Grundsätzlich kann ich dich da verstehen, hatten wir damals auch und wenn mir die "Laufwege" nicht zu lang wären würde ich es heute auch machen. Die frage ist da nur der Vertragliche Anspruch, und da würde ich, ohne mir den jetzt vorzunehmen oder Jurist zu sein behaupten, dass dieser den Anschluss für 1 Fernseher sowie ein Radio gewährleistet. Alles andere über T-Stecker oder sonstige Verteiler ist da glaub ich gar nicht vorgesehen. Was möglich ist und was nicht ist dann widerum was anderes. Und Störungen bei solchen, ich nenne es mal Konstrukte, werden glaub ich auch nur auf direktem Wege von der Dose zum 1. direkt angeschlossenen Empfangsgerät beseitigt, oder? Korrigier mich gern, wenn ich falsch liege, so gut bin ich dann auch nicht in der Materie.
Letzten endes gibt es meist eine Dose pro Anschluss und pro Anschluss einen Satz Empfangsequipment, oder? Bin mir bei ersterem auch nicht gaaanz sicher.
Ich bin immer der Meinung man kann Verträge am besten vergleichen, indem man die vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen gegenübersteht. Ist im Analogenkabelanschluss die Rede vom Anschluss mehrerer Geräte, dann ist eindeutig zweifelsohne dieser günstiger. Ist da die Rede von jeweils einem Gerät, existiert kein großer vertraglicher Unterschied. Ist dies jedoch in keinster Weise geregelt, dann ist es leider wie so oft im Leben auslegungssache. Alles was nicht eindeutig ist kann leider jeder, und das meist zurecht, im gewissen Rahmen deuten wie er gerade möchte.
Heißt nicht, es darf dir nicht zu teuer sein, bedeutet aber umgekehrt auch nicht, das ich ein UM-Jüngling sein muss da ich keinen großen Unterschied sehe. Hier trifft dann wirklich der fall zu, wie ist die jeweilige Lebenssituation. Kinder gibt es bei uns noch nicht und der 2. Fernseher geht über DVB-T, also vergleichsweise kaum bis gar nicht teurer. In deinem Falle extrem teurer. Wo treffen wir uns nun? Pauschalisieren find ich da eher schlecht