langen Rattenschwanz nach sich und muss am Ende keinen Erfolg bringen.